Grüne für Gebührenerstattung per Härtefallklausel
Die Grünen-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung nimmt sich des Kita-Streiks an und schlägt in einem Antrag für die kommende Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses zwei Maßnahmen vor,
Die Grünen-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung nimmt sich des Kita-Streiks an und schlägt in einem Antrag für die kommende Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses zwei Maßnahmen vor, die die Situation für die Eltern abmildern sollen.
Als erstes sollen den Eltern Räume für eine privat organisierte Betreuung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Als zweite Maßnahme schlagen die Grünen vor, die in der Satzung vorgesehene Regelung zu Härtefällen anzuwenden und Gebühren über nicht geleistete Betreuungszeiten zurückzuerstatten.
Durch die Dauer des Streiks werde die Situation für die Familien zunehmend schwierig. „Deshalb sprechen wir uns dafür aus, die Gebühren über die Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden können, an die Eltern zurückzuzahlen“, sagt Fraktionsvorsitzende Christina Herr. Dies soll durch Anwendung der Härtefallklausel geschehen.
„Die Anwendung der Härtefallklausel auf die vom Streik betroffenen Eltern gibt der Verwaltung die Möglichkeit, möglichst schnell die Familien zu entlasten“, meint Christina Herr. „Denn dass die lange Streikdauer eine Härte darstellt, sollte im Parlament hoffentlich eine Mehrheit finden.“ Die Härtefallklausel richtet sich bisher nur an Einzelfälle, kann aber bei einem entsprechenden Votum nach Ansicht der Grünen auch im Falle dieses Streiks zur Anwendung kommen.
Wichtig ist der Fraktion die Einbindung der Elternbeiräte. „Der Streik ist richtig und wichtig. Den Preis für den Streik zahlen allerdings die Eltern und Kinder, diese müssen wir jetzt entlasten“, meinen die Grünen.
(red)