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Arbeit für die Demokratie: Was in der Kommunalpolitik verdient wird

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Von: Mariam Nasiripour

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Für die vielen Ehrenamtlichen in der Kommunalpolitik bleiben meist nur wenige Geldscheine übrig.
Für die vielen Ehrenamtlichen in der Kommunalpolitik bleiben meist nur wenige Geldscheine übrig. © picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Nur hauptamtliche Beamte auf Zeit kommen finanziell in der Kommunalpolitik ordentlich weg. Aufwandsentschädigungen in der Region um Limburg variieren je nach Kommune.

Limburg - Wer sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagiert, hat Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall. Neben dem Verdienstausfall haben die ehrenamtlich Tätigen zusätzlich Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten und auf eine Aufwandsentschädigung. So steht es in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dort ist auch geregelt, wer diesen Anspruch hat. Aber auch, dass auf die Aufwandsentschädigung weder teilweise noch ganz verzichtet werden kann. Die Höhe setzen jedoch die Städte und Kommunen in ihren Satzungen fest. Was bekommen nun Bürgermeister, Stadtverordnete oder Gemeindevertreter?

In Hessen ist der Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde hauptamtlicher Beamter auf Zeit und erhält eine Besoldung. Genauso verhält es sich beim Ersten Beigeordneten/Stadtrat. Schon da setzen die Unterschiede an. Denn die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Größe der Stadt oder der Kommune. Der Bürgermeister von Limburg zum Beispiel gehört der Besoldungsgruppe B 5 an und verdient ein monatliches Grundgehalt von 7825 Euro. Der Erste Stadtrat gehört der Besoldungsgruppe B 3 an und verdient somit ein monatliches Grundgehalt von 6948 Euro.

Weniger Geld für kleinere Gemeinden

Das Grundgehalt der Bürgermeister von Bad Camberg, Weilburg und Hadamar (alle bis 15 000 Einwohner) beträgt 6558 Euro. Etwas weniger, 6278 Euro, verdienen die Bürgermeister von Hünfelden, Elz und Dornburg (bis 10 000 Einwohner). Zusätzlich erhalten hauptamtliche Bürgermeister eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung, die in Hessen zwischen monatlich 230 Euro (Gemeinden bis 5000 Einwohner) und 537 Euro (Gemeinden über 500 000 Einwohner) beträgt. Nach derselben Eingruppierung werden die Besoldung des Landrats und des Ersten Kreisbeigeordneten berechnet. Danach erhält der Landrat nach der Besoldungsgruppe B 8 ein monatliches Grundgehalt von 9146 Euro und der Erste Kreisbeigeordnete 8267 Euro. Denn im Landkreis Limburg-Weilburg leben 172 328 Menschen.

Ganz anders sieht die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Politiker in den Gemeinden und Städten in Hessen aus. Und auch dort gibt es zwischen den Städten und Kommunen Unterschiede in der Höhe der Beträge. Stadtverordnete in Limburg erhalten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und des Ältestenrats eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro. Werden sie zu anderen Sitzungen eingeladen verringert sich der Betrag auf 15 Euro. Genauso viel bekommen auch ehrenamtliche Stadträte, Mitglieder der Fraktionen und Mitglieder der Ortsbeiräte.

Die Aufwandsentschädigung erhöht sich für die Stadtverordnetenvorsteher und Fraktionsvorsitzenden um 107 Euro und für den Stellvertreter monatlich um 10 Euro. Für den Vorsitzenden eines Ausschusses gibt es zusätzlich 30 Euro pro Monat. Ehrenamtliche Stadträte und Ortsvorsteher erhalten 90 Euro mehr im Monat. Vertritt ein ehrenamtliches Mitglied des Magistrats den Bürgermeister, dann erhält er oder sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro pro Kalendertag.

In Bad Camberg wird weniger bezahlt

Ein paar Euro weniger gibt es für ehrenamtliche Tätige in der Kurstadt Bad Camberg. Dort bekommen Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträte, Ortsbeiratsmitglieder und Ausschussmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 18 Euro pro Sitzung. Übernimmt ein ehrenamtlich Tätiger eine besondere Funktion und entsteht ihm dadurch ein höherer Aufwand, dann wird die Aufwandsentschädigung um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für den Stadtverordnetenvorsteher und Mitglieder des Magistrats 55 Euro. Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher erhält 18 Euro, ebenso das vorsitzende Mitglied eines Ausschusses der Stadtverordnetenversammlung. Allerdings erlischt der Anspruch auf die monatliche Pauschale am Ende des Monats, in dem der ehrenamtlich Tätige die Funktion nicht mehr ausübt.

Auf Platz drei im Landkreis befindet sich Elz. Pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands oder eines anderen Gremiums gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro. Zusätzlich zum Verdienstausfall wird ehrenamtlich Tätigen in Elz eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro gewährt. Auch in der Westerwaldgemeinde gibt es eine zusätzliche Pauschale bei der Übernahme von besonderen Funktionen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält 51 Euro, ebenso der ehrenamtliche Erste Beigeordnete. 31 Euro gibt es für den Fraktionsvorsitz.

Elz ist eine freigiebige Gemeinde

Bei der Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen zeigt sich die Gemeinde Elz großzügig. Vertritt ein Beigeordneter den Bürgermeister, so erhält er für jeden Tag der Vertretung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 51 Euro. Den Betrag gibt es zusätzlich zum Ersatz für den Verdienstausfall, den Fahrtkosten und der sonstigen Aufwandsentschädigung. Stadtverordneten, Ortsbeiratsmitgliedern und anderen ehrenamtlichen Politikern in der Stadt Hadamar wird ein Verdienstausfall in Höhe von 5,10 Euro pro Sitzung bezahlt. Hinzu kommen Fahrtkosten und eine Aufwandsentschädigung von 10,20 Euro.

