Limburg-Weilburg: Neue Wege im Ausnahmezustand - Impfstoff ist der einzige Lichtblick

Der Bad Camberger Gitarrist Peter Reimer ist Profi-Musiker, normalerweise mit voll ausgebuchtem Terminkalender. Er gehört zu denen, die im Lockdown (selbst in der Light-Version) de facto ein Arbeitsverbot haben, wie er es nennt. Dies schon wieder seit Anfang November. Der Taunussteiner Martin Rabanus ist Bundestagsabgeordneter und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. NNP-Redakteurin Petra Hackert sprach mit beiden darüber, wie die Corona-Pandemie das kulturelle Leben verändert und welche Strategien es gibt.
Herr Reimer, was machen Sie zurzeit? Sie sind normalerweise bei sehr vielen Konzerten unterwegs, haben es digital versucht. Doch im Moment ist wieder eine ganz andere Situation. Wie sieht das konkret aus?
PETER REIMER: Ich habe ein Projekt gemacht, eine Weihnachts-CD-Single. Die Inspiration kam nach einem Konzert, wo mir Leute bei Elf Grad im Freien Stunden zugehört haben. Ich habe das Glück gehabt, jetzt 1000 CDs an den Mann zu bringen. Außerdem habe ich zurzeit sieben Schüler. Ich lebe nicht vom Unterrichten. Online-Veranstaltungen als Alternative haben sich als nicht tauglich erwiesen. Die Bereitschaft, dort zu bezahlen, ist einfach zu gering. Im ersten Online-Konzert hatte ich einen Umsatz von 900 Euro, im vierten acht Wochen später 150. Der Ausblick für 2021 ist der, dass natürlich kaum einer etwas plant. 2020 ging noch irgendwie. Ich hatte ein gutes Vierteljahr am Anfang. Aber ich sehe die größten Probleme in der Zeit, die jetzt kommt. Da ist so eine Licht-an-Licht-aus-Politik schwierig, weil Kinos, Theater oder ich als Musiker, ob ich jetzt privat spiele oder ein Konzert mache, einen Vorlauf von fünf bis acht Monaten haben, manchmal auch einem Jahr. Da kann man nicht einfach sagen, nach vier oder acht Wochen machen wir wieder auf, und dann geht's fröhlich weiter.
Wie sieht es mit Unterstützung aus?
REIMER: Bei allen Hilfsangeboten, die jetzt gemacht worden sind: Die Monate außerhalb des Lockdowns werden mit keinem Wort erwähnt, es gibt keine Kompensationen, als ob wir Musiker außerhalb des Lockdowns ganz normal agieren könnten. Das ist nämlich nicht so. Ich arbeite etwa 50/50 als Musikdienstleister und in der Kleinkunst. Bei maximal 15 Leuten im Saal, die erlaubt sind, brauche ich kein Konzert geben, weil der Veranstalter und ich nichts verdienen. Der ganze Aktionismus, der da stattfand, diese Konzerte doch noch zu bieten, war meines Erachtens nach ein falsches Signal aus meiner Branche. Parallel dazu die Aussage ,den Künstlern wird geholfen', dann sagen die Leute doch, ,alles gut'.
Herr Rabanus: Es war außerhalb des Lockdowns die Rede von 15 bis 30 Prozent der Besucher in einem großen Saal, seit Anfang November gibt es gar keine Veranstaltungen mehr. Welche Arbeit leistet die Bundesregierung, um schnell zu helfen?
