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Der Windpark wird gebaut

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Die Baumfällarbeiten für den Weilroder Windpark haben gestern begonnen, die endgültige Genehmigung war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal drei Stunden alt.

Jetzt ist es amtlich: Der Weilroder Windpark darf gebaut werden, die endgültige Genehmigung liegt seit gestern vor. Das Regierungspräsidium in Darmstadt (RP) hat den Sofortvollzug nicht nur genehmigt, sondern angeordnet, wie ein Sprecher gestern sagte. Klagen dagegen hätten keine aufschiebende Wirkung.

Dementsprechend wurde unverzüglich mit der Rodung begonnen. Am Mittag war der größte Teil der 2000 Quadratmeter großen Aufstellfläche für das erste Windrad nahe der Rennstraße bereits gerodet. Oliver Bieber, der zuständige Abteilungsleiter der Wiesbadener Betreibergesellschaft ABO-Wind, hatte morgens den Startschuss gegeben, nachdem sein Arbeitstag gestern recht früh begonnen hatte. Bereits um 7 Uhr konnte er in der Abteilung Umwelt des RP die Akte mit allen Stempeln in Empfang nehmen. Danach fuhr er gleich in den Wald, wo der Wehrheimer Forstwirt Thorsten Keller bereits mit dem Harvester wartete. Nachmittags traf sich Bieber mit dem stellvertretenden Leiter des Forstamtes Weilrod, Thomas Götz, auf der Baustelle, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Die Rodungsarbeiten sollen gut eine Woche dauern. Vier Standorte mit minderwertigem Holz können maschinell gerodet werden, bei dreien müssen die wertvolleren Bäume von Hand gefällt werden. Wie Götz der NNP auf Anfrage sagte, sieht er bei der derzeitigen Holzmarktlage beste Chancen, die 1000 Festmeter Holz gut zu vermarkten. Oliver Bieber geht davon aus, dass im März alle sieben Stellflächen komplett von liegendem Holz und Schlagabraum befreit sind: „Dann können wir das Planum herstellen, die Kranstellflächen schottern und mit den Fundamenten beginnen.“ Das Regierungspräsidium hat gestern die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet.

Ein RP-Sprecher dazu: „Das bedeutet, dass Klagen gegen den Bescheid ohne aufschiebende Wirkung sind.“ Die Behörde, „trage damit dem öffentlichen Interesse an der Realisierung von Windkraftanlagen zur Umsetzung der Energiewende“ ebenso Rechnung, wie dem von ABO-Wind. Gingen die Anlagen nicht 2014, sondern erst 2015 in Betrieb, würde das wegen der Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Windpark wirtschaftliche Verluste in Höhe von mehreren Millionen Euro bedeuten, so RP-Sprecher Dieter Ohl.

Ohl weiter: „Der Genehmigung ist eine gründliche Prüfung aller Unterlagen und Gutachten entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften vorausgegangen.“ Alle Bedingungen seien erfüllt, schädliche Umweltauswirkungen und Gefahren gebe es nicht. So werde Lärmgrenzwerten, der maximal möglichen Beschattungsdauer, dem Schutz von Mensch und Tier sowie der Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft, bzw. ihrer Kompensierung durch Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen.

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