Übernimmt ein ehrenamtlicher Stadtverordneter oder ein Ausschussmitglied eine besondere Funktion und hat damit verbunden einen höheren Arbeitsaufwand, dann erhält er eine zusätzliche monatliche Pauschale. Für die Übernahme des Amtes des Stadtverordnetenvorstehers beträgt die Pauschale 38,40 Euro, für den Fraktionsvorsitz 25,60 Euro. Für die Übernahme des Amtes des ehrenamtlichen Stadtrats gibt es nur 15,30 Euro.

Auf den unteren Rängen haben die Gemeinde Dornburg und die Stadt Weilburg Platz genommen. In Dornburg wird pro Sitzung der Gemeindevertretung 10 Euro als Ersatz für den Verdienstausfall gezahlt. Die Aufwandsentschädigung beträgt sogar nur 8,50 Euro. Und in Weilburg beträgt der Ersatz für den Verdienstausfall nur 8 Euro. Zumindest gibt es 10 Euro als Aufwandsentschädigung, jedoch nur für Stadtverordnete und ehrenamtliche Stadträte. Ortsbeiratsmitglieder bekommen sogar nur 5 Euro.

In Rheinland-Pfalz ist nicht jeder Bürgermeister ein hauptamtlicher Beamter

In Rheinland-Pfalz sieht es ganz anders aus. Dort ist nur der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde hauptamtlicher Beamter und erhält somit eine Besoldung. Die Stadtbürgermeister üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben somit Anspruch auf Ersatz für Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung. Auch in Rheinland-Pfalz bemisst sich die Höhe nach der Größe der Stadt oder Kommune. So bekommt die Stadtbürgermeisterin von Diez eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2469 Euro.

Mitglieder des Stadt- und Verbandsgemeinderats erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes gewährt. Diese beträgt 30 Euro pro Sitzung. Zusätzlich wird noch ein jährlicher Pauschalbetrag über 30 Euro für Stadtratssitzungen und 50 Euro für Verbandsgemeinderatssitzungen gewährt.

Steuerzahlerbund: Ehrenamtliche Kommunalpolitiker leisten wertvolle Arbeit

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen ist der Einsatz von Ehrenamtlichen nicht hoch genug einzuschätzen, auch der ehrenamtlicher Mandatsträger. "Diese sind das Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung und die Kommunen die Basis unserer Demokratie. Daher ist eine angemessene Aufwandsentschädigung richtig. Ebenfalls richtig ist, dass der Aufwand der ehrenamtlichen Mandatsträger mit der Größe der Kommune oder kommunalen Gebietskörperschaft zunimmt", sagt Jochen Kilp, Referent beim Bund der Steuerzahler Hessen. Die Breite der Themen, die Fülle der Sitzungsvorlagen und auch die Frequenz der Sitzungen sei zum Beispiel in Frankfurt eine andere als in einer kleineren Gemeinde.

Dies sollte sich dann auch in der Höhe der Aufwandsentschädigung widerspiegeln. Ob die konkreten Aufwandsentschädigungen in einem Kommunalparlament angemessen seien, müsse im Einzelfall beurteilt werden. Da die Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Kreistage selbst über die Höhe der Vergütung ihrer Mandatsträger entscheiden, sei es besonders wichtig, dass diese transparent veröffentlicht werden.

"Der BdSt Hessen regt immer wieder an, über die Größe der Kommunalparlamente nachzudenken. Es gibt die Möglichkeit einer freiwilligen Reduzierung der Sitze. Der hessische Steuerzahlerbund plädiert dafür, dass möglichst alle Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Kreistage davon Gebrauch machen. Noch besser wäre eine verbindliche Verkleinerung durch den Landesgesetzgeber. Das würde die Ausgaben der Kommunen reduzieren und wäre auch ein Beitrag zu effizienteren Abläufen und besserer Arbeitsfähigkeit der Parlamente", fügt Kilp hinzu.

Bund der Steuerzahler Hessen: „Sorge um die Anzahl hauptamtlicher Wahlbeamter“

Die Eingruppierung kommunaler Wahlbeamter sei gesetzlich geregelt und liege nicht im Ermessen der Kommune. Die Besoldung ist aus Sicht des BdSt im Vergleich zur freien Wirtschaft nicht überzogen. Wenn man gute, qualifizierte Bewerber haben möchte, die hinterher finanziell unabhängig sind, sollte man auch eine vernünftige Vergütung gewähren. Kritisch sieht Kilp allerdings, dass für ausgeschiedene Wahlbeamte noch immer zu früh ein Pensionsanspruch bestehe.

"Sorge bereitet uns die Anzahl hauptamtlicher Wahlbeamter. Diese sollte nicht übermäßig sein und dabei vor allem inhaltlichen Kriterien folgen. Leider spielt aber häufig auch der jeweilige Koalitionsproporz eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Größe von hauptamtlichen Magistraten, Gemeindevorständen oder Kreisausschüssen. Durch die steigende Anzahl von Fraktionen in den Parlamenten gerade der großen Gebietskörperschaften werden immer mehr Koalitionen mit mehr als zwei Fraktionen die Regel. Dabei wollen sich häufig alle Partner mit hauptamtlichen Dezernenten wiederfinden. Das werden wir nach der Kommunalwahl genau beobachten und uns gegen eine sachlich nicht gerechtfertigte Ausweitung der hauptamtlichen Stellen einsetzen", so Kilp. Im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es aber überhaupt nur zwei hauptamtliche Dezernenten. (Mariam Nasiripour)

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