Meilensteine der Gleichberechtigung
1918: Frauen dürfen in Deutschland wählen und gewählt werden. 1958: Gleichberechtigungsgesetz – nicht mehr der Ehemann darf bestimmen, wo eine Frau und ihre Kinder wohnen, ob die Frau
1918: Frauen dürfen in Deutschland wählen und gewählt werden.
1958: Gleichberechtigungsgesetz – nicht mehr der Ehemann darf bestimmen, wo eine Frau und ihre Kinder wohnen, ob die Frau arbeiten oder den Führerschein machen darf.
1962: Frauen dürfen ein eigenes Bankkonto haben.
1969: Eine verheiratete Frau ist geschäftsfähig.
1977: Erwerbsarbeit der Frau ist nicht mehr der Haushaltsführung untergeordnet.
1992: Abtreibung in seelischer Notlage ist nicht mehr strafbar.
1996: Recht auf Kindergartenplatz
1997: Vergewaltigung in der Ehe wird Straftatbestand.
2001: Arbeitgeber muss Teilzeit genehmigen. Ein Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht.
2002: Gewalt in der Partnerschaft wird zum Offizialdelikt.
2006: Verbot der Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung und Weltanschauung.
August 2013: Rechtsanspruch auf Kitaplatz für Ein- bis Dreijährige.
2016: Aufsichtsräte von Großunternehmen müssen Frauenquote von 30 Prozent vorweisen.