MARTIN RABANUS: Die Situation in der Kultur ist ausgesprochen schwer. Wir sind, egal ob es in der Musik, im Theater oder im Kino ist, auf Besucher angewiesen. Bei einer Pandemie, bei einem Virus, ist das natürlich problematisch, da es sich immer dann gut verbreiten kann, wenn große Menschengruppen zusammen sind oder auch kleinere Menschengruppen sich nahekommen. Wir haben im politischen Geschäft versucht, zielgerichtet zu arbeiten. Das Neustartprogramm Kultur zum Beispiel, das wir nach Ostern beschlossen haben, ist das erste und einzige Spezialprogramm dieser Art. Es richtet sich in erster Linie an Kulturbetriebe, die als Auftrittsorte erhalten bleiben sollen, nicht an die Künstlerinnen und Künstler. Hier hat sich schnell gezeigt, dass die Grundverständigung zwischen den Landeschefs und der Bundeskanzlerin, den Lebensunterhalt für alle Solo-Selbstständigen ausschließlich über die Grundsicherung zu organisieren, gerade bei den Künstlern nicht funktioniert. Sie haben das angedeutet: Natürlich konnten Sie die ganze Zeit Gitarre spielen, aber Sie hatten keine Möglichkeit, damit Geld zu verdienen. Also ist es kein ,juristisches Berufsverbot', aber die Folgen sind natürlich ähnlich gravierend. Und wenn einen dann das Jobcenter auffordert, erstmal seine wertvolle Gitarre zu verkaufen und dann eine Arbeitsstelle in der Logistik-Branche vermittelt, geht das natürlich völlig am Thema vorbei.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt?
RABANUS: Wir haben im Deutschen Bundestag das Vermittlungsgebot im Sozialrecht gesetzlich aufgehoben, ebenso die Vermögensprüfung, jedenfalls unterhalb von 60 000 Euro reinem Barvermögen. Das bedeutet, dass auch die Anrechnung von Altersvorsorgeprodukten und Immobilienvermögen ausgeschlossen ist. Wir haben dies bereits vor der Sommerpause beschlossen. Es hapert allerdings aktuell noch bei der Umsetzung in den örtlichen Jobcentern. Deswegen bin ich froh, dass wir jetzt mit der November- und Dezember-Hilfe den Umsatzbezug haben. Das heißt, Sie bekommen tatsächlich 75 Prozent des November- und Dezember-Umsatzes aus dem Jahr 2019 ersetzt. Das ist das erste Mal, dass man Solo-Selbstständige richtig erreicht. Das Geld kommt vom Bund, die Beantragungs-Masken werden von externen Software-Dienstleistern programmiert, und organisiert wird das am Ende von den Ländern. Es wird wohl noch bis Januar dauern, bis dieses System dann auch tatsächlich funktioniert. Deshalb drängen wir darauf, dass bereits Abschläge bezahlt werden, damit Hilfe schnell dort ankommt, wo sie ankommen soll. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass es noch eine Januar-Hilfe geben wird. Selbst wenn wir Ende Dezember oder Anfang Januar mit Impfungen beginnen, denke ich nicht, dass das kulturelle Leben vor Ostern wieder hochgefahren werden kann.
Was ist noch in der Planung?
RABANUS: Herr Reimer hat es eben zu Recht angesprochen: Selbst wenn wir wieder anfangen, kulturelle Veranstaltungen durchzuführen, trägt sich ja alles wirtschaftlich nicht, wenn ich nur 20 Prozent Kapazität habe. Deshalb wird im Moment im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe III auch eine Wirtschaftlichkeitsbeihilfe organisiert. Folgender Gedanke steckt dahinter: Ich als Veranstalter habe Super-Hygieneverhältnisse, ich habe eine neue Belüftungsanlage, ich habe es richtig gut in meiner Event-Location und kann sogar 40 Prozent meiner Plätze verkaufen. Dann soll das, was zwischen diesen 40 Prozent und der Wirtschaftlichkeit liegt, über einen Fonds, ähnlich einem Ausfallfonds, ersetzt werden. Im Moment laufen die Gespräche im Finanzministerium, und ich bin guter Dinge, dass wir das auch hinbekommen.
Herr Reimer, wie sehen Sie das als Betroffener?
REIMER: Ich als Künstler bin am Ende derjenige, der überhaupt möglich macht, dass diese ganzen Institutionen und auch die Kleinkunstbühnen existieren können, denn ich fülle die mit Inhalt. Ich habe ja keine Festgage, sondern ich bekomme einen Prozentsatz von den verkauften Karten. Das sehen ganz viele nicht. Oft ist es ein Mix aus öffentlichen Konzerten, die über Tickets laufen, Privatveranstaltungen, CD- und Buchverkäufen. Wenn ich all das reinrechnen darf, dann komme ich über die 80 Prozent, die nötig sind, um bei der Hilfe überhaupt berücksichtigt zu werden. Wenn nicht, dann bleibe ich drunter. So geht es vielen Musikern, die von einem Mix aus Kunst, Dienstleistung und Unterricht leben. Ich glaube, es wäre viel mehr geholfen, das Ganze über die Finanzämter zu regeln. Wir zahlen ja alle Steuern. Aufgrund dieser betriebswirtschaftlichen Daten könnte man einen prozentualen Anteil an Hilfe festlegen, wie eine Art Kurzarbeitergeld. Das jetzige Prozedere überfordert einfach auch viele, und es gibt große Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit bei den Hilfen. Eine vereinfachte, unbürokratische Form wäre eine Super-Lösung, um allen in der Branche zu helfen und nicht durch komplizierte Regeln immer wieder Personengruppen auszuschließen.
