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Nazi-Symbole auf Handy: Verfahren eingestellt

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Von: Heinz Habermehl

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Wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ war ein Ex-Steinbacher beim Amtsgericht Bad Homburg angeklagt.

Wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ war ein Ex-Steinbacher beim Amtsgericht Bad Homburg angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der junge Mann im Frühjahr 2013 wiederholt Fotos und Schriften mit nationalsozialistischen Inhalten auf Handy und WhatsApp gespeichert und mehrfach versandt. Nachdem die Sache aufgeflogen war, wurde die Wohnung des jetzt 25-Jährigen in Steinbach durchsucht. Handy und Laptop wurden sichergestellt.

Zum Sachverhalt hatte sich der junge Bundeswehr-Angestellte vor der Polizei nicht geäußert. Später bot er an, als Wiedergutmachung eine Zahlung von 400 Euro an die Anne-Frank-Stiftung zu überweisen. Das hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Stattdessen gab es einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 8100 Euro. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, wodurch der Fall vors Amtsgericht kam. Dort wurde das Verfahren auf Antrag des Verteidigers mit Zustimmung von Richterin und Staatsanwalt eingestellt.

Die Aufzeichnungen – angeklagt waren sechs Fälle – waren nicht zu bestreiten. In der Verhandlung ging es darum, ob dem 25-Jährigen die Übersendung der Fotos und Schriften zu beweisen ist. Das wies der Verteidiger zurück. Einen Gegenbeweis konnte der Staatsanwalt nicht erbringen.

Für den Ex-Steinbacher ist der Fall dennoch nicht abgeschlossen. Er wurde bei der Bundeswehr entlassen. Gemäß seinem Verteidiger soll er für seine dortige Fachausbildung rund 100 000 Euro zahlen. Dazu gibt es ein Zivilverfahren.

(hab)

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