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Sanierung zurückgestellt

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Die Zukunft des Bürgerhauses Grävenwiesbach bleibt weiter völlig offen. © Romahn

Kosten für Bürgerhaus Grävenwiesbach wären zu hoch

Grävenwiesbach -Die Zukunft des Bürgerhaus Grävenwiesbach bleibt offen. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Bauausschuss (BSPA) am Mittwoch im Bürgerhaus. Architekt Andreas Jacobs hatte dort die endgültige Planung zur Sanierung des Bürgerhauses und eine Steigerung der Kosten um 50 Prozent von 1,4 Millionen auf zirka 2 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Daraufhin stellte der Ausschuss eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung zurück und wartet nun das Ergebnis einer weiteren Entscheidung der Bauaufsicht des Kreises ab.

Seit neun Jahren sucht die Politik in Grävenwiesbach nach einer Lösung für die Zukunft des 174 Jahren alten Gebäudes. Die Ideen reichten vom kompletten Abriss, dem der Widerspruch des Denkmalschutzes entgegensteht, bis zur kompletten Sanierung aller drei Geschosse mit Nutzungserweiterung.

Letztere Variante wurde, wie berichtet, aufgrund exorbitanter Kosten ebenso wie der Abriss bereits zu den Akten gelegt. Folgerichtig blieb nur eine extrem abgespeckte Sanierungsvariante übrig, die der Architekt und seit 2018 zuständige Planer Andreas Jacobs vorstellte. Danach würde dauerhaft auf die komplette Nutzung des Ober- und des Dachgeschosses verzichtet. Die maximal zulässige Personenzahl (Besucher und Personal) im Gebäude würde auf unter 200 beschränkt. um der Versammlungsstätten-Richtlinie zu genügen. Auf die Brandschutzauflage zur Einrichtung eines Rettungsweges könnte so verzichtet werden. Im Kellergeschoss würde die derzeitige Obdachlosenwohnung (ehemals Milchsammelstelle) ebenfalls der Nutzung entzogen. Lediglich im Erdgeschoss bliebe die volle Nutzung erhalten. Ober- und Dachgeschoss würden per neuem Bauantrag komplett abgetrennt und nur noch per Noteinstieg beispielsweise im Brandfall erreichbar sein. Im Erdgeschoss würde ein kleiner und ein großer Versammlungsraum entstehen, der durch einen Raumteiler mit dem Flur verbunden werden könnte. Als entscheidende Neuerung wurde ein barrierefreier Zugang durch den Bau einer Rampe mit sechs Prozent Neigung geplant, um die 1,20 Meter Höhendifferenz zwischen Eingang und Wuenheimer Platz zu überwinden. Darüber hinaus sollte im Erdgeschoss ein barrierefreies WC eingerichtet werden.

Nutzung extrem eingeschränkt

Um diese extrem eingeschränkte Nutzungsvariante zu verwirklichen, nannte Jacobs eine Fülle notwendiger Baumaßnahmen. Zu diesen gehört die Sanierung der WC-Anlagen im Keller, die Abdichtung des Bodens im Raum der ehemaligen Milchsammelstelle, eine innenliegende Abdichtung der Kellerwände sowie eine neue Heizung und Austausch der Fenster. Im Erdgeschoss wird neben dem Bau der Rampe eine Erweiterung der Eingangstür erforderlich und zur Erfüllung der Brandschutzauflagen die Deckenflächen neu verkleidet. Offen bleibt, ob eine Erneuerung der Fassade realisiert werden kann.

2018 hatte Jacobs die Kosten für die Minimal-Sanierung auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. "Diese Zahlen sind wegen der Ukraine-Krise und genereller Kostensteigerung nicht mehr zu halten", stellte der Architekt vorsichtig die Zahl zwei Millionen in den Raum. Stellvertretender Bauausschussvorsitzender Markus Grünewald (CDU) lehnte angesichts der neuen Zahlen den Sanierungsvorschlag kategorisch ab: "Wir sollten keine müde Mark mehr in das Gebäude stecken." CDU-Fraktionsvorsitzender Tobias Stahl stellte das Kosten-Nutzen-Verhältnis generell in Frage. In der Folge kam es zu einer zeitweise resignierende Debatte über die folgende Entscheidung. Es steht im Raum, auf eine Sanierung des Bürgerhauses ganz zu verzichten und die dauerhafte Schließung des gesamten Gebäudes in Kauf zu nehmen.

Endgültiges Aus ebenfalls Option

Schließlich einigte sich der Ausschuss einmütig auf den Kompromissvorschlag von Bürgermeister Roland Seel. Danach wird der Gemeindevorstand zunächst mit dem neuen Leiter der Kreisbauaufsicht Kontakt aufnehmen, um zu klären, inwieweit das der jetzigen Sanierung zugrundeliegende Brandschutzkonzept von 2018 noch Gültigkeit hat. Sollte die Bauaufsicht zu einer Neubewertung kommen, müsste die Sanierung ohnehin erneut angepasst werden.

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