Prügelei nahe der Stadthalle Langen: Komaschläger muss hinter Gitter

Nach knapp zwei Jahren ist die juristische Aufarbeitung der Schlägerei, bei der im Juni 2017 in der Zimmerstraße ein Mann ins Koma geprügelt wurde, vorerst abgeschlossen.
Langen/Darmstadt – Im Dezember waren sechs heranwachsende Männer vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Darmstadt wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Jetzt wurde auch dem Siebten im Bunde von der gleichen Kammer der Prozess gemacht: Der 22-Jährige soll wegen Beihilfe für zwei Jahre und neun Monate in Jugendarrest.
Am 15. Juni 2017 kreuzen sich im Umfeld der 90er Party in der Stadthalle in schicksalhafter Weise die Wege zweier Personengruppen (wir berichteten). Acht junge Männer wollen zur Party, vier Erwachsene kommen von dort und gehen zum Auto. Die zwei Frauen sind gut drauf: Lauthals singen sie zur Musik aus der Datenkonserve. Das stört anscheinend einige aus der zum Großteil angetrunkenen und bekifften Männerclique. Ein 21-Jähriger ruft laut: „Halt’s Maul!“ und pöbelt herum.
Mann zieht sich Schädelbruch zu – Fünf der Männer wenden Gewalt an
Das will der damals 34-jährige Egelsbacher Begleiter der Frauen nicht auf sich sitzen lassen. Er geht auf die Gruppe zu und stellt die Jungs zur Rede – eine folgenschwere Entscheidung. Innerhalb kürzester Zeit liegt er bewusstlos am Boden. Die Männer hatten zugeschlagen und getreten – ein „High Kick“ brachte wahrscheinlich den entscheidenden Impuls, durch den der selbstständige Hausmeister auf den Asphalt knallte und sich einen Schädelbruch zuzog.
Der Mann liegt mehrere Wochen im Koma, kämpft sich danach mühsam zurück ins Leben. Noch heute leidet der durch einen Anwalt als Nebenkläger vertretene 36-Jährige unter den Folgen des Angriffs.
Fünf der Männer hatten Gewalt angewendet, einer versucht, zu schlichten und Erste Hilfe zu leisten. Die zwei Übrigen hielten den männlichen Begleiter des Opfers fest, damit er seinem Freund nicht zu Hilfe kommen konnte. Einer davon war der nun nachträglich Verurteilte. Der andere war der Älteste der Gruppe, ein 23-Jähriger. Er wurde im Dezember ebenfalls wegen Beihilfe verurteilt, allerdings nur zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.
Kumpels wollen 22 Jahre alten Angeklagten raushauen – knicken jedoch ein
Dass der wegen Krankheit prozessuale Nachzügler – zwischenzeitlich nach Würzburg verzogen – als einziger in den Jugendknast soll, liegt daran, dass in sein Urteil zwei andere Vergehen mit einfließen: der Besitz von 3,3 Gramm Marihuana und eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Darmstadt zu eineinhalb Jahren Arrest auf Bewährung – ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung.
Da nutzen auch die drei Zeugen nicht, die ihren Kumpel mutmaßlich „raushauen“ wollen und die gleiche Version erzählen, die der 22-Jährige selbst dem Vorsitzenden Richter Jens Aßling weismachen will: Er habe niemanden festgehalten – im Gegenteil. Er habe versucht zu schlichten und mit stabiler Seitenlage und Mundfreilegung beim Opfer Erste Hilfe zu leisten. Doch die „Freunde“ knicken ein, als Aßling und Staatsanwalt Dr. Andreas Raschke ihnen klar machen, was eine Unwahrheit für einen Zeugen vor Gericht bedeutet – gerade unter laufender Bewährung, unter der zwei der drei Befragten stehen.
Verteidiger fordert Freispruch
Zumal der Verurteilte vor Prozessbeginn auch nie davon gesprochen hatte, der Friedensengel gewesen zu sein. Lügen gehören für Richter ja zum Tagesgeschäft – „aber was wir Ihnen wirklich übel nehmen, ist, dass Sie drei Kumpel in die Falschaussage gedrängt haben. Der Schuss ist nach hinten losgegangen!“, schimpft der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Verteidiger Hermann Hädicke forderte Freispruch, er zweifelt den Tathergang mit dem Festhalten des Begleiters sowie die Verabredung und Beeinflussung der drei Zeugen stark an. „Das sind alles nur Spekulationen! Nichts ist bewiesen“, so der Rechtsanwalt. Er kündigt direkt nach dem Urteil Revision an.
Von Silke Gelhausen
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