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„Frau öffentlich hingerichtet und enthauptet“: Gericht fällt Urteil für „Axtmörder“ von Limburg

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Von: Joachim Heidersdorf

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Nach dem „Axtmord“ von Limburg wurde Imad A. zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nach dem „Axtmord“ von Limburg wurde Imad A. zu lebenslanger Haft verurteilt. © Joachim Heidersdorf

Der „Axtmörder“ von Limburg soll auch nach 15 Jahren nicht freikommen. Der Verteidiger geht in Revision.

Limburg – Imad Amdouni soll für den brutalen Mord an seiner Frau Sana lange büßen. Die 2. große Strafkammer des Landgerichts verurteilt den sogenannten "Axtmörder" am Freitagnachmittag (03.07.2020) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass der Täter nicht wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden oder in den offenen Vollzug kommen darf. Nach 15 Jahren entscheidet die Vollstreckungskammer, wie viel Strafe noch verbüßt werden muss, bis er auf Bewährung entlassen werden kann.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Stahl kündigt erwartungsgemäß an, dass er "auf jeden Fall" in Revision gehen wird. "Ich muss die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", erläutert der Koblenzer Staranwalt. "Ich bin über manche Ausführungen sehr erstaunt und zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof Rechtsfehler erkennen wird." Der Limburger Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel äußert sich gegenüber dieser Zeitung "sehr zufrieden" mit dem Urteil; Roger Ketzer bezeichnete es als "angemessen". Der Anwalt, der im Auftrag des Jugendamtes als Nebenkläger die beiden Kinder vertritt, betont, die Kleinen hätten durch das Verbrechen sowohl ihre Mutter als auch ihren Vater verloren.

Die Kammer entscheidet, dass der heute vier Jahre alte Junge und seine dreijährige Schwester dem Grunde nach Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld und Unterhaltsersatz bis zum 18. Lebensjahr haben. Eine Summe wollen die Richter allerdings nicht festlegen; die Nebenklage hatte insgesamt 200.000 Euro gefordert. Ihr Vater muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen und wird nie mehr einen Führerschein bekommen. Die Kammer verurteilt ihn auch wegen eines schweren Eingriffs in den Straßenverkehr (durch den absichtlich herbeigeführten Unfall) und wegen Nötigung (durch die Bedrohung von zwei Helfern mit einer Schreckschusswaffe). Für den Schuldspruch nebensächlich; für die Beteiligten freilich nicht.

„Axtmord“ von Limburg: Angeklagter ist angespannt, gefasst und regungslos

Amdouni wirkt angespannt, aber gefasst, als der Vorsitzende Dr. Andreas Janisch das Urteil verkündet. Seine dunklen Augen unter der Hornbrille starren erst ins Leere, dann hört er eine halbe Stunde lang mit gesenktem Kopf zu. Der Mann mit dem schwarzgrauen Lockenkopf, dem die tunesischen Wurzeln nicht anzusehen sind, trägt wie an allen elf Verhandlungstagen ein olivgrünes Fieldjacket mit Kapuze, ein graues Hemd und Bluejeans. Eine Gefühlsregung ist nicht zu erkennen. Auch seine jüngere Schwester, an allen Sitzungstagen dabei, bleibt äußerlich ruhig. Nur Wolfgang Stahl schüttelt hin und wieder den Kopf.

Dass die Kammer den 34-Jährigen für voll schuldfähig hält, war bereits seit Mittwoch durch die Bestätigung des von der Verteidigung und vom Angeklagten abgelehnten Gutachters klar. Im Urteil weichen die Richter lediglich in einem Punkt von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab. Das Mordmerkmal der Heimtücke bezeichnet Janisch als unproblematisch, das zweite Kriterium - niedrige Beweggründe - verneinen die Richter. Das ändert für sie nichts an der besonderen Schwere der Schuld. "Das gesamte Tatbild weicht von den Fällen eines Mordes so sehr ab, dass eine vorzeitige Entlassung des Häftlings auch bei einer günstigen Prognose unangemessen wäre", erklärt Janisch.

„Axtmord“ von Limburg: „Öffentlich hingerichtet und enthauptet“

Der Vorsitzende Richter am Ende wörtlich: "Insbesondere die Hiebe mit der Axt und dem Küchenbeil haben das Opfer in besonderer Weise entwürdigt. Herr Amdouni hat seine Frau öffentlich hingerichtet und enthauptet. Er sprach ihr jede Würde ab." Janisch hebt den "unbedingten Vernichtungswillen" hervor.

Er beginnt mit dem Hinweis, dass das Verbrechen am 25. Oktober 2019 in der Limburger Weiersteinstraße die Menschen angesichts der brutalen Tatausführung sehr bewegt hat. Maßgeblich für die Kammer sei es gewesen, welchen Grad an persönlicher Schuld der Angeklagte zu verantworten hat. Janisch beleuchtet dabei "die nach tunesischer Sitte von den Eltern vermittelte Ehe" ("keine Zwangsehe"), die nach seiner Schilderung "insgesamt problematisch" verläuft. "Der Hauptgrund: Er hat seine Frau kontrolliert und psychisch dominiert. Gelegentlich kam es auch zu Schlägen und Übergriffen." Der Streit um die von Sana gewollte Abtreibung des dritten Kindes eskaliert Ende Juli des vergangenen Jahres. Er beschüttet sie mit Wasser, sie flieht mit den Kindern zu einer Freundin und schließlich ins Limburger Frauenhaus.

Janisch macht die folgende dynamische Entwicklung an verschiedenen Eckdaten fest. Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt und ein Kontaktverbot bringen ihn aus der Fassung. "Das alles sorgt für eine tiefe Kränkung des Angeklagten. Sein Selbstbild des treu sorgenden Familienvaters und der glücklichen Familie bricht zusammen", so der Richter. "Er reagiert mit Wut und ein wenig Verzweiflung."

„Axtmord“ von Limburg: „Frau bestrafen, Kinder sind ihm gleichgültig“

Der Vorsitzende geht auf eine Anpassungsstörung und eine leichte depressive Phase ein. Nach seinen Angaben fasst Amdouni am 24. Oktober den festen Entschluss, Sana zu töten. "Er will sie bestrafen. Die Folgen für die Kinder sind ihm gleichgültig." Imad mietet sich einen hochmotorisierten Audi, packt abends unter anderem zwei Küchenbeile, eine Axt und drei Messer in den Pkw und fährt damit am nächsten Morgen nach Limburg. Um 8.22 Uhr vollendet er seinen Plan.

„Seine Gedanken sind klar und geordnet“, sagt Janisch. „Nach der Kollision setzt Amdouni seine Bestrafung fort“, erläutert er weiter. „Er zieht das Opfer ein Stück unter dem Auto hervor und positioniert es so, dass er auf den Hals einschlagen kann. Dabei beschimpft er seine Frau als Schlampe und Hure und ruft, sie habe es so gewollt und verdient. Schließlich ist er zufrieden mit seinem Werk.“ Nach Überzeugung der Kammer hat Amdouni zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sich selbst zu töten.

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