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Ab heute gilt die Umweltzone

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Der Luftreinhalteplan sieht es vor: Eine Umweltzone soll helfen, die hohe Schadstoffbelastung in Limburg zu senken. Neue Schilder weisen darauf hin.

Limburg ist die bisher kleinste Stadt in Hessen, die bisher zur Umweltzone ausgewiesen wird. Umweltzonen sind bereits die Städte Frankfurt, Offenbach, Marburg, Darmstadt und Wiesbaden. In der Domstadt geht es um die Belastungen mit Stickstoffdioxid (NO2). An der Messstation an der Schiede wird der zulässige Grenzwert deutlich überschritten. Die Ausweisung der Umweltzone soll mit anderen Maßnahmen wie Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, Umrüstung von Fahrzeugflotten, Ausbau des Radverkehrs, Verbesserung des Verkehrsflusses und mehr dazu führen, die NO2-Belastung zu reduzieren.

Schilder weisen an den Einfahrtstraßen von Limburg auf die Umweltzone hin. Allerdings noch nicht an allen Straßen. Sie sollen in den nächsten Tagen aufgestellt werden. Grundsätzlich ist die Fahrt in die Stadt nur noch ab jetzt mit Kraftfahrzeugen möglich, die über eine grüne Plakette verfügen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So sind zum Beispiel Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge oder auch Oldtimer von der grünen Plakette befreit.

Verschiedene Ausnahmen

Es gibt verschiedene Gründe, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, sofern das Fahrzeug nicht generell von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist. Zu den Gründen gehören unter anderem, dass eine technische Nachrüstung des benutzten Fahrzeugs technisch nicht möglich ist, eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist und entsprechende Gründe für eine Fahrt in die Umweltzone Limburg müssen ebenfalls vorliegen.

Ausnahmegenehmigungen, die auf Antrag erteilt werden, gibt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises aus. Die Ausnahmegenehmigungen erteilt: Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für Öffentliche Ordnung, (Westerwaldstraße 111, 65549 Limburg), Telefon (0 64 31) 29 67 24, E-Mail: stvb@limburg-weilburg.de. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist maximal auf ein Jahr befristet.

Bis Ende vergangener Woche waren 36 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone gestellt worden. Nach Angaben des Landkreises sind die Beratungen in diesem Zusammenhang sehr umfangreich. Genehmigt wurden bis Ende vergangener Woche 21 Anträge. Wenn Unternehmen Anträge stellen, dann haben sie meist schon neuere Fahrzeug geordert, so dass bisher mit einer Ausnahme nur Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, die zeitlich sehr begrenzt sind. Stellen Privatpersonen Anträge, dann handelt es sich dabei überwiegend um ältere Personen, die auf die Nutzung ihres in der Regel nicht mehr umrüstbaren Fahrzeuges angewiesen sind, da Ärzte oder das Krankenhaus regelmäßig aufgesucht werden müssen und daher in der Umweltzone gefahren werden muss. Die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verhindert dabei die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges. Die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung ist mit Gebühren verbunden und abhängig von der Laufzeit. Wer eine Ausnahmegenehmigung mit der Laufzeit von einem Jahr haben möchte, muss 100 Euro zahlen, wer einen Monat beantragt, zahlt 20 Euro. Wer keine grüne Plakette an seinem Fahrzeug hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.

(red)

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