1. Startseite
  2. Region
  3. Hochtaunus
  4. Bad Homburg

Betreuer küsst Elfjährigen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Alexander Schneider

Kommentare

Themen wie sexueller Missbrauch und Flüchtlingskinder stehen im Mittelpunkt des 10. Kinderschutzforums. Foto: Patrick Pleul
Themen wie sexueller Missbrauch und Flüchtlingskinder stehen im Mittelpunkt des 10. Kinderschutzforums. Foto: Patrick Pleul © Patrick Pleul

Jetzt erging das Urteil wegen Kindesmissbrauchs: sechs Monate Haft auf Bewährung, drei Jahre Betreuungsverbot.

Wegen des sexuellen Missbrauchs eines elf Jahre alten Jungen aus dem Hochtaunuskreis wurde ein 50 Jahre alter Mann aus dem niedersächsischen Alfeld gestern vor dem Bad Homburger Amtsgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt. Der gelernte Erzieher hatte im April 2014 als Betreuer zweier Jungs eines befreundeten Ehepaars aus Hessen an den Hessischen Schachmeisterschaften in der Bad Homburger Jugendherberge teilgenommen. Dabei gewann er das Vertrauen des Elfjährigen. Es kam zu „Zärtlichkeiten“ mit mehreren Zungenküssen. Das Gericht setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus und untersagte dem Mann für diese Zeit jegliche Trainer- oder Betreuertätigkeit mit Kindern und Jugendlichen. Zudem muss er 1000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.

Weiter hätten die Schilderungen der Prozessbeteiligten kaum auseinanderliegen können. Der Angeklagte zeigte sich zwar geständig, als er „einen Zungenkuss“ einräumte, diesen aber der Initiative des Jungen zuschrieb. Der Bub habe Heimweh gehabt und auch noch eine Schachpartie verloren. Er sei deswegen traurig gewesen. Wie der Angeklagte sagte, soll der Junge zu ihm aufs Zimmer gekommen sein, wo sie Schachpartien am Computer analysiert hätten. Wegen eines schmerzhaften Bandscheibenvorfalls habe er sich dann aufs Bett gelegt. Der Junge habe sich erst neben, dann auf ihn gelegt und „gekuschelt“. Das zugelassen zu haben, sei ein Fehler gewesen, denn plötzlich habe der Junge ihm einen Zungenkuss gegeben. Weitere Zärtlichkeiten habe er mit dem Hinweis unterbunden, dass man das nicht dürfe. Auch habe er den Jungen gewarnt, dass dieser nicht eines Tages zum Opfer sexueller Übergriffe werde. Auch will er dem Jungen erzählt haben, dass er selbst als Kind missbraucht worden sei.

Letzteres glaubte ihm das Gericht, nicht jedoch, dass die Initiative von dem Kind ausgegangen ist. Für sie gebe es keine vernünftige Erklärung dafür, „dass ein Elfjähriger einen fremden 50-Jährigen küsst“, sagte die Richterin.

Mit der unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeholten Aussage des Jungen verdichtete sich diese Vermutung zur Gewissheit. Der Elfjährige schilderte das Geschehen, so die Richterin in der Urteilsbegründung, „sehr strukturiert“. Danach sei es mehrfach zu zunächst gewollter Nähe zwischen ihm und dem Mann gekommen. Irgendwie habe der dann aber das Gespräch in eine sexuelle Richtung gelenkt und ihn gefragt, ob er schon einmal einen Zungenkuss gehabt habe. Nachdem er dies verneint habe, soll der Angeklagte gefragt haben: „Sollen wir es einmal probieren?“

Es sei dann tatsächlich zu einem Kuss gekommen, bei dem sich beide Zungen „für eine Sekunde“ berührt hätten, was dem Jungen unangenehm gewesen sei. Man habe sich auch „Trockenküsse“ zugeworfen, wobei der Angeklagte dabei seine Zunge gezeigt habe. Einen Tag später habe sich die Situation mit dem Zungenkuss wiederholt, diesmal intensiver. Er habe den Mann, der bereits zu einer Art „väterlichem Freund“ geworden war, aber nicht enttäuschen wollen.

Für den Verteidiger war kein Tatnachweis erbracht, zumindest blieben für ihn beim Abwägen der konträren Aussagen Zweifel. Deshalb fordert er einen Freispruch.

(as)

Auch interessant

Kommentare