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Unfassbar dreist: Ärztin zockt Angehörige bei Leichenschau ab - und macht Schluss

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Von: Christian Weihrauch

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Offenbach Abzocke Leichenschau
Abzocke bei der Leichenschau: Eine Ärztin aus dem Kreis Offenbach hat zu hohe Rechnungen ausgestellt. © dpa (Symbolbild)

Unfassbar dreist: Eine Ärztin nutzt die Trauer der Angehörigen aus und zockt sie ab. Doch der Betrug bei der Leichenschau fliegt auf.

Update, 29. März 2019, 11:12 Uhr: Die Ärztin aus dem Landkreis Offenbach gibt zum 1. April ihr Amt auf. Das steht allerdings nicht im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Betrug bei der Leichenschau. „Diese Entscheidung hatte sie schon vorher getroffen. Dass der Betrugsverdacht und die Amtsniederlegungen in den gleichen Zeitraum fallen, ist reiner Zufall“, berichtet Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Welches Strafmaß sie erwarten könnte, ist noch unklar und hängt unter anderem von der Zahl der Betrügereien ab. Der Spielraum erstreckt sich von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

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Erstmeldung vom 28.3.19

Landkreis Offenbach – Dreister Betrug im Landkreis Offenbach: Eine Ärztin soll die Trauer der Angehörigen bei der Leichenschau ausgenutzt und horrende Rechnungen gestellt haben, berichtet op-online.de*. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte deshalb am Mittwoch die Wohnung und Praxis der 50-Jährigen. Wo genau im Landkreis Offenbach sie praktiziert und wohnt, verrät die Staatsanwaltschaft trotzt Rückfrage nicht, um die Ärztin zu schützen.

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Was wirft die Staatsanwaltschaft der 50-Jährigen genau vor? Sie soll bei der Leichenschau die Trauer der Angehörigen ausgenutzt und die doppelte Summe kassiert haben. Wenn ein Mensch aus unbekannten Grund im Sterben liegt oder gerade gestorben ist, wird in Deutschland ein Arzt hinzugezogen.

Honorare durch Betrug bei Leichenschau verdoppelt

Was viele nicht wissen: Die Ärzte-Honorare unterscheiden sich in einem Punkt extrem. Wenn ein Mensch bereits tot ist, dürfen Ärzte 70 Euro berechnen. Wenn er im Sterben liegt, kommen mit allen Zuschlägen 140 Euro zusammen. Diese 140 Euro soll die Ärztin in vielen Fällen in Rechnung gestellt haben, obwohl die Menschen bereits tot waren, als sie eintraf. Mit dieser dreisten Betrugsmasche verdoppelte sie ihr Honorar mit einem Schlag.

„Es ist kein Einzelfall. Die Ärzte nutzen die Trauer der Angehörigen aus. Fast niemand schaut sich die Rechnung genau an, wenn ein geliebter Menschen gestorben ist“, erklärt Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Die Rechnung zahlen überwiegend die Angehörigen. Nur wenn ein Verstorbener niemanden mehr hat, wird der Staat zur Kasse gebeten.

Betrug bei Leichenschau: „Vielzahl von Fällen“

Wie oft die 50-jährige Ärztin im Landkreis Offenbach die Rechnung gefälscht hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Sie kann keine genaue Zahl nennen, spricht aber von einer „Vielzahl von Fällen“. Die Ermittler gehen nun die Abrechnungen der vergangenen fünf Jahren durch und prüfen jeden einzeln. Angehörige müssen aber nicht fürchten, dass sie von den Ermittlern zum Tod eines geliebten Menschen befragt werden.

„Der Betrug geht meist aus den Unterlagen hervor. Eine Befragung wollen wir den Angehörigen ersparen“, betont Badle. Der mutmaßliche Betrug der Frau im Kreis Offenbach ist keine Einzeltat. Laut Staatsanwaltschaft kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Rechnungen bei der Leichenschau fälschen, weil sie denken, sie werden dafür nicht gut genug bezahlt. Der Fall in Offenbach kam nach Hinweisen von Betroffenen ins Rollen.

Von Christian Weihrauch

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