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Landkreis richtet Unterkunft für Flüchtlinge in Ausbildung ein

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Die nötige Ruhe zum Lernen finden bis zu 68 Flüchtlinge ab Sommer in einer eigenen Unterkunft für Schüler und Azubis.
Die nötige Ruhe zum Lernen finden bis zu 68 Flüchtlinge ab Sommer in einer eigenen Unterkunft für Schüler und Azubis. © (169321807)

In Limburg soll es ab dem kommenden Sommer eine Unterkunft eigens für Flüchtlinge geben, die sich in schulischer oder betrieblicher Ausbildung befinden. Sie sollen in ihren Einzelzimmern die nötige Ruhe zum Lernen finden. Damit geht der Landkreis einen neuen Weg.

Maximal 68 junge Flüchtlinge könnten ab den kommenden Sommer in die neustrukturierte Unterkunft in der Zeppelinstraße ziehen. Dort stünden ihnen Einzelzimmer zur Verfügung, wo sie – anders als in oft sehr lebhaften anderen Gemeinschaftsunterkünften mit den Mehrbettzimmern – die nötige Ruhe für die Nachbereitung des Unterrichts, Hausaufgaben oder die Vorbereitungen auf Klausuren finden.

Damit reagiert der Landkreis auf die Tatsache, dass immer mehr junge und oft alleinstehende Flüchtlinge eine schulische oder eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Die Verantwortlichen im Kreis hätten sich gemeinsam mit der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) überlegt, wie man die Situation dieser jungen Personengruppe verbessern und gleichzeitig die Integrationsbemühungen stärken könne, teilt Kreissprecher Jan Kieserg auf Anfrage dieser Zeitung mit. Damit ist der Landkreis offenbar Vorreiter auf diesem Gebiet. „Vorbilder hierzu sind uns bislang nicht bekannt“, so Kieserg.

Nähe zu mehreren Schulen

Der Standort an der Zeppelinstraße biete sich aus mehreren Gründen an. Zum einen gebe es dort eine gute Infrastruktur, zum anderen liege er in unmittelbarer Nähe zu mehreren Schulen, was einem großen Teil seiner künftigen Bewohner kurze Schulwege ermöglichen würde. Neben den Einzelzimmern wird es für die jungen Leute Küche, Bad und einen Gemeinschaftsraum geben, die gemeinsam benutz werden. Eine Mehrfachbelegung der Zimmer sei ausdrücklich nicht gewünscht, weil sie ja dem Ziel, einen ruhigen Rückzugsort zu schaffen, zuwiderlaufe, so der Pressesprecher. Er schloss aber nicht aus, dass es unter besonderen Umständen auch Ausnahmen von dieser Regel geben könne.

Wer einen Platz in der Unterkunft für Schüler und Auszubildende bekommt, entscheidet der Soziale Dienst des Kreises. „Grundsätzlich steht die Gemeinschaftsunterkunft allen Flüchtlingen im Landkreis offen, die die Voraussetzung für einen Schul- oder Ausbildungsbesuch und eine bisher schwierige Unterbringung erfüllen“, so Kieserg.

Ist die Ausbildung oder der Schulbesuch beendet und damit ein ruhiger Arbeitsplatz nicht mehr notwendig, kann das für den Flüchtling bedeuten, dass er die Unterkunft wieder verlassen muss und er anderweitig untergebracht wird, um den Platz für jemanden frei zu machen. Und wer die entsprechende Bleibeberechtigung vorweisen könne, könne die Unterkunft natürlich jederzeit verlassen, wenn er eine eigene Bleibe gefunden habe, sagt Kieserg.

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