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„Hat mich aus dem Schlaf gerissen“: Anwohner äußern sich nach Erdbeben in Hessen

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Erdbeben
In der Nacht zum Sonntag (10. September) bebte in Südhessen die Erde. (Symbolbild).  © picture alliance / dpa

Ein Erdbeben hat in der Nacht Menschen in Südhessen aus dem Schlaf gerissen. In den sozialen Medien war es ein großes Thema.

Pfungstadt – Ein für dortige Verhältnisse starkes Erdbeben hat in der Nacht zum Sonntag (10. September) für Aufregung in Südhessen gesorgt. Nach Angaben des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) lag das Zentrum des Erdbebens nahe Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg).

Gemeldet wurde das Erdbeben gegen 2.45 Uhr in der Nacht in einer Tiefe von zehn Kilometern. Erreicht wurde eine Stärke von 3,1 auf der Richterskala.

Erdbeben in Südhessen: Auch in Darmstadt spürbar

Nach Äußerungen von Nutzern der Plattform X (ehemals Twitter) war das Erdbeben auch in Darmstadt zu spüren. Auch auf Facebook äußerten sich Anwohner: „Also es war schon heftig und hörbar. Hat mich aus dem Schlaf gerissen. Dachte erst, es wäre ein Traum, da das nur Sekunden gewesen sein müssen. Bis ich richtig wach war, war es auch schon vorbei“, schreibt etwa eine Nutzerin. Ein anderer meint: „Das Haus hat gewackelt.“ Während manche offenbar deutlich verunsichert waren, nahmen es andere Facebook-Nutzer mit Humor: „Möchte mich in aller Form entschuldigen, bin aus dem Bett gefallen.“

Region um Darmstadt eine Störzone – Immer wieder kleinere Erdbeben

Immer wieder kommt es in Südhessen zu im internationalen Vergleich kleineren Erdbeben, die jedoch oft deutlich spürbar sind. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk erklärt Sven Schmidt vom HLNUG: „Der Oberrheingraben ist eine tektonische Störzone.“ Die Spannungen entstünden durch die Afrikanische Platte, die gegen die Eurasische Platte drücke.

Das bislang letzte Erdbeben in Hessen vor dem der vergangenen Nacht in Pfungstadt wurde im August bei Taunusstein registriert. Damals wurde jedoch nur eine Stärke von 0,4 auf der Richterskala gemessen.

Sachschäden sind nach bisherigen Informationen nicht zu beklagen. (fd)

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