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Mehrere Menschen in Lebensgefahr - weil Autofahrer schnell in die Schule will

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Weil ein Autofahrer aus Kronberg schnell in die Schule wollte, hat er mehrere Menschen in Lebensgefahr gebracht.
Weil ein Autofahrer aus Kronberg schnell in die Schule wollte, hat er mehrere Menschen in Lebensgefahr gebracht. © Symbolbild: Jan Woitas/dpa

Weil er rasch in die Schule wollte, hat ein 20-Jähriger aus Kronberg mehrere Menschen durch halsbrecherisches Überholen in Lebensgefahr gebracht. Davon ging das Jugendgericht aus und nahm ihm für acht Monate den Führerschein weg.

Kronberg - Ein 20-jähriger Kronberger muss acht Monate auf den Führerschein verzichten, ein Aufbauseminar für Verkehrssünder absolvieren und 350 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Königsteiner Jugendgericht (Hochtaunuskreis) hatte die angeklagte vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs als erwiesen angesehen und die Fahrweise des jungen Mannes als höchst riskant bezeichnet, gröber könne man sich kaum daneben benehmen.

Zu dieser Einschätzung des Gerichts trug auch bei, dass der Angeklagte eingeräumt hatte, einmal einen "dicken Blitzer" gehabt zu haben. Damals war er mit Tempo 123 unterwegs, erlaubt waren 70.

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Der Mann hatte es am 26. März eilig, in die Schule zu kommen. Zwischen der Oberhöchstädter Waldsiedlung und Oberursel warf er alles über Bord, was er in der Fahrschule gelernt hat. Mit stark überhöhtem Tempo raste er über die L3015, überholte trotz Gegenverkehrs, im Überholverbot, teils über die Abbiegespuren. Am Ortseingang von Oberursel überholte er einen bereits zum Linksabbiegen ansetzenden Wagen rechts, um vor diesem, ihn schneidend, in die Oberhöchstädter Straße abzubiegen. Es kam zu keinem Unfall, weil der 77-jährige Fahrer "stark in die Eisen ging".

Dass eins der ersten überholten Autos eine Zivilstreife der Polizei war, war Pech. Ansonsten aber hatte er viel Glück, dass bei dem Harakiri-Manöver niemand zu Schaden gekommen ist, was die Richterin aber nicht seinem Fahrgeschick zurechnete, sondern dem der anderen Fahrer.

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Die Beamten waren mit Tempo 150 hinter dem BMW hergejagt. Der Kommissar sagte, so etwas habe er in seiner ganzen Dienstzeit noch nicht erlebt. Anfangs sei er von einem flüchtenden Straftäter ausgegangen, nicht aber von einem, der nur rechtzeitig zur Schule kommen wollte. Ein "absolut nichtiger Grund", so die Richterin. Einer 77-Jährigen kam der BMW in einer Kurve mit zwei Rädern über dem durchgezogenen Mittelstreifen entgegen: "Es war sehr knapp, ich hatte Angst, bin nach rechts ausgewichen", so die Frau.

Dem Verteidiger war dies alles als Gefährdung des Straßenverkehrs noch nicht konkret genug. Wer Angst habe, fahre schon mal rechts ran, versuchte er die Reaktion der Frau als Übervorsichtigkeit zu interpretieren. Dass sein Mandant sich nicht korrekt verhalten habe, wolle er nicht bestreiten, mehr als eine Nötigung könne er in dem bei jungen Leuten oft üblichen Fahrstil aber nicht erkennen. Mangels konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs komme da ja wohl nur Freispruch infrage.

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Auch der Angeklagte hatte sein Fehlverhalten, was den objektiven Tatbestand anbelangte, zwar gestanden, zum gefahrenen Tempo und der Gefährdung aber keine Angaben gemacht, sondern sie eher heruntergespielt. Zu keinem Zeitpunkt sei es "irgendwie knapp gewesen". Wenn die Polizisten sagten, dass sie mit 150 Sachen hinter ihm hergejagt seien, könne das nicht stimmen: "So schnell kann man da überhaupt nicht fahren."

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Von Alexander Schneider

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