Corona in Limburg-Weilburg: Landrat bereits am Neujahrstag geimpft

Am 1. Januar hat unter anderem der Landrat von Limburg-Weilburg eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Die Mitglieder des Krisenstabs gehören nicht zur ersten Priorisierungsgruppe.
Limburg - Jeder, der gegen Covid-19 geimpft werden will, soll auch geimpft werden - die Frage ist nur wann. Die Reihenfolge ist deshalb klar festgelegt: Zuerst die Menschen, die älter als 80 Jahre sind, und Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern, die direkten Kontakt zu Infizierten haben. Alle anderen müssen sich gedulden.
Die Impfungen laufen schleppend an, weil es (noch) zu wenig Impfstoff gibt, und nun gibt es Diskussionen darüber, warum plötzlich Menschen geimpft worden sind, die eigentlich noch gar nicht dran sein dürften. Der Begriff Vordrängler macht die Runde.
Am gestrigen Freitag ist bekannt geworden, dass Landrat Michael Köberle (CDU) und sechs Mitglieder des Krisenverwaltungsstabs, die nicht der höchsten Priorisierungsgruppe angehören, bereits am 1. Januar ihre erste Impfung erhalten haben. Das bestätigte der Sprecher der Kreisverwaltung, Jan Kieserg, auf Anfrage, nachdem diese Zeitung einen entsprechenden Hinweis erhalten hatte.
Anruf aus dem Impfzentrum Limburg: Spritze am Neujahrstag
Landrat Köberle weist in der Antwort darauf hin, er habe am Neujahrstag mit seiner Familie, am Mittagstisch sitzend, einen Anruf der Leitung des Impfzentrums in Limburg erhalten, wonach in einer zu impfenden Einrichtung in Niederselters, gemeint ist ein Altenpflegeheim, deutlich zu viele Impfdosen aufgezogen worden seien. Der Impfstoff könne leider nicht mehr transportiert oder gelagert werden und drohe, innerhalb von 30 Minuten zu verfallen, sei ihm mitgeteilt worden. Darüber hinaus sei ihm auf Nachfrage glaubhaft versichert worden, in der Kürze der Zeit stünden keine höher priorisierten, impfwilligen Personen zu Verfügung, da auch bereits Personen aus dem Rettungsdienst geimpft worden seien. Deshalb seien er und einige wenige Mitglieder des Krisenstabes, die erreicht werden konnten, nach Niederselters gefahren, wo er den Sachverhalt vor der Impfung nochmals hinterfragt habe.

Auf Nachfrage teilt Kieserg mit, neben dem Landrat sechs Mitglieder des Krisenverwaltungsstabs des Landkreises am gleichen Tag in Niederselters geimpft worden seien. „Es gibt keine weiteren Mitarbeiter des Landkreises Limburg-Weilburg, die aufgrund ähnlicher Fälle (aufbereiteter Impfstoff, der noch kurzfristig zu verimpfen ist) bereits geimpft worden sind, ohne in der ersten Priorisierungs-Gruppe zu sein.“ Ausgenommen seien die Kreismitarbeiter im Impfzentrum, die wie auch die dort arbeitenden Rettungsdienste zur höchsten Priorisierungsgruppe gehören und deshalb geimpft seien.
Corona-Krise in Limburg: Auch Impfstoff kann ablaufen
Nach den Vorgaben des Landes Hessen sei am 27. Dezember mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis begonnen worden, führt Kieserg weiter aus. Der zu diesem Zeitpunkt einzig verfügbare Impfstoff der Firma Biontech sei jedoch in der Handhabung schwierig. Denn nach dem Auftauen müsse er mit Kochsalz verdünnt werden „und ist ab diesem Zeitpunkt nur noch 60 Minuten haltbar und nicht mehr transportfähig“. Weil dieses Problem in der Praxis vielerorts aufgetreten sei, sei in der Corona-Impfverordnung die Möglichkeit geschaffen worden, von der vorgesehenen Reihenfolge der zu impfenden Gruppen abweichen zu dürfen, um das Wegwerfen von aufbereiteten Impfdosen zu vermeiden.
„Aus diesem Grunde gibt es zwischenzeitlich auch in unserem Landkreis eine Standby-Liste, um gegebenenfalls Ersatzpersonen zu finden“, erklärt Kieserg. Am 1. Januar seien - noch vor dem Landrat - entsprechende Personen für eine kurzfristige Impfung angefragt worden. „Dazu zählten Personen aus dem Rettungsdienst, Personen aus den Reihen der Mobilen Impfteams und des Impfzentrums sowie aus den Rettungswachen und Ärzte aus einer Covid-Schwerpunktpraxis.“ Nachdem danach aber immer noch Impfdosen zu überzählig waren und diese drohten, innerhalb der nächsten 30 Minuten zu verfallen, seien kurzfristig einige wenige Personen aus dem Krisenverwaltungsstab angerufen worden, ob sie innerhalb von 30 Minuten zur Impfung erscheinen könnten. „Allein aus diesem Grund“ seien einige Mitglieder des Krisenverwaltungsstabs geimpft worden, erklärt Kieserg. „Dies hat dazu beigetragen, dass keine einzige der insgesamt an diesem Tag zubereiteten Impfdosen verworfen werden musste.“
Das am 1. Januar praktizierte Verfahren sei rechtlich zulässig. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe dies in einem Beschluss vom 22. Januar (Aktenzeichen 13 B 58/2), bestätigt. (Stefan Dickmann)