Also doch zu kompliziert?
RABANUS: Ich kann das gut verstehen. Grundsätzlich finde ich aber erstmal, dass die aktuelle 75-Prozent-Regelung sehr weitreichend ist. Gerade für Privatpersonen muss die Antragsstellung für die November- beziehungsweise Dezember-Hilfe aber weiter vereinfacht werden. So kann man beispielsweise schon jetzt das ELSTER-Zertifikat bei der Beantragung der Hilfen nutzen, das viele von der eigenen Steuererklärung kennen. Da es bei den Hilfen aber auch um Steuergelder geht, gibt es bestimmte Wege, wie man damit umgehen muss. Außerdem müssen europarechtliche Regelungen berücksichtigt werden. Tatsächlich ist es aktuell so, dass jemand, der 25 Prozent feste Einnahmen hat und nicht auf 80 Prozent pandemiebedingten Verdienstausfall kommt, keine November-Dezember-Hilfen bekommt. Da müssten wir sehen, ob man nicht eine Staffelung einführen kann. Also dass man die 75 Prozent bekommen kann, wenn man 80 Prozent Ausfall hat, sonst vielleicht nur 65 Prozent, das aber dafür auch schon ab 65 Prozent Ausfall. Hier wären Übergangszonen durchaus denkbar. Das ist dann vielleicht gerechter, aber das System wird dadurch auch wieder komplizierter.
Man hat keine Erfahrungen mit einer solchen Pandemie. Jetzt ist absehbar, dass noch einige Monate überstanden werden müssen, auch wirtschaftlich. Gibt es Überlegungen, das System fürs Frühjahr zu verändern?
RABANUS: Vereinfachungen, ja. Ich sehe aber im Moment keine politischen Mehrheiten für eine völlige Veränderung des Systems. Aktuell ist es ja so, dass abhängig Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Solo-Selbstständige hingegen bekommen zum einen Betriebskosten ersetzt und erhalten zum anderen wie eben beschrieben einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass es nicht ehrenrührig ist, Grundsicherung zu beantragen. Genau für Notlagen wie diese haben wir einen starken Sozialstaat, der Menschen auffängt und ihnen hilft, wieder auf die Beine zu kommen. Das finde ich im Kern sehr gut. Ergänzend zu diesem Grundkonzept soll es jetzt eine Betriebskostenpauschale für Solo-Selbstständige geben. Das ist nicht wirklich befriedigend, weil es insgesamt nur bis zu 5000 Euro für sieben Monate sind, die zusätzlich zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige gezahlt werden sollen. Aber es ist ein erster Schritt, der eines klarmacht: Nämlich, dass man mit der Grundsicherung allein die Bedürfnisse von Solo-Selbstständigen nicht erreicht.
Es geht um viele Berufsgruppen, auch Schausteller, die teils sehr teure Fahrgeschäfte abbezahlen müssen. Das Weihnachtsgeschäft fehlt überall. Ich höre immer wieder, ,Die Banken sind nicht mehr so kulant wie im ersten Lockdown'. Die Existenzangst ist groß. Was haben Sie da für eine Antwort?
