Rabiate Fußballer verurteilt

Zwei Kicker des FC Maroc Offenbach wurden zu einer Geld- beziehungsweise Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Schiedsrichter hatte nichts gesehen.
Fairplay sieht anders aus: Kurz vor Abpfiff nahm ein Fußballspiel in Dreieich eine drastische Wendung. Zwei Spieler des FC Maroc Offenbach ließen ihren Frust an einem gegnerischen Stürmer aus. Nun müssen sich die Familienväter dafür vor Gericht verantworten.
In der 88. Minute war das Spiel praktisch schon entschieden, es stand 3:1 zugunsten des SV Dreieichenhain. Als der Geschädigte beim Angriff im gegnerischen Strafraum zu Fall gebracht wurde und am Boden liegen blieb, habe laut Anklageschrift einer der Beschuldigten versucht, ihm in die Augen zu stechen. Kurz darauf haben die beiden aus Marokko stammenden Männer den Spieler mit ihren Stollenschuhen gegen Kopf und Rücken getreten.
An den Kopf getreten
Auf einen Anwalt haben der 48-jährige und 41-jährige Angeklagte verzichtet, was sich als keine so gute Idee entpuppt. Einstimmig behaupten sie, keine der ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Der 41-jährige Industriemechaniker gibt an, er habe den gestürzten Spieler lediglich an den Armen vom Boden heben wollen und keinesfalls in die Augen gestochen. Gleich darauf sei er schon vom Schiedsrichter zurückgezogen worden und Tumulte seien auf dem Platz ausgebrochen.
Dass es chaotisch zuging, kann der Schiedsrichter bestätigen. Die Körperverletzung habe er nicht beobachten können, er räumt ein, dass er aufgrund der diversen Unruheherde nicht alles im Blick hatte. Anders ein 30-jähriger Zeuge und Mannschaftskollege des verletzten Spielers. Er habe nicht nur genau gesehen, wie der 48-Jährige seinen Mitspieler heftig an den Kopf getreten hat: „Ich hab’s krachen hören.“ Zudem habe derselbe Angeklagte ihn und den Geschädigten anschließend bedroht, keine Anzeige zu erstatten. Eindrücklich und glaubhaft schildert der Misshandelte selbst, wie sich ihm zunächst der 41-Jährige von hinten näherte, sich auf seinen Rücken setzte und versuchte, ihm die Augen auszustechen.
Ohne Belastungseifer
Dass er auch den zweiten Angeklagten gesehen haben will, ist wiederum fragwürdig, doch ein anderer Fußballer des SV Dreieichenhain, selbst Polizist, berichtet, das Geschehen von der Mittellinie aus genau beobachtet zu haben. Demnach habe jedoch nur der 48-jährige, vierfache Vater auf den Geschädigten eingetreten. Diese Aussage wird von Richter Volker Horn als maßgeblich bewertet, da sie „ohne Belastungseifer und mit präziser Schilderung“ erfolgt ist.
Das Urteil fällt zulasten der Angeklagten aus, die bereits vom Sportgericht mit einer Spielsperre bestraft wurden: Der bis dato unauffällige Industriemechaniker wird wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 35 Euro verurteilt. Weniger milde fällt die Strafe für den zweiten Angeklagten aus, der zwar keine einschlägigen, dafür aber zwölf Eintragungen im Bundeszentralregister vorzuweisen hat. Für die gefährliche Körperverletzung erhält er eine einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Tätigkeit.
(na)