Familie verklagt Hotel wegen Wanzen im Bett

Hautrötungen und Juckreiz: Ein Mädchen hatte im Urlaub auf Kreta offenbar blutsaugende Insekten im Bett. Die Klage der Eltern ließ nicht lange auf sich warten.
Sich im Urlaub erholen – das wollte im August 2016 auch eine Familie auf Kreta. Doch für die Tochter war der Aufenthalt im Hotel erst einmal mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.
Juckreiz und Rötungen
Bereits nach der ersten Nacht klagte die Zwölfjährige über Hautverletzungen, Juckreiz und Rötungen vor allem an den Armen. Diese Beschwerden hätten sich in der Folgezeit noch vermehrt, beschwerten sich die Eltern. Erst durch einen Zimmerwechsel nach einigen Tagen sei das Mädchen von den unbekannten Plagegeistern befreit worden, trug der Anwalt der Urlauber beim hiesigen Amtsgericht vor. Dort wurde der Fall verhandelt, nachdem der Oberurseler Reiseveranstalter die Forderung der Urlauber abgelehnt hatte. Die Eltern hatten auf die vollständige Rückzahlung des für die Tochter gezahlten Urlaubspreises in Höhe von 480 Euro gepocht.
In der Verhandlung vor Richter Johannes Wigand sah der Anwalt des Reiseveranstalters es nicht als erwiesen an, dass die Hautverletzungen bei dem Kind durch Bettwanzen verursacht worden waren. „Ich kenne solche Verletzungen und weiß daher, wie sie aussehen“, sagte der Anwalt. Die Beiß- beziehungsweise Stichwunden am Arm des Kindes könnten auch von Sandflöhen, Mücken oder sonstigen Insekten außerhalb der Urlaubsunterkunft hervorgerufen worden sein, war seine Meinung. Dafür gebe es keine Entschädigung, denn das sei als allgemeines Lebensrisiko einzuordnen, fügte er hinzu.
Verlangen Entschädigung
Wären für die Hautverletzungen tatsächlich Bettwanzen nachzuweisen, wäre dies als Reisemangel einzustufen, für den es eine Entschädigung geben müsse. Doch es sei eben nicht erwiesen, so der Anwalt. Der von der holländischen Grenze angereiste Vater des Kindes und dessen Anwalt waren anderer Meinung. Sie wiesen darauf, dass nur die in einem getrennten Zimmer untergebrachte 12-Jährige die erwähnten Hautverletzungen erlitten habe, die sich nach dem Zimmerwechsel aber nicht mehr fortgesetzt hätten.
Vater und Anwalt wiesen auch auf die Aussage eines anderen Urlaubers hin, der als klinischer Sozialarbeiter tätig ist. Er sah ebenfalls Bettwanzen als Ursache für die Hautverletzungen, die er mit einer Salbe erfolgreich behandelt hatte. Für eine verbindliche Aussage zur Ursache der Hautverletzungen hätte Richter Wigand ein medizinisches Gutachten einholen müssen. Die Kosten hierfür, so der Richter, lägen zwischen 800 und 1000 Euro.
Wigand schlug vor, sich diese Ausgaben zu ersparen und statt dessen seinem Vergleichsvorschlag zuzustimmen, wonach das Reise-Unternehmen eine Rückzahlung von 250 Euro an die Urlauber leistet. Diesem Vorschlag stimmten beide Seiten nach kurzer Debatte schließlich zu.
(hab)