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Machtkampf in der AfD geht vor Gericht weiter

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Querelen in der AfD. © imago images/Steinach

AfD-Landessprecher Robert Lambrou und Robert Rankl, Sprecher des Verbands Offenbach-Land, stehen sich heute vor Gericht gegenüber. Für Rankl geht es um sein Amt.

Dem Machtkampf zwischen dem AfD-Kreisverband Offenbach-Land und dem AfD-Landesverband wird ein weiteres unrühmliches Kapitel hinzugefügt: Am heutigen Donnerstag stehen sich der einst suspendierte AfD-Kreissprecher Robert Rankl und der Landessprecher Robert Lambrou vor Gericht gegenüber. Diesmal hat der AfD-Landesvorstand das Frankfurter Amtsgericht angerufen.

Landkreis-Offenbach: Der AfD-Kreisverband wählte Rankl trotz Sperre

Wer den heutigen Fall verstehen will, muss die Vorgeschichte kennen: Im Juli 2018 ordnet das Landesschiedsgericht der Partei eine zweijährige Ämtersperre gegen Rankl wegen Buchungen ohne Belege an und enthebt ihn von seinem Amt als Kreissprecher. 

Am 14. Februar dieses Jahres lehnt es das Oberlandesgericht Stuttgart ab, diese Ämtersperre aufzuheben. Der Kreisverband Offenbach-Land sieht die Ämtersperre nach dem Stuttgarter Urteilsspruch allerdings als „zurzeit nicht wirksam“ an und wählt Rankl am 28. September zum Kreissprecher. 

AfD-Kreisvorstand Offenbach-Land wird von AfD-Landesvorstand abgesetzt

Am 4. Oktober enthebt der  AfD-Landesvorstand daraufhin den kompletten gerade gewählten Kreisvorstand* seines Amtes. Am 9. November wird Rankl von den Mitgliedern des Kreisverbands Offenbach-Land erneut zum Kreissprecher gewählt.

Gegenstand der heutigen mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt ist nun diese erneute Wiederwahl Rankls. Bei der Kreishauptversammlung im Bürgerhaus in Dietzenbach wurde der Rodgauer mit 26 von 46 Stimmen ins Amt gehoben.

AfD-Kreissprecher Robert Rankl erwirkt eine einstmalige Verfügung

Im Vorfeld dieser Kreishauptversammlung hatte Rankl beim Amtsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin stellte das Gericht fest, dass der AfD-Landesvorstand nicht berechtigt sei, Rankls passives Wahlrecht per Anordnung abzuschaffen. 

Rankl durfte somit bei der Kreishauptversammlung zwar nicht selbst wählen, durfte sich aber wählen lassen. Das Gericht drohte ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe oder Haft bis zu einem halben Jahr an, falls Rankls Kandidatur nicht zugelassen werde.

Offenbach-Land: Kreissprecher Rankl kämpft vor Gericht um seinen Posten

Rankl erschien bei der Kreishauptversammlung mit einer Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Frankfurt im Schlepptau. Sie sagte dem anwesenden Landessprecher Lambrou, dass Rankl wählbar sei, händigte ihm die einstweilige Verfügung aus und ließ sich den Empfang quittieren.

Was dann folgte, war die Wiederwahl Rankls als Kreissprecher – und kurz darauf der Widerspruch des AfD-Landesvorstands gegen die einstweilige Verfügung. Dieser Widerspruch wird heute vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Ob die Geschichte damit ein Ende findet, darf bezweifelt werden.

Uneinigkeiten gibt es auch in der  AfD-Fraktion in Offenbach. Abtrünnige und ausgeschlossene Mitglieder gründen in Offenbach die Fraktion „Alternative für Offenbach“.

*fr.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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