Elbtal: Bestattungen werden teurer

Gemeinde reagiert auf die Forderung der Kommunalaufsicht, die Friedhofsgebühren anzupassen
Elbtal -Noch bevor der Haushalt 2021 von den Mitgliedern der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt wurde, war die neue Gebührenordnung für die Friedhöfe mit dem gleichen Ergebnis abgesegnet worden. Diese wurde notwendig, da vonseiten der Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg die geringen Friedhofsgebühren bemängelt wurden. Hier musste die Gemeinde bei der Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplänen reagieren und tat dies auch.
Im Raum stand eine Erhöhung von zehn Prozent für das nächste Jahr. Angenommen wurde aber ein weiterer Vorschlag, der eine Erhöhung von fünf Prozent jährlich für die nächsten drei Jahre vorsieht. Demnach wird ab dem 1. Januar 2021 für die Herrichtung einer Grabstelle für die Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem fünften Lebensjahr eine Gebühr von 668 Euro erhoben (2022: 701 Euro, 2023: 736 Euro). Für die Herrichtung einer Grabstelle in einem Familiengrab je Grabstelle 668 Euro ab dem 1. Januar 2021 (2022: 701 Euro, 2023: 736 Euro). Hier wird ein Zuschlag für die Abtrennung von Grabstellen eines Familiengrabes in Höhe von 98 Euro erhoben (2022: 103 Euro, 2023: 108 Euro) und ein Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen in Höhe von 116 Euro (2022: 122 Euro, 2023: 128 Euro).
Für die Herstellung einer Grabstelle zur Bestattung einer Urne bedeutete dies Gebühren ab 2021 in Höhe von 341 Euro (2022: 358 Euro, 2023: 376 Euro). Für die Beisetzung einer Urne in einer Kammer der vorhandenen Urnenwände werden Gebühren in Höhe von 1528 Euro (2022: 1615 Euro, 2023: 1696 Euro) erhoben.
Noch kein Bewilligungsbescheid
Auch wurden die Gebühren für eine Einzelurnenrasengrabstätte mit 600 Euro für die nächsten drei Jahre festgelegt. In den Gebühren enthalten sind das Ausheben des Grabes einschließlich der Ausschmückung zur Bestattung sowie die Räumung, das Verschließen des Grabes nach der Bestattung und das Auflegen von Kranz- und Blumenschmuck und das Abfahren nicht benötigten Erdreichs.
Bei den Urnengräbern ist eine von der Gemeinde bis zum Ende der Ruhefrist zur Verfügung gestellte Granitverschlussplatte zum Verschließen der Kammer in der Urnenwand enthalten. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für Erdbestattung auf 35 Jahre sind für eine Grabstelle mit den Maßen zwei Meter Länge und ein Meter Breite 762 Euro (2022: 800 Euro, 2023: 840 Euro) zu entrichten.
Auch wurden Maßnahmen an Friedhöfen im Haushalt berücksichtigt. So wird am Eingang der Leichenhalle in Heuchelheim ein neues Türelement eingebaut, wie dies schon an der Leichenhalle in Elbgrund in diesem Jahr passierte. Für die Eingangstür in Heuchelheim werden 9000 Euro veranschlagt. Auch das Aufstellen historischer Grabsteine auf dem Friedhof in Dorchheim ist im Haushalt 2021 berücksichtigt. Diese Maßnahme soll im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms gefördert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die denkmalschutzbehördliche Genehmigung noch aussteht, erging seitens des Amtes für den ländlichen Raum noch kein Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der bisherige Kostenrahmen eingehalten werden kann. Es stehen Gesamtausgaben in Höhe von 14 000 Euro im Raum, von denen 11 600 Euro als förderfähige Ausgaben angerechnet werden. Dies würde dann einen Zuschuss in Höhe von 85 Prozent mit einem Betrag von 9900 Euro bedeuten.