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Corona-Lockerungen im Hochtaunuskreis: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

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Bleibt die Inzidenz im Kreis weiterhin unter 50 werden die Regeln für Bad Homburg und den Hochtaunuskreis ab Pfingstmontag weiter gelockert.
Bleibt die Inzidenz im Kreis weiterhin unter 50 werden die Regeln für Bad Homburg und den Hochtaunuskreis ab Pfingstmontag weiter gelockert. © Frank Rumpenhorst/dpa

Ab Montag werden die Corona-Regeln im Hochtaunuskreis erneut gelockert. Aber: Die Inzidenz im Kreis näherte sich am Sonntag wieder der 50er-Marke.

Bad Homburg – Ab Pfingstmontag gelten im Hochtaunuskreis die Corona-Regeln der Lockerungsstufe 2 des Landes Hessen. Nach dem Wetteraukreis, wo bereits seit einigen Tagen Lockerungen umgesetzt wurden, ist der Hochtaunuskreis damit der zweite Landkreis in Hessen, der mindestens fünf Tage in Folge unter der Inzidenzmarke von 50 liegt und damit besonders wenige Infektionen mit dem Coronavirus zählt.

Corona-Lockerung von Kontakt-Regeln und Testpflicht – Inzidenz im Hochtaunuskreis unter 50

Eine der wichtigsten Änderungen, die durch die Lockerungen der Stufe 2 zumindest am Montag definitiv gültig werden: Statt wie bisher zwei Haushalte dürfen sich nach den neuen Kontakt-Regeln dann bis zu zehn Menschen über 14 Jahren privat treffen. Dazu kommt eine beliebige Anzahl an Menschen, die von einer Corona-Infektion genesen sind oder deren zweite Impfung bereits zwei Wochen zurückliegt.

Darüber hinaus stehen unter den Regularien der Stufe 2 auch für Gastronomie, Hotellerie sowie Freizeit und Kultur weitere Lockerungen an. Restaurants, Cafés und Bars in Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel und allen anderen Orten im Kreis dürfen dann wieder ihre Innenräume öffnen. Einen tagesaktuellen Corona-Test aus einem offiziellen Test-Center brauchen die Gäste nach wie vor. Auch Clubs und Diskotheken dürfen im Bar-Modus und mit Abstands- und Hygieneregeln Gäste drinnen bewirten. Hotels dürfen unter Auflagen mit bis 75 Prozent Auslastung für touristische Übernachtungen öffnen und auch der Einzelhandel darf Kunden wieder ohne Termin einkaufen lassen – die Testempfehlung bleibt bestehen.

Stufe 2
Kontaktregelnmax. 10 Personen
EinzelhandelTestempfehlung
GastronomieBewirtung drinnen und draußen, Testpflicht
Bars und DiscothekenBewirtung im Bar-Modus auch drinnen
Hotelsbis 75% Auslastung, Testpflicht
FreizeiteinrichtungenTestempfehlung
Schwimmbäderdürfen öffnen
Kinos, Theater, Konzertemax. 100 Besucher
Open-Air-Veranstaltungenmax. 200 Besucher
SchulunterrichtPräsenzunterricht Klassen 1-13

Schwimmbäder und Kinos dürften öffnen: Lockerungen der Corona-Regeln bei Inzidenz unter 50

Erlaubt sind ab Stufe 2 dann auch Veranstaltungen im Freien mit bis zu 200 (nicht gegen das Corona-Virus geimpften) Teilnehmern. Bei Veranstaltungen in Innenräumen, dazu zählen auch Kinos, Konzerte und Theater, dürfen dann wieder maximal 100 Menschen unter Hygiene- und Abstandsregeln zusammenkommen. Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, etwa in Bad Homburg, gilt dann nur noch eine Testempfehlung – alle Außen- und Innenräume dürfen dann unter den geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen öffnen. Im Sportbereich ist Mannschaftssport wieder unter Auflagen erlaubt. Neben Fitnessstudios dürfen nun auch Schwimmbäder öffnen. Ein tagesaktueller Test wird auch hier empfohlen.

Für Schulen gilt ab einer Inzidenz unter 50, dass alle Klassen wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Zweimal die Woche ist ein Test für alle Schülerinnen und Schüler dann verpflichtend. (Sandra Kathe)

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