Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Große Unterschiede im Hochtaunuskreis

Seit Mittwoch gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. In den betroffenen Einrichtungen im Hochtaunuskreis ist die Lage gemischt - von 100-prozentiger Impfquote bis zur Kündigung.
Hochtaunuskreis. Patienten und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Seit dem 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht - auch im Hochtaunuskreis.
Verstoß gegen Impfpflicht kann bis zu 2500 Euro kosten
Recherchen dieser Zeitung haben ergeben, dass sich in den allermeisten von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen die Impfquote der 100-Prozent-Marke nähert oder diese sogar schon erreicht hat. Zu größeren Personalausfällen dadurch, dass Ungeimpfte ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfte es also voraussichtlich nicht kommen.
Laut einer Mitteilung des hessischen Sozialministeriums muss bei fehlendem Nachweis bis zum Ablauf des 15. März die Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Darüber hinaus kann das Gesundheitsamt einen Nachweis auch ohne diese Benachrichtigung anfordern. Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht, so das Ministerium weiter, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Allerdings hat Hessen die Meldefrist für Ungeimpfte bis Ende März verlängert. Dann sollen diese Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert werden, den Nachweis nachzureichen, wobei auch dann immer noch eine vierwöchige Frist gilt. Sollte dann immer noch kein Impfvollzug nachgewiesen werden können, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen.
Hochtaunus-Kliniken warten auf den Start des Landesportals
Die Clearingstelle für den Kreis sind die Hochtaunus-Kliniken in Bad Homburg, federführend mit der Geschäftsführerin Dr. Julia Hefty. Sie konnte am Montag noch keine belastbaren Zahlen nennen und sagte auf Anfrage: »Wir warten noch immer auf das Landesportal, über das wir die ungeimpften Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen an das Gesundheitsamt melden sollen. Insofern tut sich noch nichts.« Hefty geht allerdings davon aus, dass es weiterhin knapp 100 Ungeimpfte allein unter den Mitarbeitern der Klinik gibt, derzeit seien auch einige erkrankt, »das verschiebt die Zahlen«. Hoffnungen darauf, dass der neue Totimpfstoff »Novavax« die Ungeimpften, die bislang Vorbehalte gegen die mRNA-Vakzine hatten, einen Nachfrageboom auslösen könnte, haben sich kaum erfüllt: »Es haben sich nur etwa fünf Prozent damit impfen lassen«, bilanziert Hefty.
Mit einiger Sorge blickt die Klinikchefin auf die nach wie vor sehr hohe Zahl an Neuinfektionen und die auf sehr hohem Niveau verharrenden Inzidenzwerte. Dass sich wegen der nun weitgehend zurückgenommenen Schutzmaßnahmen eine Impfpflicht, und sei es auch nur in der Pflege, erübrigen könnte, glaubt Hefty nicht: »Obwohl die Maßnahmen auslaufen, die Inzidenz aber täglich Rekorde liefert, ist die Impfpflicht weiter sinnvoll.«
Kündigung statt Impfung - Personalprobleme teilweise verschärft
Nachfragen der Redaktion im Alten- und Pflegeheim Kaiserin-Friedrich-Haus in Kronberg ergaben, dass dort laut DRK-Kreisgeschäftsführer Axel Bangert, inzwischen alle Mitarbeiter, einschließlich Küchen- und Reinigungspersonal, mindestens doppelt geimpft sind. Zuletzt habe es zwar einige Gespräche mit den Mitarbeitern gegeben, letztlich hätten dann aber doch alle den Oberarm freigemacht.
Marion Wiegand, Betreiberin des gleichnamigen Ambulanten Alten- und Pflegedienstes in Weilrod, meldet auch eine zu 100 Prozent geimpfte Belegschaft. Allein: »Zwei meiner Mitarbeiterinnen haben lieber gekündigt, als sich impfen zu lassen. Diese Entscheidung muss man zwar akzeptieren, aber sie lässt ein großes Problem zurück«, sagt Wiegand. Gerade erst habe sie zur Entlastung des Teams zwei neue Kolleginnen eingestellt, dieser Effekt sei durch den Weggang der beiden Mitarbeiterinnen aber gleich wieder verpufft. Wiegand versucht nun händeringend, zusätzliche Kräfte zu finden, damit sich die Arbeitsbelastung tatsächlich wieder auf mehr Schultern verteilen kann, »natürlich kämen nur geimpfte Bewerber und Bewerberinnen in Frage«, sagt sie.
Kein Problem mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat man dagegen beim Malteser Hilfsdienst. Jens Groos, Leiter der Rettungswachen Usingen und Weilrod, sagt, die Impfpflicht habe auf den Betrieb keinen Einfluss, denn: »Alle 60 Kollegen sind geboostert.« Die wenigen »Nachzügler« hätten inzwischen überzeugt werden können., betont Groos von der Hilfsorganisation.