Hessen-Forst im Visier des Kartellamtes
Wird im Wald beim Thema Holzvermarktung gegen gültiges Recht verstoßen? Die Gemeinde ist gezwungen, sich jetzt Gedanken zu machen. Das Bundeskartellamt fordert in ganz Hessen dazu auf.
Das Bundeskartellamt mischt die Kommunen auf und stellt die Frage, inwieweit die Holzvermarktung mit dem Wettbewerbsrecht in Einklang zu bringen ist. Bisher wurde alles, was mit Holz zu tun hat, auch die Holzvermarktung, für die Kommunen und für private Waldbesitzer von Hessen-Forst erledigt. Genau das sei ein rechtswidriges Vertriebskartell, heißt es aus dem Bundeskartellamt. Und das muss selbstverständlich abgestellt werden.
Doch wie soll das Holz an die Käufer kommen, wenn Hessen-Forst sich da nicht mehr einmischen darf? Es muss schnellstens ein Konzept zu kartellrechtskonformer Holzvermarktung her. „Beim Kartellamt geht es nun mal sehr humorlos zu“, bestätigte der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach, der sich kürzlich zu diesem Thema im Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss (ULFA) äußerte.
Neue Arbeitsgruppe
Am 19. September habe der Landesforstausschuss zu diesem Thema getagt, sagte Raupach und eine Arbeitsgruppe „Entwicklung der Holzvermarktung in Hessen“ gegründet. Der Landesbetrieb Hessen Forst habe beschlossen, sich aus dem Holzverkauf nichtstaatlichen Waldbesitzes zurückzuziehen, erklärte der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes. Allerdings gelte das nur für Flächen über 100 Hektar. Bei Flächen unter 100 Hektar bleibe alles wie bisher.
Forstamtsleiter Bernd Müller, der mit Försterin Birgit Wetzel und Förster Uwe Neun zum ULFA gekommen war, schränkte ein, dass in Hessen eine andere Ebene als in Baden-Württemberg, wo es bereits ein Verfahren gebe, bestehe. „In Hessen hat das Bundeskartellamt nur um Vorschläge gebeten“, betonte Müller. Er frage sich aber, wo die Vermarktung beginne. Schon bei der Auszeichnung des Holzes im Wald? Denn alle Arbeitsschritte vor dem Aufstapeln des Holzes am Wegesrand, gehören nach Ansicht von Bernd Müller nicht zur Vermarktung.
Die fange erst danach an, wenn das Holz an den Mann gebracht werde, betonte er. Und genau dazu werde jetzt an einem Konzept gearbeitet. Allerdings seien weder die Gemeinde noch Hessen-Forst dazu aufgerufen, sondern das Land Hessen. Das Bundeskartellamt werde eine Übergangszeit von rund zwei Jahren gewähren, teilte Christian Raupach mit, nannte das aber „verdammt knapp“. Angestrebt werden selbstständige Holzvermarktungs-Organisationen (HVO), die über ausreichend hohes Aufkommen von Rohholz als Vermarktungsmenge verfügen. 5000 Hektar seien da zu wenig, erklärte der Fachmann. Bei Beständen von über 100 Hektar gehöre die Holzeinschlagsplanung, die Holzernte, die Bereitstellung des Holzes und der Holzverkauf in ein und dieselbe Hand, mahnte der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes und riet den Grävenwiesbachern zusammen mit den anderen Kommunen zur Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft Taunus.
Auf Urteil warten
Solche Alternativen könnten aber nur mit dem Sachverstand des Fachpersonals einhergehen, entgegnete Bernd Müller. Denn Fachleute gebe es auf dem freien Markt nicht. Auch Bürgermeister Roland Seel (CDU) erklärte, dass dieses Thema ebenfalls in der Bürgermeisterrunde des Usinger Landes diskutiert werde, man aber auf das endgültige Urteil des Bundeskartellamtes bezüglich des Bundeslandes Land Baden Württemberg warte.