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Ärger um Maskenpflicht im ÖPNV: Wer setzt die Einhaltung der Corona-Regeln durch?

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Von: Niels Britsch

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Kreis Offenbach: Ärger um Maskenpflicht im ÖPNV - Wer setzt die Einhaltung der Corona-Regeln durch?
Seit April gilt auch in Hessen die Maskenpflicht in Bus und Bahn. © Boris Roessler/dpa

Im Kampf gegen Corona muss in Bussen und Bahnen eine Maske getragen werden. Doch nicht alle Fahrgäste im Kreis Offenbach halten sich daran.

Hainburg/Dietzenbach – Der Ärger bei Wolfgang Dietrich Lorenz ist groß. Der Hainburger nutzt regelmäßig den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und hat dabei festgestellt, dass einige Passagiere es nicht so ernst mit der Maskenpflicht nehmen: „Sehr missmutig muss ich ansehen, wie gerade junge Erwachsene und Jugendliche in öffentlichen Verkehrsmitteln sich verweigern, Mundschutzmasken* zu tragen“, berichtet er. 

Er habe bereits sechsmal mitbekommen, dass nicht alle Fahrgäste der Maskenpflicht nachkamen. „Wenn man berücksichtigt, dass ich die meiste Zeit mit dem Bus nur zwischen Hainburg und Seligenstadt pendle, wird die Dunkelziffer im Kreis Offenbach und der Stadt Offenbach sehr hoch liegen“, vermutet er. Seine Beobachtung gelte nicht nur für die Busse der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF), sondern auch für S-und U-Bahnen.

Kreis Offenbach: Ärger um Maskenpflicht im ÖPNV - Wer setzt die Einhaltung der Corona-Regeln durch?

Um seinem Ärger Luft zu machen und die Verkehrsgesellschaft auf den Missstand aufmerksam zu machen, schrieb er den Kundenservice an. Die Antwort war allerdings nicht unbedingt dazu geeignet, den Ärger von Lorenz zu besänftigen. „Die Kontrollpflicht liegt nicht bei den Fahrpersonalen“, heißt es dort unter anderem. Für die Durchsetzung der Maskenpflicht seien „neben den Gesundheitsämtern die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig“.

Auf Anfrage bestätigt eine kvgOF-Sprecherin, dass der Handlungsspielraum der Busfahrer begrenzt ist: „Wir machen in den Bussen mit Schildern auf die Maskenpflicht aufmerksam, außerdem können die Busfahrer mit einer Durchsage darauf hinweisen.“

Kreis Offenbach: Ohne Maske in Bus und Bahn? Fahrer können von Hausrecht Gebrauch machen

Seit Mitte April gebe es allerdings wieder die zu Beginn der Pandemie ausgesetzten Fahrschein-Kontrollen, die Kontrolleure überprüften dabei auch die Einhaltung der Maskenpflicht. „Außerdem hatten sie auch Masken zum Verteilen dabei. Die Rückmeldung war allerdings, das sei gar nicht nötig gewesen.“ Es seien keine größeren Verstöße gegen die Maskenpflicht bekannt. „Da musste gar nicht verstärkt darauf hingewiesen werden.“

Notfalls könnten die Busfahrer jedoch auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und bei Zuwiderhandlung die Fahrgäste des Busses verweisen – was im Zweifelsfall aber polizeilicher Unterstützung bei der Durchsetzung bedarf: „Es gibt keine Handlungsempfehlung für die Busfahrer, die Ordnungsbehörden einzuschalten“, räumt die Sprecherin allerdings ein. „Der überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich ja auch an die Maskenpflicht“, betont sie.

Von Niels Britsch

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*op-online.de und fnp.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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