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Hund bei Hitze im Auto eingeschlossen: Wie sollten Passanten reagieren?

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Von: Nadja Quirein

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Für Hunde ist die Hitze im abgestellten Auto eine tödliche Gefahr. Passanten werden für das Thema sensibler. Aber die Scheibe dürfen sie nur im Notfall einschlagen.

Limburg - Eigentlich sollte es jedem Hundehalter klar sein: Bei Hitze darf kein Tier im Auto zurückgelassen werden. Auch nicht „nur mal kurz“. Das kann den Hund das Leben kosten, heizt sich doch der Innenraum des Fahrzeuges bei sommerlichen Temperaturen lebensgefährlich auf. „Das Auto kann bei Hitze für Kinder und Tiere zur tödlichen Falle werden“, warnt auch die Polizei und spricht in diesem Zusammenhang von Temperaturen wie im „Backofen“ und belegt dies mit erschreckenden Fakten.

Für einen Hund ist das Auto im Sommer eine tödliche Falle.
Für einen Hund ist das Auto im Sommer eine tödliche Falle. © Nadja Quirein

Tier bei Hitze im Auto: Schon nach zehn Minuten steigt die Temperatur rasant

Auch wenn die Fenster leicht geöffnet sind, heizt der Innenraum bei 20 Grad Celsius Außentemperatur nach nur zehn Minuten auf 27 Grad, nach 30 Minuten 36 Grad und nach 60 Minuten unerträgliche 46 Grad auf. „Über die Entwicklung der Innentemperatur bei 30 Grad Außentemperatur möchte man dann gar nicht weiter nachdenken“, erklärt die Pressesprecherin der Polizei Westhessen, Michaela Plock.

Die Innentemperatur im Auto steigt an heißen Tagen sehr schnell an.
Die Innentemperatur im Auto steigt an heißen Tagen sehr schnell an. Deshalb sollte man Hund oder Katze niemals - auch nicht wenige Minuten - im Auto zurücklassen. © obs/Bundesverband für Tiergesundheit e.V./Grafik:BfT

„Es ist leider immer noch ein Thema“, weiß auch Reinhard Holzhäuser vom Tierschutzverein Limburg-Weilburg. Aber die Halter und auch die Passanten seien in den letzten Jahren aufmerksamer geworden. Das sei unter anderem auch auf die Aufklärung und verschiedene Aktionen zurückzuführen, sagt Holzhäuser. Doch leider kommen solche Fälle immer wieder vor und Anrufe von besorgten Passanten auch beim Tierschutzverein sind keine Seltenheit, so Holzhäuser. In Absprache mit der Polizei würden je nach Fall auch Mitarbeiter vom Tierschutz aktiv und die Situation als Team gemeistert.

Einfach die Scheibe einzuschlagen, weil ein Hund bei Hitze im Auto gefangen ist, ist Sachbeschädigung

Bei Gefahr im Verzug, also dann, wenn es um Sekunden geht, habe er auch schon eine Scheibe eingeschlagen, um ein Tier aus dem Auto zu retten. „Das Tierleben geht vor“, findet er. Er versuche dann aber, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das sei aber nur in Ausnahmefällen die Lösung. Zunächst werde die Situation begutachtet und dann individuell gehandelt. „Einfach die Scheibe eines fremden Fahrzeuges einschlagen, um ein Tier aus dem Auto zu befreien, ist Sachbeschädigung,“ erklärt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westhessen. „Sofort die Polizei verständigen“, lautet daher der Rat, sollte ein Bürger einen bei Hitze im Auto eingeschlossenen Hund vorfinden. So könne die Polizei schnell handeln.

Nach dem erfolgten Notruf habe die Polizei die Möglichkeit, den Halter des Fahrzeuges festzustellen und das Tier aus dem Fahrzeug zu befreien, heißt es weiter. Je nach Fall könne das Tier anschließend sogar sichergestellt werden, um die Eignung des Hundehalters durch das Veterinäramt feststellen zu lassen. Nach dem Verständigen der Polizei könne man auch parallel versuchen, selbst den Halter ausfindig zu machen. Zum Beispiel, indem man in den nahe gelegenen Geschäften das Kennzeichen ausrufen lässt und sich nach dem Besitzer erkundigt.

Das Tier bei Hitze im Auto zu lassen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Grundsätzlich ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Tiere im heißen Auto zu lassen, teilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westhessen mit. Auf Nachfrage erklärt die Pressestelle der Stadt Limburg, dass auch das Ordnungsamt in solchen Fällen rasch reagiert. Werde das Ordnungsamt davon in Kenntnis gesetzt oder wird durch eigene Mitarbeiter selbst auf einen solchen Vorfall aufmerksam, wird der Sachverhalt an Ort und Stelle begutachtet und nach einer entsprechenden Prüfung auch gehandelt, damit das Tier dann aus seiner misslichen Lage im überhitzten Auto befreit werden kann. Darüber werde die Polizei informiert. Niemand dürfe seinem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen zufügen, andernfalls müsse er mit einem Strafverfahren rechnen, teilt die Polizei mit.

Ein Dackel wird abgekühlt nach dem er kurz im heißen Auto war.
Ein Dackel wird abgekühlt nach dem er kurz im heißen Auto war. © Robert Schlesinger/dpa

Im Landkreis Limburg-Weilburg gab es seit Juni dieses Jahres nur einen registrierten Fall, bei dem die Polizei hinzugezogen wurde: Zwei Hunde wurden bei mehr als 30 Grad Außentemperatur in einem Wohnmobil zurückgelassen. Die beiden hechelnden Hunde wurden aus dem Auto befreit und später an die sehr einsichtigen Besitzer wieder ausgehändigt, heißt es von der Polizei. „Ein Hund gehört bei dem Wetter nicht ins Auto, auch nicht nur mal kurz“, sagt Holzhäuser. Das Tier vor dem Geschäft anzubinden sei auch nicht die optimale Lösung. Zu Hause an einem kühlen Ort sei das Tier bei diesen Temperaturen am besten aufgehoben. Von Nadja Quirein

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