Keine Privilegien für den Taunus
40 stimmberechtigte Mitglieder hat die Fluglärmkommission Frankfurt derzeit. Der Hochtaunuskreis gehört zwar nicht dazu, er könnte aber im Zuge einer geplanten Umstrukturierung des Gremiums sogar seinen Beobachterstatus verlieren.
Zugegeben: Wenn man in den Himmel über dem Hochtaunuskreis schaut, dann sieht der ein bisschen anders aus als der Himmel über Kelsterbach oder Flörsheim-Wicker. Das belegen auch die vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) täglich aufgezeichneten Messwerte der Flugbewegungen. Klickt man unter zum Beispiel auf das Datum vom vergangenen Samstag und schaut, was sich da am Himmel über Glashütten-Schlossborn getan hat, dann sieht man zwar mehrere ausgeprägte Lärmspitzen, die sich zwischen 60 und 70 Dezibel bewegen. Aber im Vergleich zu den Lärmpegeln, die in Flörsheim-Wicker an diesem Tag mehr oder minder konstant und ganztägig zwischen 70 und 85 Dezibel lagen, in Kelsterbach gar zeitweise über 90 Dezibel, klingt das natürlich wie Jammern auf hohem Niveau.
Gleichwohl: 60 bis 70 Dezibel sind keine Lautstärke auf Kinderlachen-Niveau. „Das dröhnt schon ganz ordentlich auch durch die geschlossene Scheibe“, weiß der Bad Homburger Dr. Berthold Fuld, der Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm ist und als solcher in der Fluglärmkommission Frankfurt sitzt. Die Neustrukturierung des Gremiums, das sowohl das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als auch die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung berät (siehe ZUM THEMA), bereitet ihm Kopfzerbrechen. Fuld ist davon überzeugt, dass diese Neuordnung dazu dient, „die Fluglärmproblematik zu marginalisieren und Hemmnisse einfach aus dem Weg zu räumen“.
Besagte „Hemmnisse“ sind die Landkreise, denn die sollen nach einem Entwurf des Vorstands der Fluglärmkommission (FLK), über den das hessische Verkehrsministerium Ende April entscheiden muss, künftig kein Stimmrecht mehr haben. „Aus gutem Grund“, sagt der FLK-Vorsitzende und Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe (SPD). Denn die Landkreise hätten sich bislang ohnehin der Stimme enthalten, wenn es darum gegangen sei, Flugrouten auf ihrem Gebiet von Süd nach Nord oder umgekehrt zu verlegen. Zudem bildeten die gegenwärtig 40 Mitglieder nicht mehr die Situation des Fluglärms ab, denn die Kommission in ihrer jetzigen Zusammensetzung sei vor dem Ausbau des Frankfurter Flughafens gebildet worden. Jühe: „Die Betroffenheit hat sich zwischenzeitlich verändert.“ Außerdem sei das Gremium auch auf eine Größe angewachsen, die kaum arbeitsfähig sei. Es gehe aber darum, das Organ auch überschaubar zu halten.
Argumente, für die der Kreisbeigeordnete des Hochtaunuskreises, Uwe Kraft (CDU), durchaus Verständnis hat. Kraft hat den Kreis bislang in der FLK vertreten – allerdings schon ohne Stimmrecht, nur in einer Art „Beobachterrolle“, wie er erklärt. Diese Rolle hofft er auch künftig einnehmen zu können, zumal den anderen Kreisen auch ein sogenanntes privilegiertes Informationsrecht eingeräumt werden soll. „Wenn sich bei den die Kreise betreffenden Flugrouten etwas ändert, werden wir sie so früh wie möglich einbeziehen“, erläutert Jühe den Begriff.
Hochtaunus-Bürger werden ihn sich gar nicht erst merken müssen. Denn für den Hochtaunuskreis wird das nicht gelten. Er fliegt sozusagen komplett aus der Kommission raus, verliert mithin auch seinen Beobachterstatus. Der Grund: „Der Hochtaunuskreis liegt außerhalb jeglicher vom Gesetzgeber festgelegten Schutzzone.“ Im Klartext: Fluglärm findet hier per Definition nicht statt.
Dazu sagen die Messstationen des Fluglärmdienstes allerdings, wie gesagt, etwas anderes – und zwar nicht nur die beiden in Schlossborn und Oberems, sondern auch die in Bad Homburg. Dort wird’s bei Ostwind mitunter laut. Wer’s genauer wissen will, sollte sich mal die Messung vom 15. März anschauen. An diesem Tag dröhnte es laut Aufzeichnung mehr oder minder durchgehend von 7 bis 22.30 Uhr über der Kurstadt.