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Irre! Autofahrer ist unschuldig und bekommt trotzdem ständig Strafzettel

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Von: Matthias Dahmer

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Ein Mann aus Offenbach bekommt immer wieder Strafzettel, obwohl er nichts gemacht hat.
Ein Mann aus Offenbach bekommt immer wieder Strafzettel, obwohl er nichts gemacht hat. © Symbolbild: dpa

Ein Autofahrer aus Offenbach bekommt immer wieder Strafzettel, obwohl er nichts falsch gemacht hat. Der Grund ist kurios.

Offenbach – Irgendwann war es Ingo K. dann doch zu viel: Acht Mal hatte er im vergangenen Jahr ein Knöllchen für falsches Parken an der Geleitsstraße bekommen, acht Mal wurde das Verfahren eingestellt, berichtet op-online.de*.

Vor wenigen Wochen dann der neunte Strafzettel über 15 Euro in gleicher Sache. „Dabei war ich zuletzt mit dem Auto in der Geleitsstraße unterwegs als das KOMM eröffnet wurde“, wundert sich der Bürgeler K. Eingeweiht wurde der Innenstadt-Einkaufstempel im September 2009 . . .

Falsche Strafzettel: Jetzt hat es der Offenbacher die Lösung schriftlich

Immerhin hat K. es seit einigen Tagen – zusätzlich zu den Einstellungsbescheiden – schriftlich, dass die städtischen Ordnungshüter bei ihm ziemlich daneben gelegen haben. Angesichts der unrühmlichen Vorgeschichte hat er aber so seine Zweifel, ob das mit einer Entschuldigung garnierte Behördenschreiben tatsächlich das Ende allen Ärgers ist. „Ist es“, versichert Ordnungsamtschef Peter Weigand und räumt ein, dass es im Fall von Ingo K. ziemlich dumm gelaufen ist.

Zugleich versucht Weigand zu rekonstruieren: Am Anfang stand ein grundsätzlich löblicher abendlicher Streifengang in der City. Dort fiel dem Außendienstmitarbeiter ein Parksünder an der Geleitsstraße auf. Der Verstoß wurde von ihm denn auch gleich fotografisch festgehalten. Wobei ihm bei der anschließenden Auswertung wohl ein Buchstabendreher unterlaufen sein muss. Statt eines „X“ auf dem Offenbacher Kennzeichen des grauen BMW wurde ein „K“ ins Strafmandat eingetragen.

Kurioser Grund: Deshalb gibt es falsche Knöllchen

So erreichte das Knöllchen Ingo K., der einen schwarzen BMW gleichen Modells besitzt, der bis auf das „X“ das gleiche Kennzeichen wie der Wagen des Parksünders hat. „Das ist bei dem in der Dunkelheit geschossenen Foto aber auch schwer zu erkennen“, meint Behördenleiter Weigand mit Blick auf die Aufnahme, will das aber nicht als Rechtfertigung verstanden wissen.

Warum der Irrtum in Serie ging – laut Weigand erhielt K. sechs statt acht Knöllchen – darüber kann auch er nur spekulieren: Vermutlich hat der Mitarbeiter bei den folgenden regelmäßigen Parkverstößen des ihm bekannten Wagens die Daten der Erstaufnahme übernommen.

Tatsächlicher Parksünder kommt davon

Warum das Ganze niemandem bei der jeweiligen Einstellung der Verfahren aufgefallen ist, erklärt Amtsleiter Weigand damit, dass damit die Sachbearbeiter der Verwarngeld-Stelle betraut sind und der Außendienstler keine Rückmeldung erhält. Hinzu kommt: „Die Sachbearbeiter gehen nach dem jeweiligen Aktenzeichen und nicht nach dem Namen vor, und nach drei Monaten müssen die Daten ohnehin gelöscht werden“, erläutert der Behördenchef.

Dass der tatsächliche Parksünder für die Verstöße noch belangt werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Weigand: „Für solche Verwarnungen gilt laut Rechtsprechung eine Benachrichtigungsfrist von 14 Tagen.“

Von Matthias Dahmer

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*op-online.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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