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Jäger erschießt Pferd statt Wildschwein: „So etwas darf einfach nicht passieren“

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Von: Tatjana Seibt, Nina Fachinger

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Der Ansitz oder Hochsitz ist der Ort, wo Jäger das Wild erwarten. Doch in den meisten Fällen endet der Ansitz, ohne das ein Wildtier erlegt wurde. In Usingen hat jüngst ein Jäger ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt - das Pferd kam dabei ums Leben.
Der Ansitz oder Hochsitz ist der Ort, wo Jäger das Wild erwarten. Doch in den meisten Fällen endet der Ansitz, ohne das ein Wildtier erlegt wurde. In Usingen hat jüngst ein Jäger ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt - das Pferd kam dabei ums Leben. © picture alliance / Roland Holsch

Ein Jäger erschießt im Wald im Hochtaunus ein Pferd. Die Polizei geht von einem Versehen aus. Doch die Menschen in Usingen stehen unter Schock.

Usingen – Ein Jäger meinte, bei einem nächtlichen Ansitz in der Nähe einer Koppel ein Wildschwein zu sehen - und schoss. Getroffen hat er jedoch nicht eine Wildsau, sondern ein Pferd, das auf der Koppel bei Usingen stand. Bei dem toten Pferd handelt es sich um eine zwölfjährige Quarterhorse-Stute, sagte Polizeisprecher Ingo Paul. Sie wurde in der Nacht auf Samstag, 30. Juli 2021, erschossen. Der Jäger habe umgehend die Besitzer des Hofes informiert, so der Polizeihauptkommissar. Diese haben laut Paul keine Strafanzeige erstattet und wollten sich selbst gegenüber dieser Zeitung nicht dazu äußern. Die Polizei gehe davon aus, dass der Schuss ein Versehen war. „Unserer Einschätzung nach liegt kein strafbares Handeln vor.“ Doch wie die Staatsanwaltschaft mit der Sache umgehe, womöglich doch ein strafbares Handeln erkenne, sei deren Einschätzung, so Paul. Die Prüfung laufe noch.

Weil dem so ist, will sich die Untere Jagdbehörde (UJB) des Hochtaunuskreises, die die Jagdscheine erteilt, nicht näher zu dem Vorfall äußern. Und so heißt es auf die Frage, ob hier womöglich gegen Jagdrecht verstoßen wurde, auch: "Solange die Ermittlungen laufen, können dazu keine Aussagen getroffen werden."

Jäger erschießt Pferd in Usingen (Hochtaunuskreis): „So etwas darf einfach nicht passieren“

"Wir sind zutiefst betroffen, was da passiert ist, ist mit nichts zu entschuldigen - so etwas darf einfach nicht passieren", sagt Klaus Cernic, Vorsitzender der Usinger Jägervereinigung. Der Jäger war kein Usinger, jedoch handelt es sich nach Auskunft der Polizei um einen Jäger aus dem Hochtaunuskreis - "und wir sollen es kommentieren", so Cernic, dem sein Ärger anzuhören ist. "Die 1000 guten Sachen, die wir machen, treten nun in den Hintergrund", bedauert er.

Nach Lektüre der Polizeimeldung drängt sich die Frage auf, wie die beiden doch unterschiedlich großen Tiere verwechselt werden konnten: Ein ausgewachsener Keiler kann bis zu 100 Kilo schwer und bis zu 80 Zentimeter hoch werden. Ein Quarterhorse wiegt zwischen 400 und 650 Kilo und hat ein Stockmaß (erhöhter Übergang vom Hals zum Rücken) von 1,45 bis 1,60 Meter.

"Die oberste Devise, die jeder Jäger verinnerlicht haben sollte, lautet: ,Was du nicht erkennst, sollst du nicht erlegen'. Dem Jäger muss klar sein, was er erlegen will, ob es ein männliches oder ein weibliches Tier ist oder ein Muttertier mit Jungtier, das darf man nicht erlegen", so Jörg Kastner, zweiter Vorsitzender der Usinger Jägervereinigung.

Jäger verwechselt Pferd mit Wildschwein: Experte spricht von extremem handwerklichen Fehler

Und der Erste Vorsitzende betont auch, dass hier ein extremer handwerklicher Fehler begangen worden sei. "Warum fahren Menschen falschherum auf die Autobahn? Das ist mit nichts zu erklären und mit nichts zu entschuldigen", so Cernic.

Jäger müssen oft siedlungsnah arbeiten, wenn Wildsäue Gärten von Häusern auf den Kopf stellen oder auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Jäger stehen also in engem Kontakt mit der Bevölkerung. "Wir arbeiten extrem eng mit Pferdebesitzern und Landwirten zusammen", sagt Cernic.

