Brutsaison der Vögel beginnt

Usinger Land - Mit den länger werdenden Tagen und den milden Temperaturen beginnen Bäume, Büsche und Sträucher auszutreiben. Gartenbesitzer fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. Der NABU Hessen weist darauf hin, dass bei anstehenden Rückschnitten unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, die am 1. März beginnt und bis zum 30.
September dauert. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind in diesem Zeitraum Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau und Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen.
Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume und Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen - für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot allerdings in gleichem Maß. Wer in seinem Garten also einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, muss dies bis zum 28. Februar erledigt haben.
Nach diesem Datum sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze zulässig. Die Natur sollte gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden. Daher appelliert der NABU Hessen an Besitzerinnen und Besitzer von Gärten, die zulässigen Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen und vorher grundsätzlich zu prüfen, ob belegte Nester zu finden sind.
Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, unter anderem Vögel, Säugetiere und Amphibien. Dort ziehen die Tiere ihren Nachwuchs auf, finden gute Versteckmöglichkeiten und ziehen sich auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.
red