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Zu schnell auf der Kanonenstraße

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Die Kanonenstraße betrachten einige als Rennstrecke: Bei einem Unfall im vorigen Jahr ist in Motorradfahrer mit circa 70 Sachen auf einen jungen Mann, der mit einem Leichtkraftrad unterwegs war, aufgefahren. Die von einem Gutachter ermittelte Geschwindigkeit gab jetzt Ausschlag für das Gerichtsurteil in diesem Fall.

Ein junger Motorradfahrer aus Oberursel musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Bad Homburg verantworten. Der Vorwurf: Er soll am April vorigen Jahres zu schnell auf der Kanonenstraße unterwegs gewesen sein und dadurch einen Unfall verschuldet haben.

Rückblick: Bei dem Zusammenstoß in der berüchtigten Applauskurve waren sowohl der 19-Jährige als auch der 17 Jahre alte Fahrer eines Leichtkraftrads schwer verletzt worden. Der Ältere wurde mit dem Hubschrauber und der Jüngere mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus eingeliefert.

Die Hauptschuld an diesem Unfall wurde dem 19-jährigen Oberurseler zugeordnet, da dieser nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit seiner Yamaha (1000 Kubikzentimeter) die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von anfangs 80 und später 50 Kilometer pro Stunde nicht eingehalten hatte. Nach Aussage des Gutachters, der bei Gericht gehört wurde, war der junge Mann – aus Richtung Sandplacken kommend – in der 80er-Zone mit etwa 97 bis 135 Sachen unterwegs gewesen.

Der 17-jährige aus Niederbrechen war damals mit seinem Leichtkraftrad von einem Feldweg auf die Kanonenstraße eingebogen. Den Motorradfahrer sei noch nicht zu sehen gewesen, als er auf die Hauptstraße auffuhr, sagte er nach dem schweren Unfall und nun auch vor Gericht. Diese Aussage wurde vor dem Gutachter nicht akzeptiert. Denn der 17-Jährige hätte eine Sichtweite von etwa 160 Metern gehabt und deshalb bei entsprechender Vorsicht den Yamaha-Fahrer sehen müssen, trug dieser vor.

Aber es wäre nicht zum Unfall gekommen, wenn der Angeklagte sich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hätte, so der Sachverständige weiter. Der 19-Jährige war laut Gutachten trotz vorheriger Bremsung noch mit etwa 72 Kilometer pro Stunde auf den 17-Jährigen aufgefahren, obwohl die dortige Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 betrage.

Beide Kradfahrer trugen Verletzungen davon, unter denen sie heute noch leiden. Die beiden Motorräder, deren Wert mehrere Tausend Euro betrug, hatten Totalschaden. Das Unfallgeschehen hat übrigens bei beiden dazu geführt, dass sie nicht mehr Motorrad fahren und dies laut Aussage vor Gericht auch in der Zukunft nicht mehr tun wollen.

Aufgabe des Gerichts war es, die Unfallschuld des 19-Jährigen zu ahnden. Der junge Mann habe durch die gesundheitlichen Folgen schon spürbare Auswirkungen zu tragen, sagte die Richterin. Sie zeigte sich bereit, das Strafverfahren gegen den Angeklagten mit einer Schmerzensgeldzahlung an den 17-Jährigen einzustellen.

Der junge Mann aus Niederbrechen hatte zuvor wegen der erlittenen Verletzungen bereits 500 Euro von der Versicherung erhalten. Richterin, Staatsanwältin sowie Verteidiger und Vertreterin der Nebenklage einigten sich auf eine weitere Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro, die der 19-Jährige in fünf Monatsraten zu je 100 Euro an den Jüngeren überweisen soll. Nach Eingang des Gesamtbetrages wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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