Limes: Windkraftgegener sehen Weltkulturerbe gefährdet
Wurde der Teilplan „Erneuerbare Energien“ zur Ausweisung von Windvorrangflächen von der Regionalversammlung des Regionalverbandes wissentlich auf falscher Basis beschlossen? Feldberginitiative und „N.o.W.!“ sind davon jedenfalls überzeugt und haben die Unesco um Hilfe für den Limes gebeten.
Die Feldberginitiative und die Partnerinitiative „N.o.W.!“ ziehen in ihrem Kampf gegen weitere Windkraftanlagen auf den Höhen des Taunus alle Register. Jetzt haben sie sich wegen des von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main im Dezember 2016 zur zweiten Offenlage beschlossenen „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ zur Ausweisung von Windvorrangflächen (TPEE) an die Unesco in Paris gewandt.
Grund: Der zum Weltkulturerbe erhobene Limes sei in Gefahr. Der Beschluss, so heißt es in einer Begründung, sei nicht zuletzt auf der Basis falscher Grundlagen erfolgt, mehr noch: Der Verbandsversammlung sei das sogar vorher bekannt gewesen.
„Wir sind in tiefer Sorge, dass auch nach der zweiten Offenlegung die ökonomischen Ziele des Windkraftausbaus höher bewertet werden als fachlich begründete Belange des Denkmalschutzes“, begründet Dr. Olaf Gierke, Sprecher der Feldberginitiative, die Entscheidung, sich nun an die Unesco zu wenden.
Konkret geht es der Feldberginitiative darum: Der Regionalverband hatte im Juni 2016 den unter Federführung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt vorbereiteten Entwurf für Windvorranggebiete in der Region Frankfurt-Rhein-Main vorgelegt. Die vorgeschlagenen Vorranggebiete Sandplacken/Elisabethenschneise (5401) und Winterstein/Kapersburg (7805), die die Vorrangfläche an der Saalburg (5701) flankieren, reichen jeweils bis 200 Meter an den Limes heran – viel zu nah, wie die Feldberginitiative befindet.
In den Unterlagen zum Entwurf sei von angeblichen Erläuterungen des Landesdenkmalschutzes die Rede, „wonach ein Sichtschutzwald von 200 Metern Breite als ausreichender vorbeugender Schutz auf Ebene der Regionalen Flächennutzungsplanung angesehen wird“.
Das sei ebenso falsch wie nicht plausibel. „Nach unseren Informationen gibt es eine solche Aussage von Hessen-Archäologie überhaupt nicht. Dies war der Regionalversammlung am 16. Dezember 2016 auch bekannt“, sagte Gierke der TZ.
Kai Mückenberger, Limesbeauftragter des Landes Hessen und Regionalarchäologe für den Raum Rheingau-Taunus und Hochtaunus, hat das im Übrigen der TZ gegenüber auch so bestätigt: „Eine solche Aussage hat es in der Tat aus unserem Hause offiziell nie gegeben.“ (lesen Sie dazu bitte „Zum Thema“)
Ralph Bibo, Sprecher der „N.o.W.!“, sagte: „Eine solche Abstandsregel widerspricht klar dem Denkmalschutz. Wir haben die große Sorge, dass auch im weiteren Verfahren keine Korrektur erfolgt. Die Einbindung der Unesco in Paris wird jetzt hoffentlich Klarheit bringen, bevor endgültige Fakten geschaffen werden.“
Für Dr. Olaf Gierke wird das Land Hessen „seiner internationalen Verantwortung zum Schutz des Welterbes nicht gerecht, wenn zur Ermöglichung des Windkraftausbaus mit rabulistischen Winkelzügen die Fachexpertise des Denkmalschutzes ausgehebelt wird“. Trotz Kenntnis der im Entwurf enthaltenen falschen Angaben zur angeblichen Zustimmung von Hessen-Archäologie zum Limesabstand die Offenlegung unkorrigiert zu beschließen, sei nicht nur respektlos und unwürdig im Umgang mit dem Welterbe Limes.
Eine solche Vorgehensweise sei auch geeignet, die Akzeptanz des Teilplanes insgesamt in Frage zu stellen. Der TZ sagte Gierke, das Welterbezentrum habe den Eingang des Schreibens bereits bestätigt, „wir gehen davon aus, dass sich die Unesco in Paris der Sache annimmt “.