Der Jagdpächter eines Reviers hat den Überblick darüber, wer in seinem Revier jagt. Das muss aber nicht ein örtlicher Jäger sein, sondern könnte zum Beispiel auch ein Jäger aus einem anderen Landkreis oder einer Stadt sein - wie auch in diesem Fall. Die Jagd selbst ist dem fremden Jäger nur mit einem Begehungsschein, ausgestellt vom Jagdpächter, möglich, von dem es verschiedene Varianten gibt.

Usingen (Hochtaunuskreis): Jäger erschießt Pferd – Menschen in der Region sind schockiert

Die Nachricht, dass auf einer Koppel bei Usingen ein Pferd von einem Jäger erschossen wurde, hat sich in der Region wie ein Lauffeuer verbreitet und selbstverständlich auch sehr schnell den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Usingen, Heinz Dienstbach erreicht. Zur Erklärung: Die Jagdgenossenschaft ist der Zusammenschluss von Landeigentümern, auf deren Besitz das Jagdrecht ausgeübt wird, "wir sind keine Jäger", betont Heinz Dienstbach im Gespräch mit dieser Zeitung. Auch er ist Pferdebesitzer und erfolgreicher Züchter, kann also gut nachvollziehen, wie sich der Besitzer des erschossenen Pferdes nun fühlen muss, zumal es seines Wissens nach für die Zucht vorgesehen war.

Die Jagdgenossenschaft vergibt die Jagdpachten für zehn Jahre gegen Entgeld an den Jagdpächter, der berechtigt ist, Begehungsscheine an seine Jäger zu vergeben. "Diese Scheine müssen wir auch unterzeichnen", schildert Dienstbach. Auch für den Jäger, der ein Pferd erschossen hat, gibt es diesen Begehungsschein, den Jagdschein selbst aber legt der Jäger nur dem Pächter vor. "Immer wieder liest man von Kühen, Hunden und Pferden, die versehentlich erschossen werden, es ist also kein Einzelfall, wenn auch der erste Fall bei uns", betont Dienstbach.

Der Ansitz oder Hochsitz ist der Ort, wo Jäger das Wild erwarten. Doch in den meisten Fällen endet der Ansitz, ohne das ein Wildtier erlegt wurde. In Usingen hat jüngst ein Jäger ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt - das Pferd kam dabei ums Leben.
Der Ansitz oder Hochsitz ist der Ort, wo Jäger das Wild erwarten. Doch in den meisten Fällen endet der Ansitz, ohne das ein Wildtier erlegt wurde. (Symbolbild) © Roland Holsch/dpa

Nach tödlichem Schuss auf ein Pferd: Jagdpächter hat zunächst keine Konsequenzen zu befürchten

Für den Jagdpächter werde das nun zunächst keine Konsequenzen haben vonseiten der Jagdgenossen. "Aber das wird bei unserer nächsten Vorstandssitzung ein Thema sein", betont Dienstbach.

Denn mit der Unterzeichnung des Begehungsscheins werde dem Jäger das Jagen erlaubt. "Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen es derzeit aber auch nicht zu, dass wir zum Beispiel ein Gesundheitszeugnis oder einen Sehtest einfordern", sagt Dienstbach. Zwar könne man sicherlich eigene Auflagen bei der Pachtvergabe machen, doch am Ende stelle sich die Frage der Kontrolle. "Selbst wenn der Jäger körperlich gesund ist, in ihn hineinsehen kann man nicht", so der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft. Deshalb sei es eben keine Garantie sich lediglich den Jagdschein zeigen zu lassen, weil es über das Wesen des Jägers nichts weiter aussage, außer, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen mit ihren geltenden Auflagen erfülle.

Für die Grundbesitzvereinigung stelle sich nun also zunächst die juristische Frage, wie sich der Wunsch nach Vorlagen begründen und verankern lasse. Damit einher gehe aber auch die Frage, welche Anforderungen sinnvoll sind und welche nur zu mehr Bürokratie führen.

Verständnis für die Jäger hat Dienstbach in jedem Fall, die derzeit einem massiven Druck ausgesetzt sind. "Bei aller Kritik darf man die Rahmenbedingungen nicht vergessen", sagt Dienstbach, der damit aber die Tat nicht verharmlosen oder entschuldige möchte. Im Gegenteil. Im geringsten Zweifelsfall gelte für jeden Jagdgenossen immer noch: nicht schießen.

Totes Pferd in Usingen: Jäger sind zum Schießen aufgefordert

Doch die Jäger sind gerade auch durch den Forst zum Schießen aufgefordert, um Wald und Feld vor Verbissschäden zu schützen. "Da geht es um ein insgesamt größeres Problem, nämlich die Besucherlenkung", ist Dienstbach überzeugt. Jogger seien bis nachts unterwegs, das Wild werde gestört, verbeiße mehr, und der Jäger solle sich um Schadensbegrenzung bemühen.

Sinnvoller wäre es, die Besucher durch den Wald zu lenken, Flächen für das Wild anzulegen, um dort zu schießen. Weg von Weiden oder Koppeln. (Nina Fachinger und Tatjana Seibt)

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