RABANUS: Ich habe mich im ersten Lockdown über die Banken geärgert. Im Gegensatz zu dem, was Sie sagen, ist meine Erfahrung gewesen, dass sie gar nicht gesagt haben, ,das kriegen wir schon zusammen hin', sondern wir haben als Bund massiv die Kreditlinien unserer KfW erhöht. Beim normalen KfW-Darlehen ist es so, dass die Hausbank zehn Prozent des Risikos übernimmt, 90 Prozent der Bund. Daraufhin haben sich die Banken geweigert, Kredite auszugeben. Dies hat wiederum dazu geführt hat, dass wir ein zusätzliches Kreditprogramm aufgelegt haben, wo wir als Bund 100 Prozent des Risikos übernehmen. So viel nur zur Rolle der Banken im ersten Lockdown. Erfreulicherweise haben sich die meisten Volksbanken und Sparkassen da positiv abgehoben. Der zweite Teil ist: Die Schausteller sind sehr froh, dass zu der November-Hilfe jetzt eine Dezember-Hilfe hinzugekommen ist. Sie können jetzt für diesen Dezember den Dezember 2019 zugrunde legen und sagen, ,davon bekomme ich jetzt 75 Prozent erstattet'. Wir haben auch beschlossen, dass gerade diejenigen, die hohe Investitions- und Abschreibungskosten haben, auch diese geltend machen können. Das ist, glaube ich, gerade für Schaustellerinnen und Schausteller eine sehr positive Botschaft, da ja viele von ihnen ihre Fahrgeschäfte nicht bar bezahlt haben, sondern auch Leasing-Verträge und Finanzierungen bedienen müssen.
Im Bundeshaushalt wird mit unfassbar hohen Summen jongliert. Es ist schwer, in so einer ungewöhnlichen Situation schnell und gut zu reagieren. Womit haben wir da zu rechnen? Ist das noch hinzubekommen?
RABANUS: Das ist ein Ausnahmezustand. Der politische Betrieb ist natürlich auch wie alle anderen Bereiche seit März im Ausnahmezustand. Der Bundeshaushalt plant 180 Milliarden Euro neue Schulden ein. Das ist eine unfassbare Summe. Jedes Programm, das wir hier beschließen und in Förderkriterien gießen, geht natürlich zur Überprüfung auch an den Bundesrechnungshof. Die Mechanismen sind ja nicht außer Kraft gesetzt. Wir versuchen, schnell, angemessen und im richtigen Umfang zu antworten, aber dabei auch die erforderliche Gründlichkeit an den Tag zu legen. Dies ist nötig, weil wir unseren Kindern und Kindeskindern erklären müssen, warum wir innerhalb von zwei Jahren 400 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft haben, die am Ende jede und jeden einzelnen über Jahre belasten werden.
Es gab die Frage, leichter Lockdown länger oder harter kürzer. Wäre es sinnvoll gewesen, man hätte gleich alles komplett dicht gemacht, Schulen, Kindergärten, und senkt die Zahlen in dieser Zeit so weit, dass die Branchen nicht so sehr leiden müssen?
RABANUS: Ich finde das schwierig, weil wir durch diese Maßnahmen wahnsinnig in Grundrechte eingreifen. Deshalb müssen wir uns immer fragen, ob das, was wir vor dem Hintergrund der Gefährdung tun, angemessen ist. Ich glaube aber auch, dass es richtig ist, Dinge auch auszuprobieren. Natürlich haben viele geahnt, dass das nicht reicht. Ich gehöre zu denen, die ziemlich fest davon überzeugt waren, auch Ende Oktober/Anfang November, dass wir damit nicht das Virus ausrotten, sondern lediglich eine Art Seitwärtsbewegung erreichen. Jetzt merken wir aber, dass wir noch nicht einmal die Seitwärtsbewegung, sondern immer noch die Steigerung haben. Das hat erhebliche Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem und dessen Kapazität. Ich will nicht, dass unsere Medizinerinnen und Mediziner, egal ob in Limburg im Krankenhaus oder in Idstein oder wo auch immer, darüber entscheiden müssen, ob man nun den ein oder anderen sterben lässt. Ich glaube zum Beispiel, wir müssen deutlich konsequenter sein, was den ÖPNV angeht. Wenn man sich die Ballungsräume anschaut, sieht man gerade im Berufsverkehr volle Busse und Bahnen, was natürlich ein erhebliches Risiko darstellt. Bei Schulschließungen wäre ich sehr vorsichtig, weil das für eine Familie eine dramatische Belastung ist. Die Schule ist Lernort, aber auch Sozialraum für die Kinder. Leicht ist das alles nicht.
