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Die Akte Yalin

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Da staunten die Gegner in der Verbandsliga. Emin Yalin schießt das erste seiner vier Tore gegen die Usinger TSG.
Da staunten die Gegner in der Verbandsliga. Emin Yalin schießt das erste seiner vier Tore gegen die Usinger TSG. © Heiko Rhode (Heiko Rhode)

Er schien der Glücksgriff zu sein, sogar der Aufstiegskampf zur Hessenliga schien möglich. Jetzt drohen Vatanspor Bad Homburg Punktabzüge, weil Emin Yalin nicht hätte mitspielen dürfen. Sagt der Hessische Fußball-Verband. Wir erklären den Fall.

Kaum war Emin Yalin beim TSV Vatanspor Bad Homburg angekommen, hat der Mann auch schon für Furore gesorgt. Im November setzte Trainer Jörg Loutchan dreimal ein. Alle drei Spiele wurden gewonnen. 3:0 zu Hause gegen Viktoria Nidda, hier traf Yalin nach seiner Einwechslung gleich zweimal. Im nächsten Verbandsligaspiel gegen die Usinger TSG schoss er sogar vier Tore zum 5:2-Sieg. Beim 1:0 im Viertelfinale des Kreispokals gegen den 1. FC-TSG Königstein war der 28-Jährige ebenfalls die volle Spielzeit dabei.

Doch die Freude währte nicht lange. Der Hessische Fußballverband (HFV) entzog Emin Yalin nachträglich die Spielberechtigung. Jetzt werden sich der Bad Homburger Verein und der frühere deutsche U21-Nationalspieler ungefähr so fühlen, wie ein Lottospieler, der sechs Richtige hat, aber vergaß, den Schein abzugeben. Denn wenn Yalin, der schon bei Schalke 04 unter Vertrag stand und mit den Profis 2010 deutscher Vize-Meister wurde, tatsächlich nicht spielberechtigt war, bekommt Vatanspor die sechs Punkte aus den Ligaspielen mit Yalin wieder aberkannt. Das Team fällt vom dritten auf den sechsten Platz zurück und hat keine Aufstiegschancen mehr. Ebenso scheidet es aus dem Pokal aus.

Der Sachverhalt muss jedoch noch geklärt werden. Der TSV Vatanspor lässt sich derzeit von einem Anwalt beraten, der sich im Sportrecht auskennt. Wir bringen schon einmal Licht ins Dunkle.

Anfang November hatte der TSV auf dem inzwischen üblichen Weg – also online auf DFBnet – den Spielerpass für Emin Yalin beantragt und auch erhalten. Deshalb wurde der Neuzugang, auf den Vatanspors Manager Hüseyin Güven durch einen Hinweis seines Spielers Baris Odabas aufmerksam geworden war, auch gleich eingesetzt.

In der Woche nach dem Punktspiel gegen Usingen widerrief der HFV dann schriftlich die Spielgenehmigung für den Stürmer. Die Gründe für den Widerruf wollte der HFV auf Anfrage dieser Zeitung „im derzeitigen Stadium nicht mitteilen“. Ein Sprecher berief sich auf das schwebende Verfahren.

Laut TSV-Manager Güven mussten der Verein als auch der Spieler bis zum gestrigen 30. November eine Stellungnahme abgegeben haben. Der Fall wird dann weiter an das Sportgericht geleitet. Ein Urteil ist frühestens Mitte Dezember zu erwarten. Bis dahin möchten sich weder Spieler noch Verein zu Details äußern. Gegen dieses Urteil könnten dann Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden.

Vieles ist jetzt möglich

Bei Urteilsfindung wird es darauf ankommen, ob auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit erkannt wird. Am günstigsten würde der Homburger Verein dabei wegkommen, wenn er selbst an der irrtümlich erteilten Spielgenehmigung schuldlos ist. In diesem Fall gäbe es Spielwiederholungen.

Die Bandbreite der Strafordnung des HFV in solchen Fällen ist groß. Bei nachgewiesenem Vorsatz kann der Spieler bis zu 36 Pflichtspiele gesperrt werden, der Verein mit bis zu 24 Punkten Abzug bestraft werden sowie eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro erhalten.

Theoretisch denkbar wäre aber auch der Fall, dass die ursprünglich erteilte Spielgenehmigung doch korrekt war. Nur in diesem Fall dürfte es keine Änderung an der Bewertung der drei genannten Pflichtspiele geben.

Nach unseren Recherchen spielte Yalin noch am 23. September in einem Pflichtspiel für den Amed SK gegen Bodrumspor. Amed SK, ein Verein der türkischen 3. Liga aus der südostanatolischen Stadt Diyarbakir, erzielte ein 1:1. Yalin wurde in der 51. Minute ausgewechselt.

Das allein dürfte kein Problem sein, sofern sein bisheriger Verein dem Vereinswechsel zugestimmt hat (siehe Paragraf 118,3 der Spielordnung des HFV), denn dann kann auch ein Spieler in einem Spieljahr für einen zweiten Verein die Spielerlaubnis erhalten.

Komplizierter könnte der Vorgang dadurch werden, dass Yalin für die 3. türkische Liga eventuell einen Lizenzspielervertrag hatte. Und das wiederum in einem Nicht-EU-Land, was die Rechtssituation zusätzlich erschwert. Denn für eine Reamateurisierung gelten besondere Bestimmungen. Selbst für Juristen dürfte die Klärung des Falls Yalin nicht einfach werden.

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