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Neu-Anspach plant neue Friedhofssatzung

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Von: Henning Schenckenberg

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NEU-ANSPACH - (hs). Auf seiner kommenden Sitzung wird der Neu-Anspacher Haupt- und Finanzausschuss auch über eine neue Friedhofssatzung sprechen. Grundlage hierzu bildet die vom Hessischen Städte- und Gemeindebund im Oktober 2019 neu vorgelegte Mustersatzung. Bei den Änderungen handelt es sich unter anderem um Anpassungen aktueller gesetzlicher Grundlagen sowie auch um die Übernahme von Textpassagen aus der Mustersatzung in die entsprechenden Paragrafen und Abschnitte.

Mehr Flexibilität

Eine wesentliche Neuerung soll Paragraf 11 darstellen. Laut Vorlage, die auf der Homepage der Stadt Neu-Anspach zu finden ist, soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass auch das von den Angehörigen beauftragte Beerdigungsinstitut die Urnengrabstätte verschließen kann. Damit werde eine größere zeitliche Flexibilität für die Angehörigen und die Beerdigungsinstitute geschaffen, denn eine Anwesenheit der städtischen Mitarbeiter sei nicht mehr nötig, betroffene Familien seien nicht mehr an deren Arbeitszeiten gebunden. Auch würden zeitgleiche Urnenbeisetzungen auf unterschiedlichen Friedhöfen wieder möglich sein. "Der Verschluss von Sarggrabstätten obliegt weiterhin allein der Stadt", stellt die Vorlage jedoch klar.

Die nächste Sitzung des HFA findet am Donnertag, 6. Februar, im Bürgerhaus statt. Sie beginnt um 20 Uhr.

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