1. Startseite
  2. Region
  3. Hochtaunus
  4. Usingen

Bank muss vor Gericht: Bau-Pfusch hat Nachspiel

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Die verlassene Bauruine in Wehrheim. Dort sollte die ?Residenz Töpfergärten? entstehen.
Die verlassene Bauruine in Wehrheim. Dort sollte die ?Residenz Töpfergärten? entstehen. © Gerrit Mai

Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie kaufen eine Wohnung, Sie kündigen Ihren Mietvertrag, wollen umziehen – aber die neue Bleibe wird nicht fertig. So geschehen in Wehrheim. Die Rolle der Kreissparkasse Groß-Gerau dabei beschäftigt bald die Justiz.

Träger rosten vor sich hin, Stahl ist ausgebaut und vergammelt, im noch nicht fertiggestellten Keller steht das Wasser, Holz und Müll schwimmen darauf. Diese Eindrücke stammen vom Besuch einer Bauruine in Wehrheim. Dort waren 16 Wohnungen in zwei Häusern geplant, unter dem klangvollen Namen „Residenz Töpfergärten“. Bezugsfertig sollten sie bereits vor gut einem Jahr sein. Doch daraus wurde nichts. Die Käufer mussten zum Teil in Übergangswohnungen leben und ihre Möbel einlagern, ehe sie sich etwas Neues suchen konnten. Diejenigen, die die erste Rate von 100 000 Euro schon bezahlt hatten, warten bis heute auf ihr Geld.

Insolvenzverwalter aktiv

Der Bad Homburger Rechtsanwalt Roland Friedrich vertritt vier betroffene Ehepaare. Seine Mandanten fordern Schadensersatz von der Kreissparkasse Groß-Gerau. Denn diese wurde vom Bauträger mit der Finanzierung des Projekts beauftragt. Der Vorwurf: Die Bank habe die Ratenzahlungen der Käufer an die ausführende Baufirma aus Hünfelden, die nicht für eine Stellungnahme zu erreichen ist und für die inzwischen ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, weitergeleitet, ohne den Fortschritt der Arbeiten zu überprüfen. Ob Friedrichs Mandanten Anspruch auf Schadensersatz haben, entscheidet sich kommenden Monat in zwei Fällen. Für den 25. April wird ein Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau erwartet, bereits für den 18. April eines des Landgerichts Darmstadt.

Bei der dortigen Staatsanwaltschaft hatte Friedrich im vergangenen September auch Strafantrag wegen Untreue gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah bei der Kreissparkasse jedoch keine Pflicht zur Vermögensbetreuung und entschied sich Ende Januar dagegen, Anklage zu erheben. Das kritisiert Friedrich scharf. Die Staatsanwälte hätten schlicht „keinen Bock“, sich mit der Sache zu befassen. Die Kreissparkasse habe die Pflicht gehabt, den Baufortschritt zu überprüfen.

Pflicht zur Prüfung

Das sieht auch Peter Werner so, Geschäftsführer von „r:com“, einer Gesellschaft für Projektentwicklung und schlüsselfertiges Bauen in Dreieich. „Auf jeden Fall, wenn sich so lange nichts tut, wie bei den Töpfergärten“, erläutert Werner, dessen Unternehmen für die Gemeinde Wehrheim das Mehrgenerationenhaus gebaut hat und derzeit Gebäude mit seniorengerechten Wohnungen errichtet. Werner, der im Rhein-Main-Gebiet schon viel gebaut hat, kennt aus dem eigenen Unternehmen ein Vorgehen wie bei der „Residenz Töpfergärten“ nicht. „Ich weise bei meinen Projekten den Baufortschritt regelmäßig nach und schreibe nur Rechnungen für Maßnahmen, die ich durchgeführt habe.“ Lediglich beim Bau von Aufzügen sei teilweise Vorkasse üblich.

Kalkulation erstellt

Aber so weit ist es beim Bau der „Residenz Töpfergärten“ gar nicht gekommen. Werner hat sich die Baustelle angesehen und nur wenig Professionalität beim Bau festgestellt. Es fehle etwa der Verbau, der die Nachbargebäude vor dem Abrutschen schützt. Auch dass die Tiefgarage durch eine sogenannte weiße Wanne vor Wassereintritt geschützt wird, konnte er nicht erkennen.

Auf Bitte der Eigentümer habe er eine Kalkulation erstellt, die auch den nötigen Abriss der wertlosen, bisher erstellten Bauteile einbezieht. Dabei ist Werner auf Kosten von knapp einer Million Euro gekommen. Daraufhin hatte er sich bereit erklärt, bei Zahlung eines Betrages von wenigstens 800 000 Euro durch die KSK die beiden Mehrfamilienhäuser fertigzustellen. In erster Linie, um den Erwerbern in absehbarer Zeit zu ihren Wohnungen zu verhelfen. Mit einem Gewinn rechne er dabei nicht, aber seine Kosten müssten gedeckt sein. Die Kreissparkasse habe dem Vorhaben zunächst zugestimmt, das nach einigen Tagen aber gegenüber Anwalt und Bauplaner bestritten.

Komme es doch noch dazu, sei auch zu berücksichtigen, dass die Preise aufgrund des derzeitigen Baubooms rasant ansteigen. „Wenn es keinen Kompromiss gibt, sehen die Eigentümer so schnell kein Geld,“ gibt er zu bedenken. Dass der Generalunternehmer die Baukosten von Anfang an zu niedrig angesetzt habe, sei ein weiteres Problem. mai/sw/ias

Auch interessant

Kommentare