BIP erteilt Arbeitsanweisungen
Der Windmessmast am Pferdskopf ist abgebaut. Die Bürgerinitiative gegen den geplanten Windpark auf dem Pferdskopf (BIP) fordert zeitnahe Ausgleichsmaßnahmen. ABO Wind wehrt sich gegen Arbeitsanweisungen.
Seit Ende vergangener Woche ist vom Windmessmast auf dem Pferdskopf nichts mehr zu sehen. Für die Sprecher der BIP, Robert Bermbach, Helmut Rottenbacher und Christian Schreiter, ist damit die Sache aber nicht erledigt. Sie fordern den Betreiber, die ABO Wind AG, zu der zeitnahen Erledigung von vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen auf.
Die BIP erinnert an die gemeinsame öffentliche Ortsbegehung am 21. März 2013 und die damals vereinbarten Voraussetzungen für die Planung und den Bau des Windmessmasts. So sollte die Pachtzahlung von Jagdpächter Jürgen Habig an die Gemeinde reduziert werden und zwar zulasten von ABO Wind. Als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sollte zulasten von ABO Wind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eine neue Äsungsfläche eingerichtet werden. Laut BIP liegen hierfür Genehmigungsunterlagen vor: Die BIP führt die Baugenehmigung vom 31. Mai 2013 für das Grundstück Flur 4, Flurstück 2/1 in der Gemarkung Treisberg sowie eine Detailbeschreibung für die Ausgleichsmaßnahmen vom zuständigen Ingenieurbüro für Umweltplanung und ein ABO-Wind Layout vom 4. August 2014 an.
„Die seit langem überfällige Umsetzung dieser Vereinbarungen ist unabhängig vom Ergebnis des laufenden Genehmigungsverfahrens für den Windpark. Bitte bestätigen Sie deshalb die zeitnahe Erledigung. Danke“, heißt es im Schreiben der BIP an ABO Wind.
Oliver Bieber, der zuständige Abteilungsleiter Projektentwicklung, hat das Schreiben der BIP Treisberg zur Kenntnis genommen: „Allerdings möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass wir es als äußerst befremdlich empfinden, von Ihnen Arbeitsanweisungen zu erhalten.“ Die BIP spreche Angelegenheiten an, die ABO Wind in Abstimmung mit den Vertragspartnern kläre oder bereits erledigt habe. „Von der Formulierung weiterer Arbeitsanweisungen dürfen Sie künftig gerne absehen“, teilte Bieber der BIP mit.
Wie Bieber auf Anfrage der TZ erläutert, sollen die mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochenen Ausgleichsmaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden: „Sobald der Zugang zu der Fläche geregelt ist.“ Die reduzierte Pachtzahlung sei allein zwischen Jagdpächter, Gemeinde und ABO Wind zu regeln. Neuigkeiten zum Genehmigungsverfahren gibt es laut Bieber noch immer nicht.