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Meilensteine der Gleichberechtigung

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1918: Frauen dürfen in Deutschland wählen und gewählt werden. 1958: Gleichberechtigungsgesetz – nicht mehr der Ehemann darf bestimmen, wo eine Frau und ihre Kinder wohnen, ob die Frau

1918: Frauen dürfen in Deutschland wählen und gewählt werden.

1958: Gleichberechtigungsgesetz – nicht mehr der Ehemann darf bestimmen, wo eine Frau und ihre Kinder wohnen, ob die Frau arbeiten oder den Führerschein machen darf.

1962: Frauen dürfen ein eigenes Bankkonto haben.

1969: Eine verheiratete Frau ist geschäftsfähig.

1977: Erwerbsarbeit der Frau ist nicht mehr der Haushaltsführung untergeordnet.

1992: Abtreibung in seelischer Notlage ist nicht mehr strafbar.

1996: Recht auf Kindergartenplatz

1997: Vergewaltigung in der Ehe wird Straftatbestand.

2001: Arbeitgeber muss Teilzeit genehmigen. Ein Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht.

2002: Gewalt in der Partnerschaft wird zum Offizialdelikt.

2006: Verbot der Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung und Weltanschauung.

August 2013: Rechtsanspruch auf Kitaplatz für Ein- bis Dreijährige.

2016: Aufsichtsräte von Großunternehmen müssen Frauenquote von 30 Prozent vorweisen.

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