Grünes Licht für »Haus im Wald« der EKFS in Schmitten

Die Else-Kröner-Fresenius-Stiftung kann ihr Seminarhaus im Wald bei Schmitten bauen. Die vom BUND eingereichte Klage dagegen wurde vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen.
Schmitten. Der BUND Schmitten, der auf dem Klageweg das Bauvorhaben »Haus im Wald« der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) stoppen wollte, hat eine Niederlage erlitten. Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat den Eilantrag des BUND gegen die im Juli 2021 erteilte Genehmigung abgelehnt. »Wir können jetzt loslegen«, sagt Professor Dr. Michael Madeja, Vorstandsvorsitzender der EKFS, im Gespräch mit dieser Zeitung. Er beruft sich auf die weiterhin gültige Genehmigung zum Abbruch des ursprünglich als Jagdhaus im Jahr 1916 errichteten Gebäudes und der Baugenehmigung zur Errichtung eines Tagungshauses auf diesem Grundstück.
Eingriff in die Natur moniert
Der BUND hatte die Genehmigung erfolglos angefochten. Die Begründung beruhte auf einem rechtswidrigen Bebauungsplan. Aufgrund dessen würden rechtswidrige Eingriffe in Landschaft und Natur vorgenommen und umweltschützende Vorgaben verletzt, hatte die Gruppe argumentiert. Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes ist der BUND in diesem Fall aber nicht klagebefugt. Gegen die Baugenehmigung könnten zwar Rechtsmittel eingelegt werden. Jedoch habe der Antragsteller nicht dargelegt, welche Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Baugenehmigung verletzt sein sollten. Und ohne zulässige Klage könne keine Inzidenzprüfung eines Bebauungsplans durchgeführt werden.
Das Gericht weist aber darauf hin, dass der BUND den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Bebauungsplan noch im Wege einer Normenkontrolle angreifen könne. Der BUND als Umweltvereinigung könne jedoch lediglich die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend machen.
Nicht möglich sei jedoch für den BUND eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle im Hinblick auf alle erdenklichen Fehler in der Bauleitplanung, etwa die erforderliche Planung und verkehrliche Erschließung. Ob der BUND jetzt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen wird, ist nicht bekannt. Dies wäre innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel möglich. Vorsitzender Hermann Schlanke teilte auf Anfrage mit: »Wir sind intern noch in einer inhaltlichen Bewertung und melden uns, wenn es etwas Neues gibt.«
Madeja hatte anhand von Vergleichsurteilen, in denen der BUND gegen Baugenehmigungen geklagt hatte, mit dem jetzt gefällten Urteil gerechnet, obwohl das Eilverfahren doch relativ lange gedauert habe. Er zeigt sich erleichtert und sagt: »Jetzt sehen wir nichts mehr, was uns hindern könnte, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.« Er rechnet nicht mit einer Normenkontrollklage und meint: »Das ist eine ganz andere Hausnummer.«
Auftragsvergabe läuft gerade
Und Madeja betont, dass die EKFS auch schon vor der Ablehnung des Eilantrages mit dem Bau hätte beginnen können, da ja eine gültige Genehmigung vorlag. Erst wenn dem Eilantrag stattgegeben worden wäre, wäre die Baugenehmigung ausgesetzt worden. »Aber der Richter hatte uns gebeten, bis zum Beschluss abzuwarten. Und wir wollten vor allem auch nicht im Winter bauen, um die Waldwege zu schonen«, so der Stiftungsratsvorsitzende. Er teilt mit: »Die Auftragsvergabe läuft gerade. Einen Termin für den Baubeginn gibt es aber noch nicht, das wird auch von der Witterung abhängen.«