1. Startseite
  2. Hessen

Urteil: Kindergeldantrag nicht über Anwaltspostfach stellen

Kommentare

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Übermittlung eines Kindergeldantrags über das elektronische Anwaltspostfach an die Familienkasse ist laut einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts nicht zulässig. Wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil mitteilte, hatte in dem entschiedenen Rechtsstreit ein Anwalt geklagt, der die Kindergeldanträge für seine beiden Kinder mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur über sein Anwaltspostfach bei der Familienkasse eingereicht hatte (Az.

Kassel - 9 K 39/23).

Der Streit ging darum, ob die notwendige eigenhändige Unterschrift durch die elektronische Signatur aus dem Anwaltspostfach ersetzt werden kann. Das Gericht wies die Klage ab.

Eine schriftliche Antragstellung verlange ein Schriftstück, das eigenhändig unterschrieben sei, wobei die Übermittlung an die Familienkasse durch Telefax oder Computerfax ausreiche, erklärte das Gericht. Der Wunsch des Anwalts, den Kindergeldantrag elektronisch über das Anwaltspostfach einreichen zu können, würde eine besondere Art der Antragstellung schaffen und damit eine Berufsgruppe - hier die Rechtsanwaltschaft - in privaten Angelegenheiten bevorteilen.

Gegen das Urteil ist den Angaben zufolge bereits eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (III R 15/23). dpa

Auch interessant

Kommentare