REIMER: Nochmals zwei Gedanken. Der erste: Sie haben gesagt, 75 Prozent für die November-Hilfe wären gut. Das ist so gesehen auf einen Monat. Aber außerhalb des Lockdowns habe ich das Einkommen auch nicht. Insofern finde ich das nicht so gut. Ein Helge Braun, Markus Söder, alle haben gesagt, das ist ein gutes Angebot. Ich finde es, ehrlich gesagt, nicht so gut, weil es sich nur auf diesen einen Monat bezieht, vielleicht noch etwas weiter, dann noch in den Januar hinein. Aber wir sprechen hier von vielleicht 20 Monaten, von denen bisher nur vier oder vielleicht fünf Monate mit Hilfen versehen sind. Die restliche Zeit nicht. Zweitens: Ich finde nach wie vor das Thema ALG II als Lösung nicht gut. Ich würde mir sehr wünschen, bei den Lockdowns in Zukunft mehr Augenmaß zu haben und Differenzierungskriterien, wann muss man schließen und wann nicht. Genau diejenigen, die sich monatelang bemüht haben, Luftabsauger installiert haben, haben mit dem Vorschlaghammer einen vors Knie gekriegt. In U-Bahnen und Bussen sind dann alle wieder dicht gedrängt.
Der Hinweis ist nicht falsch.
RABANUS: Das ist berechtigt und ein Thema, das wir im Kreise der Kulturpolitiker sehr intensiv diskutieren. Wir haben allein 250 Millionen Euro Bundesmittel genau für solche Hygienemaßnahmen bereitgestellt. Viele Kultureinrichtungen haben Luftfilteranlagen eingebaut. Tatsächlich sind sie aber nicht dicht gemacht worden, weil irgendjemand der Auffassung wäre, dass dort überall die Superspreader-Events stattfinden; sondern vor dem Hintergrund, dass die Infektiologen sagen, wenn wir das Virus eindämmen wollen, müssen wir mindestens 50 bis 60 Prozent der Kontakte beschränken. Und dann gab es da ein paar Vorgaben von den Ministerpräsidenten: Die Schulen bleiben offen, die Kindergärten bleiben offen, der ÖPNV fährt weiter, die Leute gehen zur Arbeit. Wenn man dann aber 50 Prozent Kontaktvermeidung haben will, dann muss man im Prinzip alles andere zu machen. Auch wenn man sich relativ sicher sein kann, dass das Konzerthaus nicht das Problem ist, sondern eher der Weg dorthin oder das gemeinsame Weintrinken danach. . .
Wie sieht hier das weitere Vorgehen aus?
Ich bin froh, dass im letzten Beschluss der Ministerpräsidenten die Kulturminister beauftragt worden sind, Szenarien zu entwickeln, wie man entsprechende Kultureinrichtungen öffnen kann - weil wir vorher im Infektionsschutzgesetz festgelegt haben, dass bei der Kultur darauf geachtet werden muss, dass der verfassungsmäßig geschützte Status nach dem Grundgesetz auch bei Lockdown-Maßnahmen berücksichtigt wird. Damit hat die Kultur einen anderen Status bekommen. Die Kulturminister der Länder müssen jetzt schauen, welche Konzepte entwickelt werden.
Peter Reimer sprach von mehr Zeit, die berücksichtigt werden müsste, als die November- und Dezember-Hilfe. Wird das diskutiert?
RABANUS: Rückwirkung von Hilfen in die Vergangenheit: Das diskutieren wir im Moment. Es werden keine 75 Prozent vom Umsatz sein, aber eine schrittweise Hilfe für etwas, das bisher völlig unberücksichtigt war. Ich würde mir wünschen, dass man das hinbekommt. Ich bin kein Freund eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ich bin dafür, dass Menschen grundsätzlich für ihr Einkommen arbeiten. In einer Notlage muss allerdings der Staat da sein. Es ist eine umstrittene Frage in beiden Koalitionsparteien, nicht nur in der CDU, sondern auch in der SPD, ob man eine Spezialregelung für Künstler etablieren kann. Solange ich das Gefühl habe, dass das nicht funktioniert, möchte ich, dass andere Systeme so gut es geht funktionieren und ergänzt werden. Es hat sich bei ALG II einiges geändert: Vor der Pandemie wurde Immobilienvermögen angerechnet. Jetzt ist bei der Vermögensprüfung nur noch die Prüfung der liquiden Mittel geblieben, also Bankkonto oder Sparstrumpf.
