Ausschüsse stimmen der neuen Kita-Gebührenordnung zu
Gebührenerlass für sechs Stunden Kita-Besuch, dafür Erhöhungen im U3- und Hortbereich – die Fraktionen stimmten bei einer gemeinsamen Ausschusssitzung der neuen Gebührenordnung zur Kinderbetreuung zu. Die Grünen mussten mit ihrem Änderungsantrag eine Schlappe einstecken.
Zahlreiche Fragen, jede Menge Details – die Vorlage des Magistrats zur Gebührenordnung zur Kinderbetreuung erwies sich bei der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse am Dienstagabend als äußerst komplexe Materie. Am Ende entsprach eine breite Mehrheit dem Wunsch der Verwaltung, zu einer Entscheidung zu kommen.
Stein des Anstoßes ist, dass der vom Land beschlossene Gebührenerlass für sechs Stunden Kita-Besuch von der Stadt mit Erhöhungen im U3- und Hortbereich verbunden wird. Begründet wird das mit den Tariferhöhungen, die aufgefangen werden müssten. Dem Stadtelternbeirat ist das ein Dorn im Auge.
Den Vertreterinnen um Vorsitzende Tina Vieweber wurde zwar kein Mitspracherecht in der von Eltern gut besuchten Sitzung eingeräumt, dafür schöpften sie den Rahmen der 45-minütigen Fragestunde voll aus. Und darin ging es um ihre Kritik unter anderem an der zehnprozentigen Erhöhung im U3-Bereich, am Wegfall der Rückerstattung der Verpflegungskosten bei Abwesenheit und den teureren Zukaufstunden sowie ihre Zweifel, dass das neue Konzept personell zu stemmen ist.
Bürgermeister Dieter Zimmer, Fachbereichsleiterin Ellen Grohe und Ressortleiterin Annemarie Stein versuchten geduldig, die Bedenken zu zerstreuen. Sie verwiesen auf die Tariferhöhungen von 10,4 Prozent seit dem Jahr 2016, die flexiblere Gestaltung am Nachmittag, die permanente Suche nach Erzieherinnen, das neue Frühstück sowie die neue sechsstündige Betreuungszeit am Vormittag. Stein räumte ein, dass wohl nicht alle Kitas um 7 Uhr öffnen könnten, sondern einige erst um 7.30 Uhr. Die Eltern würden aktuell nach ihren Wünschen auch zur Betreuung am Nachmittag gefragt. Künftig seien Zeiten bis 15 und 17 Uhr möglich. Durch die neuen Regelungen werde es kaum noch Zukaufstunden geben.
Rechtliche Fragen
Alexandra Schmidt vom Stadtelternbeirat kritisierte rechtliche Ungereimtheiten. Fachbereichsleiterin Grohe verwies auf die Prüfung durch die Rechtsabteilung und den Hessischen Städte- und Gemeindebund. Hinweise von dieser Seite, die erst wenige Stunden vor der Sitzung eingetroffen seien, habe sie noch aktuell vor der Sitzung eingearbeitet. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert.
Angesichts der umfassenden Materie bat Roland Kreyscher, Fraktionschef der Grünen, um eine Verschiebung der Abstimmung. Vertreter der Verwaltung wiesen jedoch darauf hin, dass dann der Gebührenerlass des Landes in Dreieich nicht wirksam werden könnte und das Geld den Eltern später zurückerstattet werden müsste. Damit wäre ein großer Aufwand verbunden.
Kreyscher nannte es unglücklich, dass die Stadt die Freistellung mit der Gebührenerhöhung verbinde. Das hätte man sauber trennen können. So entstehe der Eindruck, dass die Stadt etwas draufschlage. Grohe sagte dazu im Gespräch, dass die Stadt dann zwei Satzungen hätte vorlegen müssen. Man habe das aber zusammenlegen wollen. Dietlind Schwalb (SPD) sagte zur Verteidigung der Verwaltung, dass das Land erst sehr spät die genauen Details zur Umsetzung der Gebührenfreiheit bekannt gegeben habe.
Hohe Subventionen
Angesichts der Diskussion verwies Friedrich Thießen (FWG) darauf, dass die Kinderbetreuung ein hochsubventionierter Bereich sei. Die Eltern würden nur einen Bruchteil der Kosten tragen, für den Rest kämen die Kommunen und damit die Allgemeinheit auf.
Bürgermeister Dieter Zimmer dankte für den Hinweis. Das Land übernehme die Beiträge der Eltern für die sechs Stunden, die Kommunen würden nicht zusätzlich entlastet. Er verwies zugleich auf die sozialen Gesichtspunkte der neuen Satzung. So wolle Dreieich an der Mehrkindregelung festhalten, auch wenn der Hessische Städte- und Gemeindebund davon abgeraten habe. Auch lege die Stadt großen Wert auf die Verpflegung und habe deshalb das neue Frühstück eingeführt.
Als ungerecht bezeichneten die Grünen, dass es keine Rückerstattung bei den Verpflegungskosten gebe. Die Verwaltung begründete das damit, dass die Kosten für den Bereich alles andere als deckend seien. Deshalb sei die Neuregelung vertretbar, zumal in anderen Kommunen die Verpflegung wesentlich mehr kostet.
Die Grünen scheiterten mit einem Änderungsantrag zur Rückerstattung. Bei der Abstimmung stimmten sie gegen die Satzung, die FWG enthielt sich. Alle anderen Fraktionen stimmten dafür.