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Anwohner gewinnen vor Gericht
- VonSascha Krönerschließen
Öffentliche Straßenbauarbeiten können für die Anwohner teuer werden. Anlieger der Thomas-Mann-Straße haben gegen den Beitragsbescheid und Recht erhalten.
Wenn die Stadt eine Kostenbeteiligung für Sanierungen erhebt, werden oft mehrere Tausend Euro fällig. Derzeit steht ein Umbau der Fahrbahn in der Weilbacher Keltenstraße und in der Riedstraße in Flörsheim bevor. Ob und inwiefern sich die Anwohner an den Kosten beteiligen müssen, ist nicht immer klar. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied einen jahrelangen Streit über die Beiträge in der Weilbacher Thomas-Mann-Straße zugunsten der Anwohner.
Auslöser waren die Sanierungen des Kanals und der Wasserleitungen im Jahr 2007. Nachdem die Stadt die Erneuerungsarbeiten in der Thomas-Mann-Straße gemacht hatte, machte der Magistrat im Dezember 2008 bekannt, dass die Anwohner die Hälfte der Kosten tragen müssen. Zwei Jahre später änderte der Magistrat seine Bekanntmachung allerdings wieder und teilte mit, der Anliegeranteil betrage nun 75 Prozent. Dies wollten sich die Anwohner nicht gefallen lassen, sie legten Widerspruch ein.
Der Widerspruchsausschuss des Main-Taunus-Kreises empfahl, den Anteil der Anwohner wieder auf 50 Prozent zu senken. Das habe die Stadt zurückgewiesen, berichtete ein Betroffener. Die Anwohner klagten daraufhin im November 2011 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen den Bescheid des Flörsheimer Magistrats. Sie argumentierten, dass die Straße nicht erneuerungsbedürftig war, und dass es sich um eine innerörtliche Durchgangsstraße mit direkter Verbindung zum Neuen Friedhof handele. Für Durchgangsstraßen gilt, dass die Kommune mindestens 50 Prozent der Ausbaukosten tragen muss.
Die Frankfurter Richter hoben den Bescheid auf, da sie die Ansicht der Anwohner teilten, die Thomas-Mann-Straße diene dem innerörtlichen Durchgangsverkehr. Dies wollte die Stadt nicht hinnehmen und legte Berufung ein. Der Magistrat habe die Umstände hinreichend gewürdigt und die Straße als Anliegerstraße eingeschätzt.
Der Fall landete damit vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der zunächst einen Einigungsvorschlag machte. Diesen lehnte die Flörsheimer Verwaltung ab. Das folgende Urteil fiel im Mai 2015 zugunsten der Anwohner aus – allerdings mit neuer Begründung: Das Gericht führte aus, dass zur Erhebung von Beiträgen ein positiver Effekt für die Nutzbarkeit der Straße hinzukommen müsse, die Wiederherstellung der ursprünglichen Qualität reiche nicht aus.
Verwaltungsrichter sehen keine Verbesserung
Im Weilbacher Fall konnten die Verwaltungsrichter keine beitragsfähigen Verbesserungen feststellen. Es sei nicht zu erkennen, dass die Thomas-Mann-Straße grundlegend erneuerungsbedürftig war. Der Hinweis der Stadt auf eine verbesserte Frostschutzschicht überzeugte nicht. Da die Anwohner in ihrer Klage eine Beitragszahlung von 50 Prozent forderten, erhielten sie eine Rückzahlung des darüber hinausgehenden Betrags. Aus der Feststellung des Gerichtes folgt jedoch eigentlich, dass die Stadt überhaupt keine Gebühren für die Thomas-Mann-Straße erheben durfte.
Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) sprach von einem überraschenden Urteil. Das Gericht habe die Auffassung der Stadt aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht geteilt. Das Straßenbeitragswesen sei ein schlechtes Recht, weil es mit viel bürokratischem Aufwand verbunden sei und von Richtern im Einzelfall ausgelegt werde. Es sei das gute Recht der Anwohner, gegen Beiträge vorzugehen. Antenbrink geht davon aus, dass die derzeit anstehenden Arbeiten in Flörsheim ohne gerichtliche Auseinandersetzung über die Bühne gehen werden. In der Riedstraße sei der schlechte Zustand der Fahrbahn deutlich nachgewiesen.
(sas)