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Friseur-Raubüberfall: Strippenzieher verurteilt

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In dem Prozess um einen29-jährigen Kreditkartenbetrüger will das Frankfurter Landgericht bereits am Montag das Urteil verkünden.
In dem Prozess um einen29-jährigen Kreditkartenbetrüger will das Frankfurter Landgericht bereits am Montag das Urteil verkünden. © Symbol

Der bewaffnete Raubüberfall auf einen Usinger Friseursalon im Juli 2016 ist endgültig aufgeklärt. Ein Frankfurter Jugendschöffengericht hat den Drahtzieher, einen 19-jährigen Iraner, gestern zu einem Jahr Jugendhaft auf Bewährung und vier Wochen „Warnschuss-Arrest“ verurteilt.

Gemeinsam mit einem Komplizen ist er im Juni 2016 in ein Wohnhaus in Neu-Anspach eingestiegen und hat Schmuck sowie Goldmünzen im Wert von mehr als 9000 Euro entwendet. Außerdem war er wohl die treibende Kraft bei einem schweren Raub in Usingen, wo drei seiner Komplizen nur vier Wochen später unter seiner Regie einen Friseursalon in der Neutorstraße gestürmt und mit Waffengewalt die Herausgabe der Tageseinnahmen gefordert haben. Ein Frankfurter Jugendschöffengericht hat den 19-jährigen, in Neu-Anspach lebenden Iraner gestern zu einer 12-monatigen Jugendstrafe verurteilt, diese zwar zur Bewährung ausgesetzt, aber um einen vierwöchigen sogenannten „Warnschuss-Arrest“ ergänzt worden. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützig arbeiten. Das Gericht entsprach damit in vollem Umfang dem Strafantrag des Staatsanwaltes. Der nannte den Angeklagten im Zusammenhang mit dem Raub einen „klassischen Hintermann“, der die Fäden für einen ebenso „klassischen schweren Raub“ gezogen habe, indem er drei Komplizen „die Arbeit habe machen lassen“ und sie dem Risiko, erkannt oder geschnappt zu werden, ausgesetzt habe, während er draußen wartete und die Mittäter bei der Verteilung des erbeuteten Geldes „über den Tisch gezogen“ hat. Die Verteidigerin hatte das Gericht gebeten, von der Verhängung einer Jugendstrafe abzusehen. Ihr Mandant sei gerade dabei, auf den rechten Weg zurückzufinden, habe eine fluchtbedingt schwere, zerrüttete Jugend hinter sich. Ihn jetzt mit einer, wenn auch zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zu belegen, sei kontraproduktiv und hemme den Läuterungsprozess. Einen konkreten Antrag stellte die Pflichtverteidigerin nicht, sie bat nur um eine „den Umständen angemessene Bestrafung“.

Der Angeklagte hat sich, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung, im Prozess „äußerst unerfreulich präsentiert“. Nur halbherzig habe er sich bei den Geschädigten entschuldigt und es auch sonst an Einsicht fehlen lassen. Mit „haarsträubenden Erklärungsversuchen“ habe er von seiner Schuld abzulenken versucht und sie seinen Komplizen zugeschoben.

Belastende Aussagen

Sowohl bei dem Einbruch in Neu-Anspach, als auch bei dem Raub hat der Angeklagte zwar eine gewisse Mitschuld eingeräumt, sich in beiden Fällen aber als eine Art „Ersatzmann“ beschrieben. Nicht er habe die Idee für den Einbruch und den Raub im Friseursalon gehabt, sondern Komplizen von ihm. Eigentlich seien andere als Einbruchs- und Raubkollegen vorgesehen gewesen. Als diese aber aus Angst, erwischt zu werden, gepasst hätten, sei er eingesprungen.

Die Komplizen des Angeklagten hatten alle bereits ihre Verfahren und waren zum Teil zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Alle hatten sie den Angeklagten unabhängig in getrennten Verfahren als den Mann, der die Idee gehabt und den Plan ausgearbeitet hat, belastet. Auch die „Ausrüstung“ – eine Tasche mit Masken, Handschuhen, Messer und einer ungeladenen Schreckschusspistole – sei von ihm bereitgestellt worden.

Ungeachtet dessen tischte der Angeklagte gestern dem Gericht eine Geschichte auf, die das Gericht staunen ließen. So will er sich bei dem Raub in Usingen erst geweigert haben, mitzumachen. Er sei dann aber mit einem der drei Räuber, dessen Idee alles gewesen sein soll, überein gekommen, dass er das erbeutete Geld zunächst einkassieren und dann „unfair“, so nannte das der Angeklagte, an die Komplizen verteilen sollte. Wessen Waffe es gewesen sei, wisse er nicht.

Das Gericht folgte dieser „Räuberpistole“ jedoch nicht und sah im Angeklagten ohne jeden Zweifel den Anführer des Quartetts, der seine Komplizen die Dreckarbeit hat machen lassen und sich zum Eigenschutz im Hintergrund gehalten hat.

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