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Opel-Zoo: Nach Terrasseneinsturz zu Strafe verurteilt

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Feuerwehrleute stehen im August 2015 vor der eingestürzten Restaurant-Terrasse     im Opel-Zoo.
Feuerwehrleute stehen im August 2015 vor der eingestürzten Restaurant-Terrasse im Opel-Zoo. © Jan Eifert (dpa)

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Einsturz einer Restaurantterrasse ist der Kronberger Opel-Zoo zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt worden. Das klagende Ehepaar erhalte insgesamt rund 13 000 Euro, sagte eine Sprecherin des Frankfurter Landgerichts am gestrigen Montag.

Der Zoo habe als Eigentümer des Grundstücks seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil er die Holzterrasse nicht ausreichend gewartet habe. Die Terrasse war im August 2015 teilweise eingestürzt. Ein Ehepaar hatte auch das Restaurant verklagt: Diese Klage wurde jedoch vom Gericht abgewiesen.

Mehrere Restaurantbesucher waren bei dem Einsturz der Restaurantterrasse am Kronberger Opel-Zoo verletzt worden, nicht nur durch den Einsturz an sich: Denn bei dem Unglück war auch ein großer Grill umgekippt, heißes Fett und Öl spritzten etwa auf den Oberkörper einer Frau. Zahlreiche Rettungskräfte waren damals im Einsatz und sieben Schwerverletzte waren die endgültige Bilanz des Unfalls.

Verbrennung und Prellung

Die mit Fett bespritze Frau erlitt mittlere Verbrennungen sowie eine Schädelprellung. Ihr Mann verletzte sich leicht am Knie. Dabei war die Terrasse zum Zeitpunkt des Unfalls erst wenige Jahre alt gewesen. Ein Gutachter stellte nach dem Unglück fest, dass ein Holzbalken morsch gewesen war.

In dem Prozess hatten beide Beklagten jegliche Schuld von sich gewiesen. Ursache des Unglücks sei ein versteckter Baumangel gewesen, der von außen nicht erkennbar gewesen sei, hieß es. Die Schuld liege bei dem Bauleiter und der für den Holzbau zuständigen Fachfirma. Das Gericht schlug vergeblich einen Vergleich vor, danach hätte der Zoo 4000 Euro an das Ehepaar bezahlen sollen.

Fahrlässigkeit ermittelt

Nach dem Unglück war bereits gegen den Bauleiter wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 9000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Vom Opel-Zoo war auf Anfrage keine Aussage zu erhalten.

„Wir wissen noch nichts, weil weder unserem Anwalt noch uns das Urteil zugestellt wurde“, sagte Pressesprecherin Margarete Herrmann gegenüber unserer Zeitung. Das Urteil, das am Freitag verkündet wurde, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. dpa/öp

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