Runkeler und Beselicher berichten von Explosion: "Plötzlich wackelte mein Haus": Explosion

Bürger besorgt wegen Sprengung im Kalksteinbruch. Schaefer Kalk entschuldigt sich.
Runkel/Beselich -Bis nach Hintermeilingen und Gaudernbach soll der Knall Dienstagvormittag zu hören gewesen sein - so jedenfalls berichtet es die Bürgerinitiative "Hengen Nord" auf ihrer Facebook-Seite und etliche Bürger in Kommentaren in dem sozialen Netzwerk. Am Dienstagvormittag, das bestätigt auch Schaefer Kalk, hat es im Steinbruch "Schneelsberg" einen "ungewöhnlich lauten Sprengknall". Ursache sei eine "Sprengung eines oberflächennahen Kegelkast" gewesen.
"Ich war zu Hause in meinem Hof, als es plötzlich einen lauten Knall gab und das Haus gewackelt hat", berichtet Ernst Jäger aus Schupbach, Mitglied der Bürgerinitiative Hengen Nord, die gegen eine Erweiterung des Kalkabbaus auf Beselicher Gemarkung kämpft. Jäger hat sich sogleich schriftlich an das Regierungspräsidium (RP) Gießen, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Steinbruchbetrieb, gewandt und um eine Überprüfung des Vorfalls gebeten. Zwar seien die Beselicher Bürger, so Jäger gegenüber dieser Zeitung, einiges an Belastung aus dem Steinbruch gewohnt, doch der Knall am Dienstag sei "schon sehr extrem" gewesen. So sehr, dass sogar sein Bewegungsmelder angesprungen sei, berichtet Jäger.
Transportweg
verlegt
Andere Bürger bestätigen in Facebook-Kommentaren Jägers Schilderung. So berichtet Kathrin Wirth: "Unser Haus in Schupbach hat gewackelt!" Und Anke Möller, Betreiberin einer Reiteranlage, schreibt: "Die Pferde sind alle komplett nervös auf der Koppel rum gerannt, die Hunde waren völlig verängstigt und ich hab mich so erschrocken, dass mir fast die Kaffeetasse auf den Laptop aus der Hand gefallen wäre." Imke Sanders-Seidler erzählt: "Ich bin immer noch erschrocken! Ich hab erst an einen übermäßigen Überschallknall gedacht. Aber die Arbeiten in Schneelsberg waren ja auch schon früh am Morgen sehr, sehr laut. Und dann der Rums! Unfassbar."
Ingo Stolzheise, Leiter der Schaefer-Kalk-Werke Steeden und Hahnstätten, erklärt, wie es dazu kam: "Für den Abbau des Kalksteins im Steinbruch Schneelsberg Nordost wurde die Verlegung der Transportwege im Steinbruch erforderlich. Aus diesem Grund musste ein Kegelkarst gesprengt werden. Die Sprengung an dieser exponierten Stelle verursachte einen ungewöhnlich lauten Knall. Zudem erfolgte diese Sprengung oberflächennah, so dass sich der Schall und damit auch der Schalldruck stark und ungehindert ausbreiteten. Die Luftdruckschwankung kann beispielsweise Fensterscheiben zum Vibrieren bringen oder Bewegungsmelder auslösen."
Erhöhte Erschütterungen, so Stolzheise weiter, seien mit dieser Sprengung aber nicht einher gegangen. "Uns bleibt nur, uns bei den Anwohnern zu entschuldigen. Wir hätten im Vorfeld bedenken müssen, dass eine solche Sprengung die Anwohner erschreckt und beunruhigt und hätten vorab darüber informieren müssen. Das werden wir künftig besser machen", versprach Ingo Stolzheise.
Weiter teilt das Unternehmen mit, dass mit der Umweltbehörde des RP Gießen Maßnahmen abgestimmt werden, die insbesondere die Kommunikation im Vorfeld einer solchen ungewöhnlichen Sprengung betreffen. Das Unternehmen werde künftig vor einer solchen außergewöhnlichen Sprengung sowohl die Überwachungsbehörde als auch die Verwaltungen in Beselich und Runkel informieren.
Benachrichtigungen
für die Anwohner
Für Anwohner bietet Schaefer Kalk einen Informationsdienst per SMS oder E-Mail an. Anwohner, die dem Unternehmen eine Mobilfunknummer oder eine Mail-Adresse bekanntgeben, erhalten künftig vor außergewöhnlichen Sprengereignissen eine entsprechende Information. Das Unternehmen wird außerdem die eingesetzte Sprengtechnik im Kegelkarst noch einmal kritisch prüfen und wenn möglich anpassen. "Was wir hier besser machen können, das werden wir in Zukunft besser machen", sagt Ingo Stolzheise.
Das RP Gießen hat gestern auf Anfrage erklärt, dass die Sprengung zulässig war. "Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche Vorschriften ergeben sich nicht." Da im Steinbruch nicht jeder einzelne Vorgang messtechnisch zu überwachen sei, könne nachträglich nicht beurteilt werden, ob Lärmrichtwerte überschritten waren.