Randalierer in Unterhose demoliert Autos
Mit einer Mülltonne hat ein Betrunkener auf zwei Pkw eingeschlagen. Jetzt stand er vor Gericht.
Der heftige Lärm in der Nacht zum 9. Juli vergangenen Jahres im Ortskern von Seulberg war nicht zu überhören. Als deshalb zwei Anwohner gegen 1.50 Uhr nach draußen eilten, sahen sie dort einen nur mit einer Unterhose bekleideten Mann (38), der mit einer Mülltonne auf zwei Pkw einschlug. Die beiden Zeugen konnten den erheblich alkoholisierten Randalierer erst einmal mit einer Zigarette beruhigen. Kurz darauf erschien die alarmierte Polizeistreife. Nun musste sich der verheiratete zweifache Vater vor dem Bad Homburger Amtsgericht verantworten. Angeklagt war der 38-Jährige wegen Vollrauschs, da er sich vorsätzlich mit mindesten 3,36 Promille in einen schuldunfähigen Zustand versetzt und dann die beiden Wagen beschädigt hatte. Der später festgestellte Schaden betrug an beiden Fahrzeugen jeweils etwa 5000 Euro.
Mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von fünf Monaten entging der Mann nur knapp einem längeren Gefängnisaufenthalt. Denn ein Jahr zuvor hatte er wegen gefährlicher Körperverletzung – wiederum unter erheblichem Alkoholeinfluss – eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von elf Monaten erhalten. Bei dieser in Frankfurt verhängten Strafe gab es die gerichtliche Auflage, sich einer Alkohol-Therapie zu unterziehen. Dies hatte er dann zwar drei Monate lang in einer Klinik getan. Aber dann war er rückfällig geworden. „Sie sind ein Bewährungsversager“, hielt ihm die Richterin vor. Die Bewährungsstrafe habe sie ihm nur „mit großen Bauchschmerzen zugestanden“. Diese hatte auch die anklagende Oberamtsanwältin gefordert. Außerdem muss der Mann den Schaden in monatlichen Raten zu je 100 Euro abzahlen. Anlass für die gerichtliche Nachsicht war, dass der Familienvater seit fünf Monaten einer geregelten Arbeit nachgeht. Käme er nun ins Gefängnis, müsste die Familie von Hartz IV leben. Er habe zuvor zweieinhalb Jahre eine Arbeitsstelle gesucht, sagte er.
Brasilien-Spiel
Im Gericht war auch zu erfahren, warum er in jener Juli-Nacht volltrunken war. Einige Stunden zuvor gab es das Fußball-Halbfinale zwischen Brasilien und Deutschland. Er habe sich mit Freunden getroffen, um im Fernsehen das Spiel zu verfolgen. Die Freunde hätten dazu Whisky mitgebracht. Er habe mit seinen Freunden den Brasilianern die Daumen gedrückt. Geholfen hat das bekanntlich nicht, denn Gastgeber Brasilien verlor 7 : 1. Da habe er aus Frust getrunken.
Sicher hätte er das auch getan, wenn er Deutschland-Fan gewesen wäre. Dann hätte er bestimmt aus Freude die Whiskys gekippt, hielt ihm die Richterin vor. „Warum trinken Sie Alkohol, obwohl Sie wissen, dass Sie danach die Kontrolle verlieren und gewalttätig werden“, fragte sie, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Sie warf ihm auch vor, dass die Allgemeinheit nicht Schuld an seiner Alkoholsucht sei, aber trotzdem die teure Therapie zahlen müsse. „Arbeit ist die beste Therapie gegen Alkohol“, behauptete der 38-Jährige. Das Urteil akzeptierten er und sein Pflichtverteidiger sofort, womit es rechtskräftig ist.