1. Startseite
  2. Region
  3. Limburg-Weilburg
  4. Bad Camberg

Schweres Geschütz gegen Windkraft

Kommentare

Schweres Geschütz fährt eine Bürgerinitiative aus dem kleinsten Bad Camberger Stadtteil Dombach gegen die Windräder in Weilrod auf: Dienstaufsichtsbeschwerden unter anderem gegen Bürgermeister Axel Bangert (SPD).

Vergleichsweise problemlos wurde in der vergangenen Woche mit den Rodungsarbeiten für den Windpark in den Weilroder Ortsteil-Gemarkungen Riedelbach und Cratzenbach begonnen. Jetzt kommt Störfeuer aus dem benachbarten Bad Camberg-Dombach. Die dortige Bürgerinitiative (BI), die nach Angaben von deren Sprecher Walter Kundermann seit mehr als einem Jahr gegen das Vorhaben in Weilrod kämpft, hat beim hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) Fach- und Dienstaufsichtbeschwerde gegen mehrere Personen erhoben.

In der Zusammenfassung der umfangreichen Begründung heißt es: „Das gesamte Verfahren wurde auf Druck des Bürgermeisters der Gemeinde Weilrod forciert, das gesamte Genehmigungsverfahren ist lediglich aufgrund der Einmischung ,von außen’, von unzulässigen, weil nicht unmittelbar beteiligten Personen erfolgt.“ Sämtliche Vorgaben für ein „derartig gravierendes Vorhaben“ würden damit ad absurdum geführt. Die Bürger der Gemeinde Weilrod seien von deren Bürgermeister hinsichtlich des tatsächlichen Vorhabens vollkommen „hinters Licht geführt“ worden, behauptet die BI. „Die tatsächlichen Auswirkungen werden so erst jetzt für alle erkennbar.“ Mit dem Genehmigungsbescheid und dem zeitgleich angeordneten Sofortvollzug seien Klagen bereits im Vorfeld abgewehrt worden.

Prüfung angedroht

Bei diesen schweren Vorwürfen ist es nicht verwunderlich, dass Weilrods Bürgermeister Axel Bangert (SPD) in der Dienstaufsichtsbeschwerde namentlich aufgeführt wird, ebenso wie Birgit Simon (Grüne), Erste Beigeordnete des Regionalverbands, und ein namentlich nicht genannter Staatssekretär. Ebenfalls ohne Namen wird Beschwerde erhoben gegen einen Mitarbeiter des RP Darmstadt sowie den Unterzeichner des Genehmigungsbescheids des RP, den Verfasser des Schreibens aus dem Bauamt im Hochtaunuskreis hinsichtlich der Nutzung des Daubhauses und gegen verantwortliche Mitarbeiter der Wasserschutzbehörden, „welche die Anlagen ohne Auflagen genehmigt haben“. Sollte das Ministerium die Beschwerde generell ablehnen, werde eine juristische Prüfung „unabdingbar“, heißt es in der Beschwerdebegründung.

Auch interessant

Kommentare