Grundstück illegal gerodet - Eigentümer spricht von „Versehen“

In Limburg ist ein 8000 Quadratmeter großes Grundstück im Stadtteil Dietkirchen illegal gerodet worden. Der Eigentümer sagt, es sei ein „Versehen“ gewesen. Nun muss er mit Konsequenzen rechnen.
- In Limburg ist ein 8000 Quadratmeter großes Grundstück illegal gerodet worden
- Eine naturschutzrechtliche Genehmigung lag nicht vor
- Die Untere Naturschutzbehörde droht mit einer saftigen Strafe
Die illegale Rodung eines unbebauten Grundstücks im Gewerbegebiet auf der Dietkircher Höhe - nicht weit vom neuen Sitz der Limburger Stadtverwaltung entfernt - hat ein ordnungsrechtliches Nachspiel. Wie die zuständige Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilt, sieht sich der neue Eigentümer der rund 8000 Quadratmeter großen Fläche mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert, das mit einer hoher Summe enden könnte.
Das Grundstück liegt nicht direkt an der Straße „Auf der Heide“ im Gewerbegebiet, sondern ein Stück weiter hinter einer Wiese. Bislang kann das gerodete Gelände nur über einen schmalen Feldweg angefahren werden.
Limburg: Naturschutz-Genehmigung lag nicht vor - Grundstück illegal gerodet
Noch vor Beginn der Brut- und Nistzeit am 1. März war auf dem Grundstück der seit rund 20 Jahren nahezu flächendeckend und circa vier bis fünf Meter hoch gewachsene Bestand an Strauchgehölzen, wie unter anderem Weißdorn und Hartriegel, vollständig gerodet worden. Und das war nach Angaben der Kreisverwaltung illegal. Weil das Gelände bauplanungsrechtlich im Außenbereich liegt, das heißt, außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und außerhalb der zusammenhängenden Bebauung, hätte es mindestens einer behördlichen Genehmigung für die Rodung bedurft.
„Im Außenbereich stellt die Beseitigung von Gehölzbeständen grundsätzlich einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar“, teilt Simone Frohne, Sprecherin der Limburger Kreisverwaltung mit. „Wegen des Umfangs der Rodung hätte die Maßnahme einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedurft, die aber nicht vorlag.“
Wegen des Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen hat die beim Landkreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde deshalb ein Bußgeldverfahren eingeleitet - und zwar gegen ein Limburger Unternehmen, dass das Grundstück Anfang des Jahres gekauft hatte und für die Rodung verantwortlich ist.
Eigentümer spricht von „Versehen“ - Grundstück in Limburg illegal gerodet
Dabei handelt es sich um die Baufirma Albert Weil AG, wie der Vorstandsvorsitzende Klaus Rohletter auf Anfrage bestätigt. „Wir haben das Gelände versehentlich gerodet“, räumt er ein. „Wir haben das übersehen und nicht bedacht.“ Aufgrund der am 1. März beginnenden Brut- und Nistzeit der Vögel sei die Rodung noch im Februar vorgenommen worden, um das Gelände seiner geplanten Nutzung zuführen zu können.
Nach Rohletters Angaben interessiert sich ein Limburger Unternehmen für das Gelände und möchte dort hinziehen. Die Albert Weil AG wolle dort für das Unternehmen den neuen Firmenbesitz bauen und die Erschließung sicherstellen. Dazu sind nach Rohletters Angaben noch Gespräche mit der Stadt Limburg geplant. Denn eines der benachbarten Grundstücke direkt an der Straße gehöre der Stadt. Ob das später mit einem Gewerbeobjekt bebaute Grundstück verkauft oder verpachtet wird, ist nach Rohletters Angaben noch offen.
Die Rodung war mehreren Bürgern aufgefallen, darunter einem Jagdpächter, der sofort die Stadt Limburg informierte, die in diesem Fall aber nicht zuständig ist und den Vorgang an die Untere Naturschutzbehörde weiterleitete. Auch der Stadtälteste Leo Vanecek, der früher Vorsitzender des Umweltausschusses war, hatte die Rodungen bemerkt und beklagt, dass „ein ökologisch wertvolles Gelände - ein kleiner Grüngürtel - geschreddert worden ist“.
Gelände in Limburg illegal gerodet: „Kleiner Grüngürtel geschreddert“
Das hat allerdings Konsequenzen, auch wenn die Untere Naturschutzbehörde darauf hinweist, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen und die Höhe eines möglichen Bußgelds noch nicht festgelegt. Je nach Einlassungen des Betroffenen habe dies Einfluss auf die Höhe. Da Nicht-Wissen aber nicht vor Strafe schützt - jedem Falschparker dürfte dieser Grundsatz wohlbekannt sein - droht ein heftiges Bußgeld. Nach Angaben der Kreisverwaltung sieht der Bußgeldkatalog für solche Verfehlungen einen Regelsatz von 200 Euro pro Quadratmeter betroffene Fläche vor.
Bleibt noch eine offene Frage: Hätte die Naturschutzbehörde eine Genehmigung zur Rodung erteilt, wenn es nicht versäumt worden wäre, diese einzuholen? Klare Antwort aus der zuständigen Kreisverwaltung: „Eine Rodungsgenehmigung wäre nicht erteilt worden.“
Stefan Dickmann
Die alte Lahnbrücke in Limburg ist ein Sanierungsfall*. Feuchtigkeit und Salz haben dem Brückenturm heftig zugesetzt. In Dornburg bei Limburg gibt es derweil Ärger wegen Gülle-Transporten*. Es stinkt gewaltig. Ein Bauer wehrt sich gegen Vorwürfe.
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