»Wegen der stabilen Infektionslage« hat die Bundesregierung die meisten Schutzmaßnahmen bereits ausgesetzt. Noch bis 7. April müssen Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen - ebenso Patienten in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dies entfällt vom 8. April an. Praxen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer OP-Maske verlangen.