Straßenbeiträge in Mörfelden-Walldorf kurz vor dem Aus
Der Magistrat hat die parlamentarische Sommerpause genutzt, um eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung in Mörfelden-Walldorf zu erarbeiten. Diese dürfte auf allgemeine Zustimmung stoßen.
Noch vor rund einem halben Jahr hätte ein solcher Satz wie eine unrealistische Wunschvorstellung geklungen, doch nun ist er Realität: „Die Satzung der Stadt Mörfelden-Walldorf über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge wird aufgehoben.“ Das ist die bündige Formulierung in der Vorlage des Magistrats, die nun in die Stadtverordnetenversammlung geht. Diese tagt am 11. September zum ersten Mal nach ihrer parlamentarischen Sommerpause.
Die Zustimmung zur Vorlage kann als sicher bezeichnet werden. Sogar ein einstimmiges Votum ist wahrscheinlich, denn in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte die Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni einmütig beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt, nach Gesprächen mit dem Regierungspräsidium, die im vergangenen Jahr beschlossene Einführung einer Straßenbeitragssatzung für Mörfelden-Walldorf rückgängig zu machen. Alle bereits zur Umsetzung dieser neuen Satzung eingeleiteten Maßnahmen sind unverzüglich einzustellen.“ Nach Auskunft von Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) hat die Verwaltung letzteres ohnehin getan.
Der Magistrat ist seinem Auftrag schnellstmöglich nachgekommen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung direkt für die nächste Sitzung am 11. September eine „Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ vorgelegt.
Hinter dem komplizierten Titel verbirgt sich die Abschaffung der erst am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Straßenbeitragssatzung in Mörfelden-Walldorf, die bislang noch nie angewendet wurde. Dies ist möglich geworden, da der Hessische Landtag im Mai 2018 das in Bezug auf die Straßenbeiträge 2013 verschärfte Hessische Kommunalabgabengesetz wieder deutlich entschärft hat.
So ist es Kommunen jetzt wieder freigestellt, ob sie Straßenbeiträge einführen beziehungsweise behalten wollen oder nicht. Mit der Änderung von 2013 waren sie faktisch zur Einführung verpflichtet worden. Mindestens galt das für jene Kommunen, die wie die „Schutzschirmkommune“ Mörfelden-Walldorf genehmigungspflichtige Haushalte haben.
Keine Genehmigung
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hatte als für Mörfelden-Walldorf zuständige Aufsichtsbehörde schon seit 2013 die Stadt zur Einführung gedrängt. Diese weigerte sich jedoch lange beharrlich. Doch bezüglich des Haushalts 2018 wurde vom RP 2017 deutlich gemacht, dass Mörfelden-Walldorf 2018 keine Genehmigung bekommen werde, sollte erneut keine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden.
Voraussichtlich werden alle sechs Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung für die Abschaffung der Satzung stimmen. Zudem ist zu erwarten, dass die meisten Redner die örtliche Bürgeraktion „Gemeinsam gegen Straßenbeiträge“ sowie die diversen Bürgerinitiativen in Hessen lobend hervorheben werden, die sich für die Abschaffung der Straßenbeiträge im ganzen Bundesland einsetzen. Das Timing der Bürgerinitiativen, dies vor der Landtagswahl zu tun, erwies sich als effektiv. Zwar wollen viele hessische Kommunen weiter an Straßenbeiträgen festhalten, aber nicht Mörfelden-Walldorf.
Fühlen sich bestätigt
Es ist davon auszugehen, dass die drei örtlichen Regierungsparteien SPD, Freie Wähler und FDP sowie die größte Oppositionsfraktion CDU ihr Votum vom Dezember 2017 für die Einführung der Satzung rechtfertigen und sich nun bestätigt sehen werden. Im Juni sagte beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Joachim Rommel in der Stadtverordnetenversammlung: „Unser Plan ist aufgegangen.“ Grüne und DKP/Linke Liste sehen das voraussichtlich umgekehrt und werden sich wohl in ihrer Ablehnung bestätigt fühlen.