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Tausende Grundsteuererklärungen fehlen noch in Hessen – Frist ist abgelaufen

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Von: Caspar Felix Hoffmann

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Zwei Monate nach Ablauf der Frist fehlen in Hessen immer noch Tausende Grundsteuererklärungen – vor allem aus Zeitmangel, wie eine Umfrage ergab.

Frankfurt – Knapp zwei Monate nach Ende der Abgabefrist fehlen in Hessen weiter Tausende Grundsteuererklärungen. Wie die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Mittwoch (22. März) in einer Pressemitteilung erklärte, wurden bislang (Stand 21. März) knapp 2,4 Millionen und damit etwa 86 Prozent der Erklärungen abgegeben. Das entspricht ungefähr dem Stand von vor zwei Wochen.

Ungeachtet dessen wurden den Angaben zufolge bereits mehr als eine Million Bescheide über den Grundsteuermessbetrag von den Finanzämtern verschickt. Die Bearbeitung laufe „mit voller Kraft“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er bezeichnete die Finanzbehörden als eine der „digitalsten und leistungsfähigsten Verwaltungen im Land“.

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. (Symbolbild)
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Mehr als 86 Prozent der Grundsteuererklärungen in Hessen abgegeben

Bei einer Umfrage hätten zuletzt mehr als die Hälfte der steuerpflichtigen Hessinnen und Hessen, die bis dahin noch nicht abgegeben hatten, mangelnde Zeit als Grund genannt, erläuterte Boddenberg am vergangenen Mittwoch (15. März). Jeder zweite Befragte habe sich noch mehr einfach verständliche Erklärungen gewünscht. Nur ein sehr kleiner Teil der Befragten gab an, grundsätzlich gegen die Grundsteuerreform zu sein, wie Boddenberg erst kürzlich mitteilte. „Nach Ostern werden wir denen, die bislang noch nicht abgegeben haben, mit dem Erinnerungsschreiben nochmals individuell Informationen zukommen lassen“, kündigte der Minister zuletzt laut dpa an.

Grundsteuer in Hessen: Stadt Frankfurt kann Frist nicht einhalten.

Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen daher bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mithilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, ist noch offen – das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Die Frist zur Abgabe war Ende Januar abgelaufen. (cas, dpa)

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