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Asbest-Haus in „Nacht und Nebel“-Aktion abgerissen - Bauleiter vor Gericht

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Asbest wurde früher oft als Baumaterial verwendet. Das Material kann aber zu Lungenkrebs führen. Deshalb wurde sein Gebrauch 1993 in Deutschland verboten. Wer sich bei der Abtragung nicht an die Regeln hält, bekommt Ärger, so wie jüngst ein Bauleiter.

Weil er nach Überzeugung des Gerichts mit Altbeständen von Asbest nicht richtig umgegangen war, musste sich ein Bauleiter vor dem Bad Homburger Amtsgericht wegen „unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen“ verantworten. Tatsächlich verdonnerte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 2500 Euro. Dagegen hatte der Bauleiter aber Einspruch eingelegt.

Ereignet hatte sich der Vorfall im Juli 2016 an einem Grundstück in Kirdorf. Dort sollte ein in den 1960er Jahren erbautes Gebäude abgerissen werden. Dem Nachbar war bekannt, dass in einigen Gebäudeteilen Asbest verwendet worden war. Das wurde ein Jahr vor dem Abriss auch durch ein amtliches Gutachten bestätigt. Die Abrissarbeiten mussten also mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen ausgeführt werden. Doch dies war nicht der Fall. Es war nach Auffassung des Nachbarn eher eine „Nacht-und-Nebel-Aktion“, in der das Gebäude am 20. und 21. Juli 2016 „platt“ gemacht worden war. Der Nachbar, der zuvor auf die besonderen Vorschriften beim Abriss hingewiesen hatte, konnte nur noch staunen, als er von einem Wochenend-Kurztrip zurückkehrte. „Da war nur noch ein großer Haufen Bauschutt da“, sagte er.

Der angeklagte Bauleiter bestritt, sich wegen der nicht eingehaltenen Auflagen strafbar gemacht zu haben. Er sei über den Abriss gar nicht informiert worden. Außerdem habe er keine gesicherte Erkenntnisse über Asbestbelastung des Gebäudes gehabt. Indes: Der Bauleiter muss von einem Gutachten gewusst haben, in dem Asbestanteile am Gebäude bestätigt wurden. Er hatte auch die Rechnung für dieses Gutachten erhalten. Unwissend gab sich auch ein anderer Firmeninhaber, der, der das Gebäude mit seinem Bagger „platt“ gemacht hatte. Er habe sowohl vom Bauherrn als auch vom Bauleiter den Auftrag zum Abriss erhalten. Bezüglich der Asbestbelastung gab er sich ahnungslos. „Dann hätten wir doch Schutzmasken getragen und beim Abriss Wasser gespritzt.“ Der Nachbar sei schwierig gewesen. Er habe sein im Wege stehendes Fahrzeug nicht wegfahren wollen. Dann habe er zufällig an besagtem Mittag festgestellt, dass der Nachbar weg sei. Da habe er sich spontan zum Abriss entschieden.

Nach Anhörung der Zeugen zog die Richterin das Resümee: „Hier haben ganz viele Leute Mist gebaut“. Dennoch kam sie dem angeklagten Bauleiter mit einem Angebot entgegen. Sie werde das Verfahren einstellen, vorausgesetzt, er zahlt 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Angeklagte stimmte dem Angebot zu.

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