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Mörfelden-Walldorf: Straßenbeiträge verunsichern die Bürger

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Bei der Infoveranstaltung zur Straßenbeitragssatzung wurden viele Bedenken vonseiten der Anwohner geäußert. Dieter Berghorn von der Bürgeraktion befürchtet: Wenn sie einmal eingeführt ist, kriegen wir sie nicht mehr los.“

Das Thema Straßenbeiträge dominierte sowohl am Dienstag in der Stadtverordnetenversammlung als auch am Mittwoch in einer Informationsveranstaltung des Magistrats im Bürgerhaus Mörfelden das politische Geschehen der Doppelstadt. Etwa 120 bis 130 Bürger waren gekommen.

Im Vergleich zur Bürgerversammlung Ende Oktober, als über 600 Bürger anwesend waren, hatte der Andrang zwar nachgelassen. Diverse Gegner der Straßenbeiträge kritisierten allerdings, dass die Veranstaltung vom Magistrat nicht gut genug beworben worden sei und mit 18 Uhr viel zu früh begonnen habe (im Oktober 20 Uhr). Unabhängig davon sprechen auch 120 bis 130 Bürger für ein immer noch hohes Interesse am Thema.

Fachmann hinzugezogen

Die geplante Straßenbeitragssatzung wurde von Rechtsanwalt Stefan Gries vorgestellt, der von der Stadt als Fachmann zur Beratung engagiert worden war. In der Doppelstadt sind keine „einmaligen“ Beiträge geplant, bei denen nur die unmittelbaren Anlieger einer Straße bezahlen müssten, sondern sogenannte „wiederkehrende“ Beiträge. Bei diesem System werden Abrechnungsgebiete gebildet, die Zahlungen verteilen sich auf deutlich mehr Köpfe und werden so pro Person geringer. Sofern eine beitragspflichtige Investition stattfindet, zum Beispiel eine grundhafte Straßensanierung, müssen die Grundstücksbesitzer im betreffenden Gebiet hierfür Beiträge aufbringen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Größe, Art der Nutzung und Bebaubarkeit des Grundstücks.

Vor allem der letzte Punkt stieß bei vielen Zuhörern auf Unverständnis, warum sich die Zahlungen nach der maximal möglichen Bebaubarkeit des Grundstücks und nicht nach der tatsächlichen Bebauung richten würden. Rechtsanwalt Gries verwies auf die Gesetzeslage und Rechtsprechung, an die sich auch die Stadt Mörfelden-Walldorf halten müsse. Die Doppelstadt habe sich der Einführung einer Straßenbeitragssatzung als eine der letzten Kommunen in Hessen verweigert – über 90 Prozent haben inzwischen eine Straßenbeitragssatzung eingeführt – daher sei keine Verzögerung mehr möglich.

Becker sagte: „Ich habe eine Verantwortung. Eine andere Mehrheit im Hessischen Landtag kann das Gesetz ändern, aber wir müssen uns an die bestehende Gesetzeslage halten.“, Er führte aus, dass die Stadt in zwei Punkten vor Ort entscheiden könne, nämlich welches System eingeführt und ob beitragspflichtige Investitionen stattfinden. Beides entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Für die nächsten Jahre seien keine beitragspflichtigen Investitionen geplant.

Dennoch blieben Bedenken bei vielen Bürgern bestehen: „Wenn die Satzung erst mal eingeführt ist, dann werden wir sie nicht mehr los“, so Dieter Berghorn von der Bürgeraktion „Gemeinsam gegen Straßenbeiträge“.

Verschiedene Gebiete

Rechtsanwalt Gries verwandte viel Zeit für Beispielrechnungen, unter anderem anhand der bereits sanierten Jourdanallee. Zudem erläuterte er die Abrechnungsgebiete. Walldorf wird als ein Gebiet behandelt, Mörfelden hat drei Abrechnungsgebiete, nämlich das Gewerbegebiet Ost sowie zwei große Wohngebiete westlich und östlich der Bahnlinie. Eine Bahnlinie gilt nach Gesetzeslage als Trennlinie. Eigentlich müsste auch Walldorf entlang der Bahnlinie in unterschiedliche Abrechnungsgebiete getrennt werden, aber aufgrund besonderer Ausnahmebestimmungen ist es möglich, den Stadtteil in einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen.

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